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Auf in die neue Urlaubssaison

Unser Experte Christian Plattes hält wichtige Tipps zur Ferienvermietung 2024 auf Mallorca bereit.

Christian Plattes Thumbnail Podcast Ferienimmobilien

In wenigen Wochen ist Ostern. Spätestens dann läuft die Urlaubssaison auf Mallorca an. Nicht nur die Hotels freuen sich auf viele Gäste, sondern auch Ferienvermieter. Für Immobilienbesitzer stellen sich dann wieder die Fragen nach Steuererklärungen, Lizenzen und vieles mehr. Christian Plattes, Asesor fiscal und Leiter des Kompetenzzentrums Wohn- und Ferienimmobilien, informiert.

Jörg Jung 
Hey, wir sind schon im Ostermonat. Im Ostermonat März. Ist bissel früh dieses Jahr, aber genauso früh fängt auch dann eigentlich auf Mallorca die Tourismussaison wieder an und damit auch die Ferienvermietung. Was ist alles zu bedenken? Wir reden darüber. Und zwar mit Christian Plattes, spanischer Steuerberater bei der PlattesGroup und Abteilungsleiter von "WuF", Wohn-und Ferienimmobilien. Und da sind wir bei ihm genau richtig. Hallo Christian.

Christian Plattes 
Hallo Jörg, wie geht´s?

Jörg Jung 
Ja sehr gut. Vor allem, weil Ostern ja dann vor der Tür steht. Sind zwar noch ein paar Tage, aber wir sind wie schon erwähnt, im Ostermonat. Heißt die Hotels bereiten sich schon mal alle darauf vor, dass der große Ansturm kommt. Aber nicht nur die, sondern wir müssen einsteigen ins Thema Ferienvermietung. Jeder hat sein Häuschen hier, jeder hat seine Wohnung. Der eine oder andere will sogar eventuell in diesem Jahr mal zum ersten mal ferienvermieten. Aber da ist ja einiges zu bedenken, vor allem nach dem langen Winter. Also was steht bei euch in der "WUF" dann quasi als erstes auf der Liste, was da zu bedenken wäre?

Christian Plattes 
Ich würde jetzt mal das Stichwort langer Winter nehmen. Es ist in der Tat so, Kälte, die Regenmonate hier auf Mallorca, die kommen jetzt zu einem Ende und da geht es dann hin, dass man die Immobilie dann wieder herrichtet. Sagen wir mal, Gärtner: Sieht der Garten richtig aus? Funktionieren die ganzen Geräte? Sind die Immobilien bereit, diese Gäste dann auch für den ganz langen Sommer dann auch auszuhalten? Und rein steuerlich gesehen ist es ist der Klassiker dann, okay, kann man diese Kosten ansetzen. Und am besten ist es dann, diese Herrichtung so nah wie möglich an eine Vermietung zu ziehen, damit man das dann auch so verkaufen kann, dass die Herrichtung der Immobilie für die Vermietung ist und nicht nur, dass ich es privat schön haben möchte.

Jörg Jung 
Ach so, das heißt also, ich kann dann auch im Finanzamt sagen, so guten Tag guck mal hier, ich habe was getan. Das ist also dieses typische "dann kommt man mir entgegen und ich kann das absetzen" sozusagen.

Christian Plattes 
Das Finanzamt hat da eine große Furcht, weil normalerweise hat man ja eine Immobilie, die man zum Teil vermietet und zum Teil dann auch selber nutzt, weil wer möchte hier nicht auf Mallorca ein paar Wochen verbringen. Und das Finanzamt möchte natürlich nur die Kosten gegengerechnet haben, die auch wirklich für die Vermietung benutzt werden. Und da ist dann die Frage oder die Geschichte, die man dann erzählen muss: Ja, ich habe investiert, um die Immobilie für die Vermietung herzurichten. Nicht weil ich selber ein neues Sofa haben möchte oder dass die Küche jetzt schöner aussehen soll. Und das ist so ein bisschen die Geschichte, die man dem Finanzamt dann erzählen muss. Und da ist natürlich das Datum dieser Herrichtung oder der Rechnung sehr wichtig im Bezug dann zu der ersten Vermietung.

Jörg Jung 
An dieser Stelle möchten wir sagen und noch mal klären, ein großer Part der PlattesGroup ist im Prinzip der Lebenslauf Ihrer Immobilie. Das fängt also schon mit der Vorbereitung zum Kauf an, dem Kauf selbst und auch dann der Weiternutzung mit allem Drum und Dran. Und das ist genau das Fachgebiet von Christian Plattes und seinem Team. Deswegen weiß er so gut Bescheid. Also wir haben gesagt, man muss die Immobilie recht zeitnah zur Ferienvermietung herrichten, damit man das auch schlüssig dann am Ende dem Finanzamt sagen kann. Da sind wir jetzt ja schon in der heißen Phase: Ostern. Die ersten Gäste kommen dann, die größere Anzahl von Gästen kommt dann jetzt schon mal Ende März zu Ostern. Da ist jetzt schon "hurry" angesagt.

Christian Plattes 
Genau. Also wir als Steuer- und Rechtsbüro werden immer gefragt, was denn jetzt steuerlich und rechtlich dann auch anfällt. Da gibt es große Neuigkeiten für dieses Jahr, dass Nicht-Residenten ihre Steuererklärung jetzt nicht mehr quartalsweise einreichen müssen, sondern einmal jährlich. Das war natürlich in den letzten Jahren eine administrative Herausforderung, quartalsweise die Belege einmal zu erhalten und dann auch dann mit den Fristen zu verbuchen, weil wir dann auch immer nur so 20 Tage hatten, um diese Steuererklärung dann fristgerecht einzureichen. Das ist jetzt alles ein bisschen entspannter, weil man das dann einmal im Jahr, dann bis zum 20.01. im Folgejahr einreichen kann. Trotzdem muss diese Buchhaltung natürlich weitergeführt werden, wenn man das nicht tagtäglich auf dem Radar hat und dann am Ende des Jahres dann schauen muss: Okay, wo ist meine Rechnung vom Januar, Februar, März oder wie auch immer, das wird dann immer ein bisschen schwierig, diese dann noch mal zu suchen und die Dienstleister dann auch anzuschreiben. Und das ist ein bisschen problematischer dann. Man muss auch vorsichtig sein. Das hat sich nur bei der Einkommensteuer geändert. Die Umsatzsteuer ist weiterhin quartalsweise einzureichen, das heißt, man muss dann mit seinem Berater einmal sprechen, bin ich umsatzsteuerpflichtig? Muss ich eine Erklärung einreichen? Wenn dem so ist, kann es sein, dass ich auch weiterhin Umsatzsteuer quartalsweise einreichen muss.

Jörg Jung 
Wann bin ich denn umsatzsteuerpflichtig?

Christian Plattes 
Da gibt es viele Szenarien, die möglich sind. Zum einen, ich vermiete an einen Unternehmer, wie zum Beispiel an eine Gesellschaft, eine GmbH, eine SL, was auch immer. Ich habe ein Lokal. Ein Lokal kann nicht zur Wohnvermietung vermietet werden, also wird das auch immer mit Umsatzsteuer ausgewiesen. Oder ich biete hotelähnliche Dienstleistungen an, die jetzt wie ein Hotelbetrieb dann natürlich umsatzsteuerpflichtig sind.

Jörg Jung 
Wäre in meinem Ferienhaus, das ich anbiete was? Dass ich sage, ich mache euch die Wäsche, ich mache jeden Tag Frühstück auf den Tisch. Kann ich mir das so vorstellen?

Christian Plattes 
Das ist genau das. Wenn ich diese Dienstleistung wie Bettenservice, Frühstück, wenn man das alles anbietet, dann ist es definitiv ein Hotelbetrieb. Da reicht auch der Extremfall von, ich sage mal, der Kunde kommt oder der Mieter kommt für drei Wochen und ich möchte schon, dass nach anderthalb Wochen oder jede Woche mal einer vorbeischaut und mal ein bisschen wischt. Das reicht schon aus. Das sieht das Finanzamt als hotelähnliche Dienstleistungen an und dann ist man ganz schnell umsatzsteuerpflichtig und hat auch Sozialversicherungspflicht und Körperschaftsteuerpflicht. Also das ist eine Falle, auf die man sehr doll achten muss. Da ist der kleine Trick, dass man selbst als Immobilieneigentümer das nicht anbietet, sondern dass der Mieter selbst ein Agreement mit dem Reinigungsservice eingeht, also der Mieter selbst den Reinigungsservice beauftragt und dass der Eigentümer selbst raus ist, dann wäre es nicht so.

Jörg Jung 
Jetzt habe ich ja auch das Thema - und wie ist es steuerlich zum Beispiel? A: ich vermiete, also ferienvermiete auf Mund zu Mund Propaganda, man kennt ja den und man macht ja hier. Es gibt ja aber auch B: den sehr erfolgreichen Trend, dass sich das über Plattformen mache. Stichwort ist ja dann Airbnb. Wie läuft das?

Christian Plattes 
Also man braucht hier auf den Balearen um zu vermieten eine Tourismuslizenz. Da gab es jetzt schon längere Jahre ein Moratorium, dass keine neuen Lizenzen vergeben werden durften. Die Immobilien, die eine Lizenz haben, die dürfen die Immobilie bewerben. Und dieses Bewerben darf nur gemacht werden, wenn man diese Lizenz hat. Wenn man keine Lizenz hat, darf man nicht bewerben. Jetzt ist natürlich die große Frage: Was ist Bewerben? Wenn ich mich inmitten einer Plaza stelle und laut rufe, ich habe eine Immobilie, die ich vermieten kann - ist das eine Bewerbung? Ja? Nein? Man geht davon aus, dass es "Ja" ist logischerweise. Alles, was auf Plattformen bewerben ist zur Vermietung, auch bewerben logischerweise ist, weil das der der klassische Fall ist.

Jörg Jung 
Ja, wäre jetzt so meine Frage: Ich poste es bei Facebook. "Hey, du kannst mieten!" Also tagtäglich kriegst du ja Angebote. "Unsere Finca ist noch frei. Könnt ihr gerne die und die Woche noch buchen"

Christian Plattes 
Auch definitiv eine Bewerbung. Egal wo ich meine Immobilie bewerbe, diese braucht eine Tourismuslizenz. Punkt. Wenn ich diese nicht habe, muss ich in der Bewerbung ganz klar reinschreiben: Keine Tourismuslizenz, nur Dauervermietung!

Jörg Jung 
Okay, Dauervermietung kann man dann wie auslegen?

Christian Plattes 
Man sagt immer, es ist ab vier Wochen mit Mietvertrag und Kaution. Also man ist, ich sag mal, unter vier Wochen aus dem ersten Verdacht der Ferienvermietung raus. Alles was danach ist, sagt man, ist eine Langzeitvermietung. Heißt nicht, dass man dann nicht als Ferienvermietung eingestuft werden kann. Dann kommt der Klassiker oder der die klassische Frage. Okay, das heißt, ich kann zwölf Mal im Jahr einen Monat vermieten? Das könnte natürlich dann sein, dass das Finanzamt dann sagt, ja okay, das tut mir leid - oder die Tourismusbehörde auch - das ist eine Ferienvermietung! Das ist ein Graubereich, in dem man sich bewegt. Umso länger es ist, umso weniger ist man in der Ferienvermietung.

Jörg Jung 
Wer ich dann bei - wenn ich sage, ich mache das vier-wochenweise mit Vertrag mit allem Drum und Dran - aus dieser komischen polizeilichen Meldepflicht dann auch raus? Oder bestünde die weiter?

Christian Plattes 
Da wäre man raus.

Jörg Jung 
Also da bitte aufpassen. Jetzt haben wir gesagt, okay, wir haben eine Lizenz oder wir haben keine Lizenz und wir machen das per Mund zu Mund Propaganda oder vielleicht maximal noch Facebook. Jetzt kann man aber seine Immobilie ja ferienvermietungstechnisch auch komplett in Agenturen geben, auf Plattformen geben. Wie läuft es da für mich ab? Was bin ich denn in dem Moment als Immobilieninhaber?

Christian Plattes 
Auf was man achten muss bei der Geschichte ist ganz klar: Wer ist mein Vertragspartner? Es gibt Anbieter, die sagen, lieber Immobilieneigentümer, ich miete deine Immobilie an und vermiete die dann weiter. Dann ist es rechtlich so, dass ich an ein Unternehmen vermiete. Das ist dann Umsatzsteuer pflichtig, weil ein Unternehmen kann nicht wohnen und das würde dann weiter vermieten in der Art und Weise, wie ich es dann vermieten möchte. Wenn ich aber an einen Dritten, ich sage mal an Max Mustermann vermieten soll, das ist eine Person, die wohnen kann. Und ich sag jetzt mal Airbnb agiert dann als Makler und der Max Mustermann gibt mir 1.000 € für die Zeit X und Airbnb zahlt mir dann 800 € aus. Das heißt nicht, dass meine Einnahmen 800 sind, sondern meine Einnahmen sind 1.000 minus Maklerprovision. Das muss dann aber auch so in der Steuererklärung angegeben werden. Das ist auch wichtig, weil diese ganzen Portale eine Informationspflicht haben, jeden Mieter, der bei einem Immobilieneigentümer zur Vermietung ist, in einer Jahreserklärung anzugeben.

Jörg Jung 
Aber am Ende stehe ich als Immobilieneigentümer natürlich auch dann auf diesem Zettel - dann hat der und der, der und der kam dann und dann und dann und dann - muss man höllisch aufpassen.

Christian Plattes 
Genau. Wir hatten ja schon den Fall, also hatten wir darüber gesprochen, dass das spanische Finanzamt, ein Finanzamt in Europa ist, das am meisten Informationserklärungen haben möchte und somit natürlich die Daten ganz einfach sich anschauen kann, okay, der Herr Max Mustermann hat eine Immobilie, hat vermietet, okay, wo ist dann die Steuererklärung und wo sind diese Einnahmen, die eigentlich versteuert werden müssten? Ganz vorsichtig da agieren. Am besten immer alles angeben, weil die Spanier haben hohe Strafen.

Jörg Jung 
Ich glaube sogar, das Finanzamt in Spanien ist das digitalste, das man sich überhaupt nur vorstellen kann. Wie sieht es aus, wenn ich jetzt zum Beispiel Ferien-Vermieter hier bin, habe hier ja meine Immobilie - hat mit dem deutschen Steuerrecht eigentlich, außer der Immobilie eventuell nichts zu tun.

Christian Plattes 
Was viele machen ist, ich habe hier eine Immobilie, ich gebe es an meine Agentur und die vermietet die Immobilie. Ich muss mich um nichts kümmern. Die machen dann ihr Check in Check out, kümmern sich dann auch um die Reinigung, um die Schlüsselabgabe und dann auch das alles da in Ordnung ist. Darum kümmern Sie sich. Und hier der Immobilieneigentümer muss sich eigentlich nur darum kümmern, dass die Steuer bzw. der Steuerberater dann alle Kosten und alle Einnahmen für die Steuererklärung hat und diese Steuererklärung dann auch abgegeben wird. Wichtig ist, dass je nach Doppelbesteuerungsabkommen, also in dem Land wo man dann ist, diese Steuer oder die Einnahmen dann nochmal deklariert werden oder auch nicht, je nach Abkommen und die spanische Steuererklärung dem deutschen Steuerberater dann auch zugeschickt wird, um die Buchhaltung dann da auch zu hinterlegen.

Jörg Jung 
Für Nicht-Residenten, sei vorgemerkt. Ganz wichtig. Also ich bin eigentlich noch in Deutschland ansässig und bin Nicht-Resident, also was hier in Spanien passiert, sowohl der Immobilienwert als solcher, auch das, was ich dann wöchentlich oder monatlich aus der Immobilie raushole, muss dann aber auch informativ nach Deutschland.

Christian Plattes 
Genau. Das Grundprinzip der Besteuerung ist immer: Ich werde für mein Welteinkommen da besteuert, wo ich wohne. Das heißt, ich wohne jetzt beispielsweise in Deutschland, habe hier in Spanien eine Immobilie. Der Deutsche sagt, okay, Welteinkommen. Das heißt, egal was du auf der Welt besteuerst, ich darf das hier in Deutschland noch mal besteuern. Jetzt haben wir eine Immobilie hier auf Mallorca, die wir in die Ferienvermietung geben. Der Spanier sagt, super, die Immobilie ist hier in Spanien, ich darf ein Teil des Kuchens abhaben. Die Mieteinnahmen, die du hier erzielst, die darf ich dann, wenn es ein Deutscher ist und eine Ferienvermietung ist ohne hotelähnliche Dienstleistung, wird das mit 19 % besteuert. Jetzt geht die Einnahme nach Deutschland und sagt der Deutsche, mir ist es egal, was du in Spanien besteuert hast. Ich bewerte die Immobilie, als wäre die in Deutschland. Jetzt werden die ganzen Einnahmen, die ganzen Ausgaben so besteuert nach deutschem Recht, als wäre die Immobilie in Deutschland. Dann kommt man auf einen Überschuss und auf den Überschuss - das ist sozusagen wie die Bemessungsgrundlage - da wird dann die in Spanien gezahlte Steuer angerechnet. Also sprich, ich hätte 1.500 € Steuern zu zahlen in Deutschland, habe hier in Spanien aber schon 1.000 € gezahlt. Dann muss ich in Deutschland nur noch 500 € nachzahlen.

Jörg Jung 
Aber sehr kompliziertes komplexes Thema. Deswegen ist das ja super, wenn es da einen Christian Plattes und sein Team gibt hier bei der PlattesGroup. Weil ich habe ja jetzt schon wieder vergessen, was du vor drei Minuten gesagt hast. Also da würde ich euch ständig anrufen und sagen, wie läuft das jetzt hier, was muss ich in Deutschland einreichen bei meinem Steuerberater in Deutschland und wie läuft es hier? Also man merkt, es ist ein arg kompliziertes Thema. Vielleicht so dein persönlicher Tipp: Ich bin Nicht-Resident, also ich habe meinen Wohnsitz, meine Ansässigkeit in Deutschland, habe eine Immobilie auf Mallorca, möchte diese Immobilie, ich nenne es mal eine schöne Drei-Zimmer-Wohnung, in zweiter Linie gerne ferienvermieten. Was ist eigentlich dann für mich der beste Weg? Also melde ich es dann auf Plattformen an? Mache ich es bei Facebook und hoffe ich irgendwie, dass ich keine Lizenz brauche. Also was wäre eigentlich so aus deiner Erfahrung heraus der einfachste, beste und vor allem der kostengünstigste Weg was Steuern usw angeht?

Christian Plattes 
Also die große Frage ist immer, habe ich eine Lizenz oder nicht? Wenn ich eine Lizenz habe, macht es Sinn diese Immobilie dann in den Portalen anzugeben. Da gibt es bessere und schlechtere Portale. Portale die sich hier auf der Insel schon länger bewegen und dann auch, wo denn die jeweiligen Kunden auch suchen. Und dann ist die steuerliche Frage, wie viel Kosten kann ich anrechnen, weil umso mehr Kosten ich anrechnen kann, umso weniger Steuern zahle ich natürlich. Die Einnahmen sind natürlich bei einer Ferienvermietung deutlich höher. Bei einer Langzeitvermietung ist es natürlich so, wenn ich jetzt keine Lizenz hätte, sind die Einnahmen bisschen niedriger, sind aber kontinuierlicher. Die Ausgaben ist das Prinzip so, dass ich nur die Ausgaben gegenrechnen kann, die zum einen mit der Ferienvermietung in Bezug stehen und zum anderen dann anfallen, wenn eine Mieteinnahme entsteht. Ein Beispiel wäre dazu, wenn ich jetzt im März keinen Mieter habe und Kosten habe, wie zum Beispiel Gärtner oder Versorgungsträger-Kosten oder Zinsen, dann kann ich die nicht gegenrechnen, weil ich aktiv nicht vermietet habe. Also ist das Grundprinzip: Umso mehr Tage ich vermietet habe, umso besser, umso mehr Kosten kann ich gegenrechnen und umso weniger Steuern zahle ich. Das ist auch das große Problem von so Luxusimmobilien oder größere Immobilien, die dann beispielsweise für eine Woche oder zwei 50.000 € als Beispiel jetzt kassieren, aber kaum Kosten gegenrechnen können, weil die Zeit, in der sie vermietet haben, so klein ist, dass kaum Kosten entstanden sind.

Jörg Jung 
Um noch mal hinzuweisen: Das, was wir am Anfang gesagt haben, es muss dem Finanzamt dann ja auch in irgendeiner Form dargelegt werden, dass - wenn ich Kosten habe für Gärtner oder die Pool-Reinigung usw. - das irgendwie schlüssig so mit der Ferienvermietung auch mit dieser Zeit zusammenhängen muss. Also wenn ich irgendwann im November eine Ferienvermietung habe und im Mai habe ich eine Rechnung vom Gärtner, das glaubt ja keiner beim Finanzamt.

Christian Plattes 
Genau, also Normalerweise sind die Rechnungen ja auch mit einem Zeitraster versehen. Beispielsweise der Gärtner sagt, okay, hier sind die Leistungen für März, für Oktober für November. Und dann kann man natürlich ganz einfach sehen, okay, wann sind diese Kosten angefallen? Und dann habe ich bei der Miete, das ist ja sowieso auch so, von wann bis wann kommt der Mieter? Und dann ist es ganz einfach zu sehen, welche Kosten ich gegenrechnen kann und auch wie. Also da gibt es dann Kosten, die ich voll anrechnen kann, die nur entstehen, weil ich vermiete oder dann halt, wie jetzt zum Beispiel, der Steuerberater, die Maklerprovision von dem Portal, die Touristensteuer oder dann halt Kosten, die halt auch entstehen, wenn ich die Immobilie nicht vermieten würde wie Versorgungsträgerkosten, Zinsen vom Darlehen, Gärtner, Poolservice oder ähnliches.

Jörg Jung 
Timing ist in dem Fall alles. Hat sich übrigens auch die Balearen-Regierung gesagt. Timing ist alles. Denn wir haben es vorhin angesprochen bzw du. Ferienvermietungslizenzen. Das lag bislang extremst auf Eis. Da wurde erst mal komplett alles geblockt. Die neue Balearen-Regierung hat da jetzt ganz andere Pläne. Vielleicht ein kleiner Hoffnungsschimmer wirklich für Menschen hier, die sagen, ich habe meine Immobilie und ich möchte sie ferienvermieten, aber ich kriege keine Lizenz. Könnte sich bald alles ändern?

Christian Plattes 
Laut unseren Informationen sind die jeweiligen politischen Parteien daran interessiert, weitere Lizenzen auszugeben. Die Art und Weise, wie das geschieht, steht noch nicht fest. Es sind sich alle einig, alle Parteien, dass die neuen Lizenzen nur ausgegeben werden, wenn es ein Limit weiterhin gibt. Momentan führen die Diskussionen dahin, entweder neue Lizenzen, also brandneue Lizenzen, herauszugeben bis zu einem gewissen Limit. Da werden dann die Gemeinden auch eine große Rolle spielen, weil die natürlich wissen, okay, wie viele Lizenzen habe ich hier in meiner Gemeinde, sagen wir jetzt mal Palma, Llucmajor oder wie auch immer ausgegeben. Wie viel Kapazität habe ich noch? Das wird dann eine Frage an die Gemeinde sein, die dann auch eine große Rolle spielt und zum anderen wird sehr stark debattiert, okay, wie viele Lizenzen sind vergeben worden, die gar nicht benutzt werden und können wir die den Eigentümern wegnehmen und dann zu einem geben, der die dann auch wirklich benutzt? Das ist momentan in heißer Diskussion und wir schätzen - Zeitangaben sind immer sehr schwierig bei in der Politik - aber wir schätzen und hoffen, dass wir dieses Jahr schon etwas dazu berichten können.

Jörg Jung 
Da gehen bei mir ja sämtliche Alarmglocken zum Beispiel an, für - was wir eben schon mal angesprochen haben - Ferienvermieter, Immobilienbesitzer, die meinetwegen sogar eine Lizenz haben, aber sich gesagt haben, wir machen irgendwie alles am Finanzamt vorbei. Sprich, was das Finanzamt nicht weiß, ist nicht vermietet worden. Und da wäre die Gefahr dann doch relativ hoch, dass man dann auch aus Grund dieser Daten - "Du hast ja nicht vermietet laut unseren offiziellen Zahlen" - die Lizenz verliere.

Christian Plattes 
Es ist momentan so, dass ich, wenn ich drei Jahre lang nicht vermietet habe, wird mir die Lizenz direkt entzogen. Das ist natürlich eine lange Zeit, kann aber auch passieren. Und jetzt ist die Frage, okay, wie viele Vermietungen gibt ich an? Viele machen dann okay, jetzt kommt ein Freund oder ein Verwandter, der gibt mir dann xy Euro, die versteuern ich dann und gebe sie dann an, dann habe ich wieder drei Jahre Zeit. Aber das ist eine sehr interessante Thematik, auf die jeder Immobilieneigentümer mit einer Tourismuslizenz definitiv achten muss. Weil so wie auch die Immobilienpreise sich hier auf den Balearen entwickeln, ist eine Immobilie mit einer Lizenz natürlich deutlich mehr wert.

Jörg Jung 
Und dann gibt es ja noch Feriengäste in meiner Wohnung, die will ich gar nicht haben.

Christian Plattes 
Hier in Spanien ist es natürlich sehr medial jetzt momentan: die Okupas. Da können wir immer nur wieder empfehlen und beten, dass jeder Immobilieneigentümer hier eine Alarmanlage hat. Es ist sehr, sehr wichtig, diese Alarmanlage zu haben und auch zu aktivieren, wenn keiner da ist. Weil wenn ein Okupa, also einer kommt, der nicht erwünscht ist und dann in die Immobilie sich einquartiert, kriegt man denn nur schnell raus, wenn die Alarmanlage dann angeht. Wenn die Alarmanlage nicht angeht, dann muss ich klagen. Und dieser Prozess, der dauert ewig.

Jörg Jung 
Ganz, ganz wichtige Informationen, weil ansonsten kann das nämlich bis zu 12, 13, 14 Monate dauern, bis dann die Klage erst mal durch ist. Und in der Zeit ist die Wohnung kaputt, weil die sind da nicht zimperlich die Okupas mit dem Hab und Gut, wenn es am besten noch möbliert ist. Ganz, ganz wichtige Informationen zur anstehenden Ferienvermietungszeit. Ich würde dennoch vorschlagen, rufen Sie den Christian Plattes an, rufen Sie die PlattesGroup an, denn das ist alles so ein kompliziertes und auch so ein komplexes Thema, das man, wie ich jetzt auch gemerkt habe, am besten bei euch aufgehoben ist, um vom steuerlichen bis zum lizenztechnischen hier mal alles erfährt und dann aufgebröselt kriegt und den besten Weg für sich selbst findet. Anders geht das glaube ich nicht bei dem, was ich jetzt gerade hier gehört habe.

Christian Plattes 
Es ist eine sehr komplizierte Thematik, speziell steuerlich und rechtlich gesehen. Und suchen Sie sich einen Berater, der sich auskennt und der Sie dann auch richtig beraten kann. Weil "anderes Land, andere Sitten", andere Gesetze. Auch wenn man auf Mallorca tätig ist oder eine Immobilie hat, möchte man diese genießen und möchte, dass es kein Albtraum wird.

Jörg Jung 
Genauso ist es. An dieser Stelle wünschen wir auf jeden Fall schon mal frohe Ostern mit Ihrer Ferienimmobilie und dass dann auch auf legalem und auf steuerlich günstigem Wege die ersten Buchungen für Sie reinflattern. Und Christian Plattes und sein Team, die helfen definitiv dabei. Noch einmal vielen Dank.

Autor: Jörg Jung /  Mitarbeit: C. Schittelkopp

05. März 2024

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