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Verlustvorträge im Visier des spanischen Finanzamts

Spaniens staatliche Steuerbehörde AEAT plant für das laufende Jahr eine intensivierte Prüfung von Verlustvorträgen in Unternehmensbilanzen

12. Februar 2020

Steuerbehörde nimmt Verlustvorträge in Unternehmensbilanzen unter die Lupe

Spaniens staatliche Steuerbehörde AEAT plant für das laufende Jahr eine intensivierte Prüfung von Verlustvorträgen in Unternehmensbilanzen. Dies geht aus dem „Plan de Control Tributario“ hervor, in dem die Behörde alljährlich die Schwerpunkte ihrer Prüfungstätigkeit bekanntgibt. Verlustvorträge waren zwar schon bisher ein bevorzugtes Objekt der Prüfung, doch will AEAT in diesem Jahr insbesondere jene Beträge unter die Lupe nehmen, die von Unternehmen für eine Verwendung in der Zukunft deklariert werden. In diesem Zusammenhang sei daran erinnert, dass bis 2014 die Verwendung von Verlusten auf 10 Jahre eingeschränkt war. Seit dem Steuerjahr 2015 können die sogenannten BINs (bases imponibles negativas) so lange fortgeschrieben werden, bis sich ein Gewinn einstellt und diese „aufisst“.

Kontrollen auch jenseits der Verjährungsgrenze

Andererseits kann das Finanzamt jedoch auch weit jenseits der Verjährungsgrenze (vier Jahre) in die Vergangenheit gehen, um die Berechtigung und Korrektheit von Verlusten zu prüfen, die von den Unternehmern für die aktuelle oder zukünftige Verwendung vorgesehen sind. Dies gilt im Übrigen auch für natürliche Personen, wenn sie Kosten steuerlich geltend machen (Beispiel: Anschaffungskosten bei Gewinnsteuer auf Erlös aus einem Immobilienverkauf). Genau diesen Blick in die Vergangenheit will die AEAT im laufenden Jahr schärfer stellen. Zu den weiteren Schwerpunkten für 2020 gehören Hochvermögende sowie Personen, die keine Steuererklärungen abgeben.

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