Balearen erhöhen die Stempelsteuer
07. Januar 2020Der Ende Dezember verabschiedete Balearen-Haushalt für 2020 bringt eine Erhöhung der Stempelsteuer (AJD – Actos Jurídicos Documentados) mit sich: Seit Jahresanfang werden die Originale von notariellen oder handelsrechtlichen Dokumenten mit 1,5 statt wie bislang mit 1,2 Prozent vom Wert des einzuschreibenden Gutes oder Rechtes besteuert.
Anwendungsbereich Stempelsteuer
Die Stempelsteuer fällt auf zahlreiche notarielle Vorgänge an, darunter umsatzsteuerpflichtige Immobiliengeschäfte (z.B. Erwerb von Neuimmobilien), Neubauerklärungen sowie Immobilienaufteilungen und -zusammenlegungen. Auch auf die Errichtung einer Hypothek fällt die AJD an, die aber nach einer Gesetzesreform 2018 vom Darlehensgeber entrichtet werden muss.Ausgenommen von der aktuellen Erhöhung ist die Stempelsteuer auf den Kauf der ersten Wohnimmobilie, deren Wert jedoch weniger als 200.000 Euro betragen muss.
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