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Achtung, Nichtresidenten: Inselrat bringt Fahrzeug-Limit für Mallorca auf den Weg

Eine neue Regelung, die zum neuen Jahr in Kraft treten soll, sieht Obergrenzen für nicht auf Mallorca gemeldete Fahrzeuge und Mietwagen sowie eine Gebühr vor. Derzeit aber sind zentrale Fragen offen und das Gesetzespaket muss noch durch das Balearen-Parlament.

16. Juni 2026

Nichtresidenten, die auf Mallorca mit dem eigenen Auto unterwegs sind, müssen sich ab dem kommenden Jahr auf Auflagen hinsichtlich der Benutzung von Fahrzeugen einstellen, die nicht auf der Insel gemeldet sind. So hat der Inselrat eine Gesetzesinitiative zur Regulierung des Fahrzeugaufkommens auf der Insel mit breiter Mehrheit verabschiedet, die nun noch vom Balearen-Parlament abgesegnet werden muss – und in diesem Zuge auch noch im Detail geändert werden kann. Ziel ist, dass die neue Regelung noch vor Jahresende in Kraft treten kann.

Mit dem Gesetz reagiert der Inselrat auf die seit Jahren wachsende Belastung durch den Straßenverkehr auf Mallorca, wie es in einer Pressemitteilung des Consell de Mallorca vom 5. Juni heißt. Die regierende Volkspartei (PP) hatte eine Regelung für die laufende Legislaturperiode (2023-2027) angekündigt, bislang aber angesichts des Widerstands unter anderem der Mietwagenverbände gezögert. Die jetzt auf den Weg gebrachte Norm sieht unter anderem eine Begrenzung für Fahrzeuge vor, die nicht auf Mallorca gemeldet sind. Außerdem sollen eine Obergrenze für Mietwagen und eine Gebühr eingeführt werden. Auf Mallorca gemeldete Residenten sind von der Regelung ausgenommen. Nicht ansässige Eigentümer einer Immobilie auf Mallorca sollen ein Fahrzeug nutzen dürfen, sofern dieses auf Mallorca gemeldet ist.

Verwaltungsstruktur und Studie noch in Vorbereitung

Der Text sei mit den im Consell de Mallorca vertretenen politischen Kräften abgestimmt und den betroffenen Sektoren vorgestellt worden, hieß es. Dazu gehörten unter anderem Mietwagenunternehmen, Reedereien, der Transportverband und Taxivertreter. Insgesamt fanden nach Angaben des Consell 22 Treffen mit den verschiedenen Lobbygruppen statt. Nach der endgültigen Annahme durch das Balearen-Parlament – der Gesetzentwurf wurde inzwischen eingebracht – könne die Regelung kurzfristig in Kraft treten, ähnlich wie bereits auf Ibiza. Man sei zuversichtlich, dass die Verabschiedung noch vor Jahresende erfolgen werde.

Parallel bereite man bereits seit Monaten eine Verwaltungsstruktur für die künftige Regulierung vor. Außerdem sei eine Studie in Vorbereitung, um eine Grundlage für die Festlegung der Fahrzeugobergrenze sowie der Festlegung und Anwendung der Gebühr vorzulegen.

Die Regelungen im Einzelnen

Kern der Regelung ist eine Begrenzung für die Fahrzeuge, die nicht auf Mallorca steuerlich gemeldet sind – die Rede ist von "vehículos”, der Entwurf macht also keine Unterscheidung zwischen Pkw und Motorrädern. Bei Verstößen sind Sanktionen zwischen 300 und 30.000 Euro vorgesehen. Zudem kann ein Fahrzeug ohne Genehmigung stillgelegt werden.

Darüber hinaus sieht der Text eine Obergrenze für Mietwagen vor. Die konkrete Höhe der Fahrzeugobergrenze soll auf Grundlage einer jährlichen oder zweijährlichen Belastungsstudie festgelegt werden. Die Entscheidung darüber trifft der Inselrat. Neben den Begrenzungsmaßnahmen enthält der Gesetzestext auch Vorgaben zur Förderung nachhaltiger Mobilität. 

Von der geplanten Regulierung ausgenommen sein sollen unter anderem folgende Fahrzeuge:

  • Fahrzeuge von natürlichen oder juristischen Personen mit Wohnsitz oder Sitz auf Mallorca, sofern die Fahrzeuge in einer Gemeinde Mallorcas angemeldet sind. Ausgenommen davon sind Fahrzeuge, die zur Vermietung bestimmt sind.
  • Fahrzeuge von nicht auf Mallorca ansässigen natürlichen Personen, die Eigentümer einer Immobilie auf der Insel sind. In diesem Fall gilt die Ausnahme nur für ein Fahrzeug pro Immobilie, sofern nachgewiesen wird, dass das Fahrzeug an der Adresse dieser Immobilie gemeldet ist. Für weitere Fahrzeuge soll es ein inselweites Höchstkontingent sowie eine Gebühr geben - beides ist noch nicht konkretisiert.
  • Fahrzeuge von natürlichen oder juristischen Personen mit Wohnsitz beziehungsweise Sitz auf Mallorca, die über Leasing oder Renting genutzt werden.
  • Fahrzeuge von Einwohnern der balearischen Nachbarinseln Formentera, Menorca und Ibiza, sofern diese nachweisen, dass sie aus beruflichen oder medizinischen Gründen nach Mallorca reisen müssen.
  • Fahrzeuge von Personen, die nachweisen, dass sie sich vorübergehend aus beruflichen Gründen auf Mallorca aufhalten, wie zum Beispiel Saisonkräfte.
  • Fahrzeuge von Einwohnern Mallorcas, die sich vorübergehend außerhalb der Insel aufhalten und aus schwerwiegenden medizinischen oder familiären Gründen nach Mallorca zurückkehren müssen.
  • Fahrzeuge von Personen mit eingeschränkter Mobilität.
  • Fahrzeuge des öffentlichen Dienstes, insbesondere der Sicherheitskräfte, Feuerwehr, Krankenwagen und Fahrzeuge des Gesundheitssystems, Bestattungsfahrzeuge, Zivilschutz, öffentlicher Verkehr, Schultransport, Taxis, Müll- und Reinigungsfahrzeuge.
  • Mietfahrzeuge, die gemäß Artikel 16 des Gesetzes zugelassen sind, sofern nachgewiesen wird, dass das Fahrzeug steuerlich auf Mallorca gemeldet ist.
  • Transportfahrzeuge, Traktoren, Bagger und ähnliche Fahrzeuge.

Bei der Anwendung der Regeln kommt es also im Kern immer darauf an, wie die Wohnsitzfrage des Fahrzeughalters definiert ist sowie auf die Frage, ob für das Fahrzeug, das auf diese Person zugelassen ist, Steuern in der jeweiligen Mallorca-Gemeinde abgeführt werden. 

Allerdings sind im weiteren Gesetzgebungsverfahren noch Änderungen möglich, und wichtige Details des Autolimits noch offen. Das betrifft vor allem die Frage, wie viele Fahrzeuge künftig maximal nach Mallorca gebracht werden können (Höchstkontingent) sowie die Gestaltung einer Gebühr für nicht hier zugelassene Fahrzeuge. 

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