AJD | Stempelsteuer
Alle Einzelheiten und die Höhe der Grunderwerbsteuer werden von den autonomen Länderregierungen, sog. Comunidades Autónomas, geregelt. Wird indes eine neuerbaute Immobilie gekauft, zahlt man statt der Grunderwerbsteuer Umsatzsteuer. Diese beläuft sich bei Wohnungen und dazu gehörigen Abstellräumen oder Garagenplätzen auf 10 %. Bei anderen Immobilien wie Grundstücken, Geschäftslokalen oder Garagenplätzen, die nicht mit einer Wohnung zusammen gekauft werden, beträgt der Umsatzsteuersatz 21 % vom Kaufpreis.
Die Umsatzsteuer wird dabei an den Verkäufer gezahlt, der diese an das Finanzamt abführen muss. Bei Unterzeichnung der notariellen Urkunde von Käufen mit Umsatzsteuer wird auf den Balearen zusätzlich eine Stempelsteuer (auf spanisch: Impuesto sobre Actos Juridicos Documentados - kurz AJD) i.Hv. 1,5 % fällig. Die Frist zur Zahlung dieser Steuern beträgt einen Monat nach Unterzeichnung der notariellen Kaufurkunde. Nur Urkunden mit Steuerzahlungsnachweis werden vom Grundbuchamt für eine Umschreibung der Immobilie berücksichtigt.
Die Stempelsteuer fällt nicht nur auf umsatzsteuerpflichtige Immobiliengeschäfte an, sondern auch auf Vorgänge wie Neubauerklärungen sowie Immobilienaufteilungen und -zusammenlegungen. Auch auf die Errichtung einer Hypothek fällt die AJD an, die seit einer Gesetzesreform im Jahre 2018 vom Darlehensgeber entrichtet werden muss.
Von der ab 01. Januar 2020 gültigen Erhöhung der Stempelsteuer auf den Balearen ist der Kauf der ersten Wohnimmobilie ausgenommen soweit deren Wert weniger als 200.000 € beträgt.
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