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Spanisches Höchstgericht kippt Stempelsteuer-Urteil

Das Urteil begünstigt vornehmlich Darlehensnehmer

07. November 2018

Zwei Wochen nach den aufsehenerregenden Urteilen, die den Banken die Bezahlung die AJD (Stempelsteuer) bei Errichtung einer Hypothek aufbürdet, hat der spanische Oberste Gerichtshof nach einem zweitägigen Beratungsmarathon am Dienstag 06. November 2018 diese Rechtsprechung rückgängig gemacht. D.h. die Stempelsteuer muss nun weiterhin vom Darlehensnehmer bezahlt werden. Die vorherige und nun zurückgenommene Entscheidung hatte zu Jubel bei Verbraucherorganisationen und Kursstürzen der Banken geführt. Das Ansehen der spanischen Justiz hat mit dieser Episode neuerlich empfindlichen Schaden genommen. Viele Rechtsgelehrte – und zwei Wochen lang auch die Mehrzahl der Richter des Obersten Gerichtshofs – hatten argumentiert, dass die AJD von jener Vertragspartei zu tragen sei, die von der besteuerten Rechtshandlung profitiere, und das seien bei Eintragung einer Hypothek im Grundbuch eindeutig die Banken.

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