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Steuerreform in Spanien: Körperschaften und Vermögende im Fokus

Eine Expertenkommission soll strukturelle Probleme beheben und ausreichende öffentliche Mittel garantieren

13. April 2021

Das spanische Finanzministerium hat mit der Ernennung einer 17-köpfigen Expertenkommission eine umfassende Steuerreform in die Wege geleitet, die spätestens am 28.2.2022 fertiggestellt sein soll. Ziel sei es, strukturelle Probleme zu beheben und ausreichende öffentliche Mittel zu garantieren. 

In folgenden Bereichen soll es nach aktuellem Stand Veränderungen geben:

Körperschaftsteuer – Die Regierung möchte einen Mindeststeuersatz einführen, den große Unternehmen zahlen müssen. Damit soll das Ausnutzen von Steuervergünstigungen durch diese Firmen eingegrenzt werden. Spanien rechnet damit, dass es bald eine OECD-weite Regelung in dieser Hinsicht geben wird. Im Gespräch ist ein Mindeststeuersatz von 15 Prozent (18 für Banken und Ölgesellschaften). Ähnlich wie bei der Google-Steuer will Spanien aber nicht auf eine internationale Regelung warten.

Vermögen-, Erbschaft-, Schenkungsteuer – Die Kommission soll untersuchen, welche Möglichkeiten einer Änderung des Steuersystems es bei großen Vermögen gibt. In den Autonomieregionen gibt es teils große Unterschiede bei der Besteuerung. Die Regierung hatte schon im vergangenen Jahr angekündigt, eine „Harmonisierung“ der Steuersätze erreichen zu wollen. Zudem verwies Kommissionspräsident Jesús Ruiz-Huerta auf die Empfehlung des IWF, mit temporären Zusatzsteuern für Menschen mit hohem Einkommen und Unternehmen mit hohem Umsatz die soziale Ungleichheit zu bekämpfen. 

Steuervergünstigungen

Die Kommission soll alle aktuell vorhandenen Steuervergünstigungen untersuchen und auf ihre Sinnhaftigkeit prüfen. Ziel sei es, mittels der Steuererleichterungen eine zukunftsfähige Wirtschaft mitzugestalten: so soll die Besteuerung von digitalen Geschäften vorangebracht werden und Umweltschutz soll einen größeren Einfluss bei der Besteuerung finden.

Auch wenn die Kommission ihre Ergebnisse erst im Februar 2022 vorstellen soll, könnten einige Maßnahmen schon vor dem Jahreswechsel verabschiedet werden, damit sie im kommenden Jahr schon wirksam sind.  Inwieweit die Vorschläge der Vorschläge der Kommission umgesetzt werden, bleibt abzuwarten. Bei der letzten großen Steuerreform 2014 wurde nur ein Bruchteil des Plans letztlich verwirklicht. Wir halten Sie informiert.

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