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Regierung stimmt über das neue Tourismusgesetz ab

Kommentare zum balearischen Tourismusgesetzes samt Problemfragenprognose für die Ferienvermietung

04. Juli 2017

Am 18. Juli wird das Parlament der Balearen voraussichtlich eine Reform des balearischen Tourismusgesetzes beschließen, die erhebliche Auswirkungen auf das Geschäftsmodell der Ferienvermietung haben wird. Einerseits wird die Möglichkeit eröffnet, auch Appartements legal für kurzfristige Urlaubsaufenthalte anzubieten. Andererseits werden jedoch Beschränkungen in Kraft treten, deren wichtigste die Abschaffung einer Ausnahmeregelung ist, die bisher für Ferienvermietung gegolten hat: Im aktuell gültigen Tourismusgesetz gibt es anders als für die Mehrzahl der Hotelkategorien keine Betten-Obergrenze.

Madrid stellt sich quer

Das Veto aus Madrid wird aktuell von der Balearen-Regierung ignoriert. Ab 18. Juli sind die Gemeinden der Inseln aufgerufen, Zonen und Obergrenzen auch für die Ferienvermietung festzulegen. Diese Novellierung des Tourismusgesetzes wird mindestens acht Monate in Anspruch nehmen. Es ist absehbar, dass das Tourismusministerium keine weiteren Anmeldungen für die Ferienvermietung annimmt, solange diese Grenzen nicht beschlossen sind. Das bedeutet, dass für die Inbetriebnahme neuer Ferienhäuser und –appartements zuerst Plätze erworben werden müssen, sofern noch verfügbar. Ähnlich wie dies bereits für Hotels funktioniert, werden die Inselbehörden eine Art Bettenbörse betreiben. Ist deren Kontingent erschöpft, muss ein Anwärter darauf warten, dass jemand sein Ferienhaus vom Markt nimmt und die entsprechende Bettenzahl frei wird. Inwieweit bzw. in welchem Ausmaß der Erwerb von „Bettenplätzen“ um die touristische Lizenz zu erhalten, mit Kosten verbunden sein wird, ist noch unklar.

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