Erneute Welle von Vermögensteuer-Prüfungen
28. Oktober 2021Die Steuerbehörde nimmt derzeit die Vermögensteuerpflicht von Nichtresidenten für das Jahr 2019 unter die Lupe und hat eine Flut von Aufforderungsbescheiden losgetreten. Im Visier stehen Ausländer, die auf den Balearen Immobilien besitzen, jedoch kein „Modelo 714“ eingereicht haben. Das muss nicht zwingend einr Pflichtversäumnis sein: Eine Erklärung wird nur fällig, wenn tatsächlich Vermögensteuer anfällt oder aber wenn der Bruttowert der Immobilien vor Abzug von Darlehen mehr als 2 Millionen Euro beträgt.
Beweispflicht beim Steuerzahler
Aktuell müssen zahlreiche Nichtresidenten beim Finanzamt beweisen, dass sie tatsächlich nicht steuer- und auch nicht erklärungspflichtig geworden sind. Die Ermittlung dieses Sachverhalts kann speziell bei Personen mit indirektem Immobilieneigentum .- sprich: über Gesellschaften – komplex und für Laien recht undurchsichtig sein. European Accounting empfiehlt eine jährliche Prüfung durch Spezialisten und vor allem das Bereitstellen der entsprechenden Unterlagen, um für jedes Jahr den Sachverhalt festzustellen und fürr Anfragen des Finanzamtes gerüstet zu sein.
Die Schwerpunktaktion der Behörde ist insofern ungewöhnlich, als die Vermögensteuer seit ihrer Wiedereinführung im Jahr 2011 das Stiefkind der Prüfer und selten Gegenstand einer „Offensive“ ist. Der Grund: Einem hohen administrativen Aufwand stehen zumeist vergleichsweise mickrige Steuererträge gegenüber. Offenbar hat jedoch die Behörde entschieden, in diesem Jahr eine Art Weckruf auszusenden.