Neues Gesetz: Spanien reguliert das Homeoffice
30. September 2020Die spanische Regierung hat Ende September nach Verhandlungen mit Gewerkschaften und Arbeitnehmervertretern ein Gesetz zur Regulierung des Homeoffice erlassen. Der Beschluss geht von Heimarbeit aus, wenn mindestens 30 Prozent der vertraglich geregelten Arbeitszeit während eines Zeitraums von drei Monaten von zu Hause aus erfolgen. Bei einer 40-Stunden-Woche wären es in dem Zeitraum 18 Werktage, die von Zuhause aus gerarbeitet werden.
Das Arbeiten von Angestellten in den eigenen vier Wänden muss freiwillig geschehen. Die Entscheidung, Fernarbeit zu leisten, kann der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer wieder rückgängig machen.
Der Arbeitnehmer hat ein Anrecht auf flexible Arbeitszeiten im Rahmen der Vereinbarung. Zudem muss ein angemessenes Arbeitszeiterfassungssystem, welches die Arbeitszeit sowie den Arbeitsbeginn und -Ende wahrheitsgetreu aufzeichnet, zur Verfügung gestellt werden.
Gleichstellungspflicht
Das Gesetz schreibt vor, dass Beschäftigte im Homeoffice mit den anderen Angestellten des Unternehmens gleichgestellt sein müssen. Arbeitgeber müssen zudem die Kosten für die Bereitstellung der notwendigen Arbeitsgeräte aber auch für Möbel übernehmen. Auslagen, die der Arbeitnehmer für die Ausübung der Heimarbeit tätigt, müssen erstattet werden.
Eine Kontrolle von Arbeitsleistung und -zeit des Mitarbeiters im Homeoffice ist grundsätzlich erlaubt. Die Arbeitnehmer müssen selbstverständlich die vom Arbeitgeber aufgestellten Anweisungen zum Datenschutz befolgen.
Die Vereinbarung muss schriftlich erfasst werden und ans Arbeitsamt übermittelt werden. Bereits bestehende betriebliche Vereinbarungen zum Homeoffice bleiben von dem neuen Gesetz für maximal drei Jahre unberührt. Die neuen Regelungen treten am 13.10. in Kraft.
Weiterführende Informationen zum Thema
Arbeitsrecht in Spanien
Neue gesetzliche Vorschriften zum Arbeitsrecht in Spanien. Die aktuelle…
Enzyklopädie - Spanisches Zivilrecht
...mehr
Unsere Kompetenzzentren
Beratungsanfrage
Vielen Dank für Ihr Interesse an unseren Dienstleistungen.
Ein Experte aus dem zuständigen Kompetenzzentrum wird Ihre Anfrage bearbeiten und sich bei Ihnen melden.