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Meldepflicht bei grenzüberschreitenden Steuergestaltungen

Deutschland hat EU-Vorgaben umzusetzen, die eine Meldepflicht bei grenzüberschreitenden Steuergestaltungen vorsehen

16. Oktober 2019

Am 9.10.2019 hat die Bundesregierung den Entwurf eines Geset­zes zur Ein­füh­rung einer Pflicht zur Mit­tei­lung grenz­über­sch­rei­ten­der Steu­er­ge­stal­tun­gen veröffentlicht. Anders als noch im Dis­kus­si­ons­ent­wurf vom Januar 2019 fin­det sich darin keine Aus­deh­nung der Mel­depf­licht auf rein inner­staat­li­che Gestal­tun­gen. 

Laut dem Regie­rungs­ent­wurf soll es pri­mär dem Inter­me­diär (z. B. Steu­er­be­ra­ter, Wirt­schafts­prü­fer, Rechts­an­walt) oblie­gen, die Finanz­ver­wal­tung über grenz­über­sch­rei­tende Steu­er­ge­stal­tun­gen zu infor­mie­ren. Wird er von sei­nem Man­dan­ten nicht von der Ver­schwie­gen­heitspf­licht bef­reit, sind zwar per­so­nen­be­zo­gene Infor­ma­tio­nen unmit­tel­bar durch den Man­dan­ten zu über­mit­teln. Hin­sicht­lich des Inhalts der Steu­er­ge­stal­tung tref­fen jedoch wei­ter­hin den Inter­me­diär die Mel­depf­lich­ten. 

HINWEIS: Die neue EU-Regelung über die Verpflichtung, Steuergestaltungen bei grenzüberschreitenden Vorgängen zu melden, wird in Spanien aller Voraussicht nach per 1. Juli 2020 in Kraft treten.

Aufgrund der politischen Lage schwer abzusehen, wann die Regelungen für Spanien endgültig beschlossen werden: Derzeit amtiert eine Interimsregierung, die Neuwahlen finden am 10. November 2019 statt, die Regierungsbildung wird sich aufgrund der sich abzeichnenden Stimmverhältnisse schwierig gestalten.

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