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Okupas - Durchblick bei den Regeln und in der Debatte um Hausbesetzer

Wie das Verfahren geregelt ist, was Immobilienbesitzer beachten sollten und wie das Thema in der spanischen Politik debattiert wird.

19. Februar 2025

Und wieder haben Fälle von Hausbesetzung auf Mallorca für Schlagzeilen gesorgt: Eine Gruppe von Hausbesetzern ließ sich im Januar in einem in der Wintersaison leerstehenden Aparthotel in Cala Bona an der Ostküste von Mallorca nieder. Nach einer Reihe von Schwierigkeiten und öffentlichen Schuldzuweisungen räumte die Gruppe schließlich das Feld. Im Februar kam es zu einem weiteren Fall in einer Apartmentanlage in Port d'Alcúdia. 

Fälle von Hausbesetzung pro Jahr in Spanien

Quelle: Spanisches Innenministerium

Solche Fälle sind natürlich nicht repräsentativ, aber sie zeigen: Das Thema der Hausbesetzungen ist aktuell, sehr komplex und bestimmt intensiv die politische Debatte - auf den Balearen und in ganz Spanien. Nach Angaben des Innenministeriums wurden im Jahr 2023 spanienweit knapp 15.300 Anzeigen in Fällen von Hausbesetzung gestellt. Bei einer Umfrage der Verbraucherschutzorganisation OCU gab gut ein Drittel der befragten Spanier an, dass sie das Thema okupas - so die spanische Bezeichnung für Hausbesetzer - für ein ernstzunehmendes Problem halten. In der Debatte spielen aber ebenso die sozialen Folgen der Wohnungsnot und das in der spanischen Verfassung garantierte Recht auf eine würdige Wohnung eine wichtige Rolle.

Region

Fälle von Hausbesetzungen 2023

Andalusien

2.331

Aragonien

219

Asturien

88

Balearen

407

Kanaren

581

Kantabrien

87

Kastilien-León

269

Kastilien-La Mancha

632

Katalonien

6.258

Valencia

1.640

Extremadura

153

Galicien

212

Madrid

1.516

Murcia

435

Navarra

96

Baskenland

293

La Rioja

52

Ceuta

9

Melilla

11

Kein Fall ist wie der andere

Zumal es eine große Bandbreite verschiedenartiger Fälle gibt. Sie reichen von okupas, die etwa einen Krankenhausaufenthalt von Eigentümern ausnutzen, um die Wohnung zu besetzen, bis hin zu Familien, die infolge der Wohnungsnot keinen anderen Ausweg sehen, als die ohnehin leerstehende Wohnung im Eigentum einer Bank zu besetzen. Okupas dürfen zudem nicht mit Mietnomaden verwechselt werden, die im Spanischen inzwischen auch als inquiokupas bekannt sind - eine Wortschöpfung aus inquilinos (Mieter) und okupas (Hausbesetzer). Kommen Mieter den im Mietvertrag festgelegten Zahlungen nicht nach und weigern sich auszuziehen, ist der Fall rechtlich völlig anders gelagert als im Fall einer Hausbesetzung. 

Damit die alarmierte Polizei auch wirklich gegen okupas vorgehen kann, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Es lassen sich verschiedene Szenarien unterscheiden: 

Auf frischer Tat (delito flagrante)

Die Polizei kann die Hausbesetzer aus einem Haus entfernen, wenn festgestellt wird, dass die Straftat noch im Gange ist oder erst kürzlich begangen wurde. Liegen Beweise für eine Hausbesetzung in flagranti vor, ist laut Gesetz ein Vorgehen ohne Gerichtsbeschluss möglich. Die Polizei kann unmittelbar tätig werden, wenn die Anzeige innerhalb von 48 Stunden nach der Hausbesetzung erfolgt und die nötigen Beweise vorgelegt werden. 

Aussagen von Nachbarn, Aufnahmen von Sicherheitskameras, Dokumente über Eigentumsverhältnisse, und sei es nur als Kopie auf dem Handy - je eindeutiger und vollständiger die Informationen, die der Polizei vorgelegt und mitgeteilt werden können, desto leichter und schneller kann diese gegen die okupas vorgehen. Dazu zählt auch speziell die Information, dass kein Mietverhältnis und keine Absprachen mit den Personen im Haus vorliegen. 

Delikt Hausfriedensbruch (allanamiento de morada)

Dieses Szenario setzt voraus, dass es sich bei dem besetzten Objekt um eine selbstgenutzte Immobilie handelt. Dabei spielt es keine Rolle, ob sich die Hausbesetzer gewaltsam Zugang verschafft haben. Bereits das Eindringen gilt als strafrechtlicher Tatbestand des Hausfriedensbruchs und ermöglicht das Vorgehen der Polizei ohne richterlichen Beschluss. 

Das Szenario ist also auch für Ferienhausbesitzer relevant. Denn Hausfriedensbruch liegt immer dann vor, wenn das Objekt nicht vermietet oder Dritten überlassen, sondern selbst zum Wohnen genutzt wird, auch wenn dies nur zeitweise im Jahr der Fall ist. Diese persönliche Selbstnutzung der Wohnung sollte in der Kommunikation mit der Polizei unbedingt herausgestellt werden, wenn etwa in Abwesenheit die Alarmanlage durch okupas ausgelöst wird. Und auch in diesem Fall ist es wichtig, die Beamten möglichst schnell und vollständig mit weitergehenden Informationen und Belegen darüber zu versorgen, dass die Wohnung einem gehört und dass keinerlei Mietverhältnis mit den Personen im Haus vorliegt.  

Zu unterscheiden davon sind Fälle, in denen die Immobilie nicht selbst genutzt, sondern vermietet wird. Dann liegt im Fall einer Hausbesetzung der Tatbestand der widerrechtlichen Anmaßung (usurpación) vor, und die Polizei kann nicht ohne Weiteres einschreiten - in der Regel nicht ohne richterliche Anordnung. 

Gewalt oder Einschüchterung (violencia, intimidación)

Wenn Hausbesetzer gewalttätig werden oder versuchen, den Eigentümer der Wohnung einzuschüchtern, kann die Polizei bei Darlegung der Delikte ebenfalls direkt und ohne Gerichtsverfahren gegen die Täter vorgehen und sie vom Gelände entfernen. Allerdings hat sich gezeigt, dass solche Fälle von Hausbesetzung eher die Ausnahme sind. 

Was passiert nun, wenn sich keines der beschriebenen Delikte anführen lässt?

Gerichtsbeschluss (orden judicial)

Dann bleibt nichts anderes, als für die Räumung des Objekts einen richterlichen Beschluss abzuwarten. Hierfür müssen Eigentümer eine Klage bei den Zivilgerichten einreichen und einen Räumungsbefehl beantragen. Dieses Verfahren ist wesentlich langwieriger als die vorangegangenen und erfordert darüber hinaus die Vorlage von Beweisen, hinsichtlich der Eigentumsverhältnisse und der Unrechtmäßigkeit der Besetzung. In einem zweiten Schritt werden dann die Besetzer vorgeladen und die Argumente beider Parteien angehört. 

Sobald dann der Räumungsbeschluss ergangen ist, kann ihn die Polizei umsetzen. Die Räumung kann allerdings je nach Arbeitsbelastung des Gerichts Wochen bis Monate dauern. Darüber hinaus müssen die Hausbesetzer zunächst von der angeordneten Räumung benachrichtigt werden, um ihnen die Möglichkeit zu geben, das Haus freiwillig zu verlassen.

In jedem Fall sind Eigentümer gut beraten, sich penibel an die rechtlichen Vorschriften zu halten und den okupas beispielsweise nicht einfach Strom, Gas oder Wasser abzustellen. Dies könnte als Nötigung interpretiert und in einer Anzeige gegen die Eigentümer verwendet werden. Vor jeder Intervention sollte also eine rechtliche Beratung eingeholt werden. 

Hitzige Debatte in der spanischen Politik

Um das rechtliche Verfahren von Wohnungsräumungen zu beschleunigen, wird in der spanischen Politik derzeit über ein juristisches Expressverfahren debattiert. Eine Regelung für ein solches Verfahren ist infolge einer Initiative der baskischen Regionalpartei PNV inzwischen in einem bereits am 3. Januar im spanischen Amtsblatt (BOE) veröffentlichten Gesetz enthalten (externer Link) und soll im April in Kraft treten. Genannt sind konkret die Delikte des Hausfriedensbruchs und der widerrechtlichen Anmaßung. 

Wegen der unklaren Mehrheitsverhältnisse und der hitzigen Debatte vor dem Hintergrund der Wohnungsnot ist aber noch unklar, ob das Verfahren in dieser Form kommen und was es in der Praxis bringen wird. Für die Initiative stimmten neben PNV weitere Regionalparteien sowie auch die oppositionelle Volkspartei (PP), die Parteien des linken Spektrums stimmten dagegen. In jedem Fall wäre ein solches Expressverfahren an eine Reihe von Auflagen geknüpft und würde Fälle ausschließen, in denen es sich beim Eigentümer nicht um eine Privatperson, sondern um ein Unternehmen oder eine Bank handelt. 

Ohnehin gilt weiterhin eine seit dem Jahr 2020 bestehende Ausnahmeregelung bei Wohnungsräumungen für soziale Härtefälle - die spanische Regierung konnte die Regelung am 28. Januar wider Erwarten doch noch verlängern, nachdem dafür zunächst die nötige Mehrheit gefehlt hatte. Gleichzeitig wurde für derlei Fälle eine staatliche Garantie für Mietausfälle oder Schäden in der Wohnung beschlossen. Auch die balearische Landesregierung garantiert Vermietern solche Sicherheiten im Rahmen des Programms “Lloguer Segur (sichere Miete, externer Link, spanisch), das im vergangenen Jahr angelaufen ist. 

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