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EU erweitert Informationsaustausch für die Besteuerung von Unternehmen

Ausweitung der Transparenzvorschriften: Mit den neuen Regeln soll sichergestellt werden, dass die Unternehmen den vereinbarten globalen Mindestsatz der Körperschaftsteuer zahlen.

09. Mai 2025
Die EU erweitert den Informationsaustausch.

Der Rat der Europäischen Union hat eine neue Richtlinie angenommen, mit der die Zusammenarbeit und der Informationsaustausch im Bereich der effektiven Mindestbesteuerung von Unternehmen ausgeweitet werden. Ziel von "DAC 9" ist es, den "Wettlauf nach unten bei den Körperschaftsteuersätzen” zu begrenzen, die “Gefahr der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung zu verringern” sowie sicherzustellen, dass die größten multinationalen Gruppen den vereinbarten globalen Mindestsatz der Körperschaftsteuer zahlen, wie es in einer Pressemitteilung des Rats heißt. 

Austausch standardisierter Informationen

Die neuen Regeln, die OECD/G20-Vorgaben der BEPS-Initiative (Säule 2) zur Bekämpfung von Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung umsetzen, stellen einen entscheidenden Schritt zur technischen Umsetzung der internationalen Mindestbesteuerung in der EU dar. Durch den automatischen Austausch standardisierter Informationen wird die grenzüberschreitende Steuerkooperation gestärkt und einheitlicher Vollzug gewährleistet. Die neuen Vorschriften, die am 6. Mai im Amtsblatt der EU veröffentlicht wurden (externer Link), gelten ab Januar 2026. 

Mit der sogenannten Säule-2-Richtlinie soll sichergestellt werden, dass die Gewinne der größten multinationalen und inländischen Gruppen oder Unternehmen mit einem jährlichen Gruppenumsatz von mindestens 750 Millionen Euro zu einem effektiven Mindeststeuersatz von 15 Prozent besteuert werden.

Zentrale Einreichung der Erklärung der Ergänzungssteuer

Konkret aktualisiert die “DAC 9” die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden durch eine Ausweitung der Steuertransparenzvorschriften und weitet den Rahmen für den automatischen Austausch zwischen den Mitgliedstaaten auf die Ergänzungssteuer-Erklärung aus. 

Der Rat verweist aber auch auf eine Vereinfachung der Berichterstattung für große Konzerne. So werde die zentrale Einreichung einer Ergänzungssteuer-Erklärung ermöglicht, das heißt ein Unternehmen gibt die Erklärung für die gesamte betroffene Gruppe ab, anstelle einer getrennten lokalen Abgabe durch die einzelnen Unternehmen. Mit der Richtlinie werde ein Standardformular für die Abgabe der Ergänzungssteuer-Erklärung in der gesamten EU eingeführt.

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