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Nachlassplanung auf Mallorca: Klug erben, Streit vermeiden

Expertenwissen von Anwältin Katharina Groth zu Erbschaftsannahme, Testament und steuerlichen Hürden.

Fotorealistisches quadratisches Thumbnail mit elegantem Farbkonzept in tiefem Marineblau und Gold. Im Vordergrund ein stilvolles Notariatsdokument mit Siegel und Feder, symbolisch für Erbrecht. Daneben ein Schlüsselbund mit einer kleinen Modellvilla als Anhänger, der auf Immobilienerbschaften hinweist. Im Hintergrund ein Schreibtisch mit juristischen Akten, ein Richterhammer und eine stilisierte Spanien-Karte mit leuchtenden Markierungen für die Balearen. Die Atmosphäre ist professionell, seriös und vertrauenswürdig, mit einer weichen, hochwertigen Lichtsetzung, die Seriosität und Exklusivität vermittelt.

Erben bleibt ein großes Thema – doch wer sich frühzeitig damit auseinandersetzt, kann unangenehme Überraschungen vermeiden. In dieser Episode spricht Moderator Jörg Jung mit PlattesGroup-Rechtsanwältin Katharina Groth über die rechtlichen Herausforderungen beim Erben in Spanien.

Gemeinsam beleuchten sie, welche Fehler Erben vermeiden sollten, warum eine rechtzeitige Nachlassplanung essenziell ist und welche Besonderheiten das spanische Erbrecht – insbesondere auf den Balearen – mit sich bringt. Die Rechtsanwältin und “Abogada inscrita” erläutert Themen wie Erbschaftsannahme, Steuerfristen, Testamentseröffnung und internationale Nachlassregelungen.

Zudem gibt Katharina Groth wertvolle Einblicke in die Unterschiede zwischen dem deutschen und spanischen Erbrecht sowie Tipps, worauf Erben unbedingt achten sollten, um kostspielige Verzögerungen zu vermeiden.

Willi-pedia Steuerrechner der Erbschaftsteuer

Jörg Jung
Erben bleibt und ist ein großes Thema. Wir wollen uns ja alle auch fürs Jahr 2025 darauf vorbereiten, weil man sollte vorbereitet sein in der Tat und genau darüber reden wir einmal mehr. Und zwar mit der Rechtsanwältin der PlattesGroup mit Katharina Groth. Und die hat so einiges zu tun muss man sagen. Sie macht nämlich Immobilienübertragungen, wie Verkäufe, Käufe, Schenkungen, Gemeinschaftseigentumsauflösungen sind ihr Feld, außerdem die Erstellung von Vorsorgedokumenten und Erbschaftsannahmen. Also einiges zu tun. Ich grüße Dich, liebe Katharina Groth, grüße dich.

Katharina Groth
Ich grüße dich, Jörg.

Jörg Jung
Wir haben ja mit dem Kollegen Thomas Fitzner eh schon über die Erbschaftssteuer gesprochen. Wir kommen aber auf das Thema Erben jetzt noch mal im Detail zurück mit der Katharina. Weil du hast es vorhin gerade im Vorgespräch so schön gesagt, der Thomas, der macht immer die Vorberatung, was übrigens wichtig sein sollte, nicht danach die Analyse machen, sondern vorher analysieren. Und du hast so schön gesagt: “Ich komme meistens oder komme immer ins Spiel, wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist.” Das heißt, was ist bei der PlattesGroup, um das mal kurz anzureißen, überhaupt dein Tagesgeschäft?

Katharina Groth
Ja, also mein Tagesgeschäft ist natürlich, ich würde mal sagen, 50/50 Immobilienrecht. Das heißt, ich betreue natürlich auch alle Verkäufe und Käufe und alles, was mit dem Immobilienrecht zu tun hat. Auf der anderen Seite wickele ich aber auch schon seit vielen Jahren hier die sogenannten Erbschaftsannahmen ab. Was es damit auf sich hat, werde ich dann noch erklären. Das sind sozusagen die Erbfälle im internationalen Bereich. Da kommen jetzt zum Beispiel deutsche Erben oder auch Erblasser aus der Schweiz, aus Österreich ins Spiel, die dann eben Immobilienvermögen oder generell Vermögen, nicht nur Immobilien in Spanien hinterlassen haben und die Erben kommen dann hilfesuchend auf uns zu bzw. dann auf mich und sagen so es ist passiert, wir brauchen Ihre Hilfe, was müssen wir denn jetzt machen? Was müssen wir beachten? Und was dürfen wir auf gar keinen Fall machen? Und das ist sozusagen das, worum es jetzt heute geht in unserem Podcast.

Jörg Jung
Das ist ja eh die Philosophie der PlattesGroup, der Lebenszyklus der Immobilie. Da haben wir auch schon oft genug darüber geredet in den Podcast-Episoden. Und zum Lebenszyklus der Immobilie gehört halt eben auch Erben. Ja, du sagst gerade, dann kommen die Kunden zu uns. Man muss es leider noch mal fragen, zu wie viel Prozent unvorbereitet? Würde mich mal interessieren. Wer kommt dann zum Beispiel zu dir und hat gesagt, wir haben null mit dem Fall irgendwie gerechnet. Wir haben gar nichts, was wir jetzt irgendwie an Vorbereitung hatten. Kommt es denn tatsächlich oft vor?

Katharina Groth
Das kommt sehr oft vor. Also wenn ich jetzt zurückblicke auf die letzten Jahre – dann würde ich sagen – mindestens 85 Prozent hatten erst mal überhaupt keine Ahnung davon, was sie jetzt zu beachten haben und wie es jetzt weitergeht. Also auch steuerlich noch relativ grün und ja und wir fingen quasi von vorne an. Und peu à peu wurde dann erklärt, oder wird erklärt, wie wird jetzt vorgegangen, was brauche ich alles von den Kunden und was können sie für mich tun und was werde ich für sie tun.

Jörg Jung
Dann mache ich jetzt mal eben gerade so ein fiktives Gespräch. Ich rufe bei Katharina Groth und sage: Der Fall der Fälle ist eingetreten. Was muss ich jetzt bitte tun oder was können Sie denn für mich tun? Allein von den Formalitäten schon.

Katharina Groth
Ja, also zunächst fragt man natürlich erstmal danach, wo hat denn der Erblasser gelebt? Das ist nämlich ganz wichtig, damit ich weiß, welches Erbrecht wir anzuwenden haben. Wichtig bei solchen internationalen Erbfällen ist halt vor allem, wenn die Erblasser doch viel Zeit im Ausland. Ich beziehe mich jetzt mal konkret auf Spanien, verbracht haben während ihrer Lebenszeit, dass sie in irgendeiner Weise trotzdem irgendwo festgehalten haben, dass ihr Lebensmittelpunkt aber natürlich in Deutschland war oder dann zumindest eine Erbrechtswahlklausel in ihrem deutschen Testament festgehalten haben, sodass dahingehend überhaupt keine Diskussion besteht und kein Streit. Wir haben also ganz klar, deutsches Erbrecht anzuwenden und über das spanische Erbrecht beziehungsweise, was ja die Besonderheit in Spanien ist, über bestimmte Foralrechte in den verschiedenen autonomen Regionen müssen wir gar nicht erst sprechen. Das ist mal das Erste.

Jörg Jung
Wir wollen noch mal kurz erklären, Foralrechte in den verschiedenen autonomen Regionen in Spanien heißt im Prinzip, jede autonome Region in Spanien kann auch die Regeln im Prinzip bestimmen.

Katharina Groth
Ja. Also wir haben ein spanisches, ich nenne es mal staatliches, nationales Zivilrecht und einige autonome Regionen, das ist historisch bedingt, dazu gehören Katalonien, Aragonien, die Balearen, Galicien, Navarra und das Baskenland, haben sich über die Jahre hinweg, über die Historie hinweg, ihre bestimmten Zivilrechte vorbehalten und diese würden sich dann dominant über das spanische allgemeine Zivilrecht stellen und Anwendung finden. Das heißt, wenn ich mich hauptsächlich auf den Balearen aufgehalten habe, sollte das mein letzter Wohnsitz gewesen sein, dann würde ich das balearische Foralrecht anwenden. Da unterscheidet man dann noch mal zwischen Menorca, Formentera, Mallorca und Ibiza, aber das ist mal ganz ins Detail gedacht, aber im Prinzip würden wir balearisches Foralrecht anwenden und genauso bei den anderen autonomen Regionen auch. Ansonsten findet natürlich immer das Auffangrecht, spanisches Zivilrecht Anwendung. Im Erbrecht ist es aber tatsächlich so, dass wir uns dann hauptsächlich in den Foralrechten bewegen und darauf eben dann achten müssen. Da gibt es Besonderheiten.

Jörg Jung
Welche Besonderheiten sind das?

Katharina Groth
Wir haben, also ich nenne mal jetzt im Erbrecht vor allem eine große Besonderheit auf Mallorca. Wir haben hier sozusagen den Nachfolgepakt, wo doch generell das spanische Zivilrecht Erbverträge verbietet. Das ist eine Besonderheit, hat das balearische Foralrecht zum Beispiel diesen Nachfolgepakt. Das heißt, da muss man schauen, wurde zu Lebzeiten eventuell unter Pflichtheitsverzicht schon mal was geschenkt, dann hat natürlich der Erbe keinen Pflichtteil mehr. Dazu kommen wir in unseren Konstellationen eher wenig. Also wir haben in der Regel Kunden, die Nicht-Residente, sage ich mal, 80-85 Prozent meiner Kunden sind Nichtresidenten, die haben deutsches Erbrecht gewählt und wir befinden uns dann in der ganz normalen Nachlassabwicklung Deutschland-Spanien, Anwendung deutsches Erbrecht.

Jörg Jung
Ich würde mal gerne tatsächlich formal wissen, was muss ich in Spanien eigentlich tun, wenn der Erbfall eingetreten ist? Also auf welche Stellen außer Katharina Groth muss ich denn dann oder müsste ich denn dann anlaufen?

Katharina Groth
Also generell muss man, das ist immer so ein bisschen der erste Schritt, erstmal eine Sterbeurkunde beantragen und zwar das dort, wo der Erblasser verstorben ist. Das ist relativ unproblematisch. Problematischer wird es dann, wenn es um die ganzen Dokumente geht, was das Testament angeht. Da muss man dann eben die Testamentseröffnung beantragen, wenn denn ein Testament besteht oder man muss eben den Erbschein beantragen und das macht man bei dem Nachlassgericht des letzten Wohnsitzes des Erblassers.

Jörg Jung
Das heißt also, wenn jetzt zum Beispiel, wir reden ja halt eben auch mit viel Bezug zu Deutschland, wenn da in Deutschland einfach, wie sagt man flapsig "Berliner Testament", da hat der Spanier an sich kein Problem damit?

Katharina Groth
Also ja, die Anerkennung ist kein Problem, aber ja, du hast es schon richtig angesprochen. Wir haben in Spanien diese gemeinschaftlichen Testamente nicht. Die sind verboten gesetzlich. Das hat auch wieder historischen Hintergrund. Man möchte auf keinen Fall das Widerrufsrecht eines Erblassers in irgendeiner Weise einschränken. Das hat aber nichts damit zu tun, dass trotzdem hier im EU-Raum natürlich auch ausländische Testamente, wie sie dort in ihrer Form gemacht werden können und natürlich anerkannt werden, hier auch anzuerkennen haben. Im Zweifelsfall müssen auch spanische Notare sich Auskunft holen aus Deutschland, bei einem deutschen Gericht, bei einem deutschen Anwalt etc., wie er das jetzt zu verstehen hat. Aber die Anerkennung eines deutschen Berliner Testaments ist in Spanien kein Problem.

Jörg Jung
Was ist denn eigentlich, in Deutschland kommt es ja auch mal vor, dass man aus gewissen Umständen sagt, ich nehme das Erbe nicht an. Wie sieht es der Spanier?

Katharina Groth
Der Spanier, das ist ja die Besonderheit, genau, was ich da natürlich auch immer zu Beginn erstmal erklären muss, wir haben in Deutschland die Gesamtrechtsnachfolge, das heißt, der Erbe rückt sozusagen automatisch in die Rechtsstellung des Erben ein, es sei denn er widerspricht innerhalb von sechs Wochen sind das, wenn sich nichts geändert hat. Ab Kenntnisnahme vom Todesfall. Das heißt, alles danach ist automatisch übergegangen. Ich muss ausdrücklich widersprechen, ansonsten habe ich konkludent angenommen. In Spanien ist es so, dass ich ausdrücklich die Annahme erklären muss, ausdrücklich oder konkludent, wobei in der Praxis ist es ausdrücklich und zwar mit Hilfe einer sogenannten Erbschaftsannahmeurkunde und die ist immer dann erforderlich, ganz besonders erforderlich, wenn ich Vermögen erbe, wo ich anschließend in irgendeinem Register eine Eigentumsänderung hervorrufen möchte. Dafür brauche ich eine Urkunde, das hat mit den Gesetzen der Register zu tun, die eben verlangen, dass eine öffentliche Urkunde dem Registerführer vorgelegt werden muss, aus dem sich der Erbfall, die Erbenstellung und die Annahme des Erbes ergibt.

Jörg Jung
Mal kurzes Fallbeispiel bzw. einen Unterschied dargelegt. Ein deutscher Steuerpflichtiger vererbt einem Mallorca-Residenten, der mittlerweile auch schon seit Jahren Resident ist, eine Immobilie oder einen Wert in Deutschland. Welcher Unterschied ist da gegeben, wenn ein deutscher Steuerpflichtiger einem Mallorca-Residenten eine Immobilie vererbt, die auf Mallorca steht. Gibt es denn dann auch die Unterschiede? Also der Wert liegt in Deutschland, der Wert liegt in Spanien?

Katharina Groth
Ja genau, dann habe ich quasi in Spanien keinerlei Umschreibung zu bewirken, das heißt ich drehe den Spieß quasi um. Ich muss natürlich eine Steuererklärung in Spanien abgeben, klar, ist es ein Vermögen, was ich erbe, insofern gebe ich hier eine Erbschaftsteuererklärung ab. Der Bestimmende, was er aber benötigt für eine Eintragung, Umtragung ist Deutschland in dem Fall, weil die Umtragung des Grundbuchs hat in Deutschland zu erfolgen und nicht in Spanien. Und da ist in der Regel auch schon ausreichend ein Erbschein zum Beispiel beim Grundbuchamt vorzulegen. Dieser ganze Prozess der Erbschaftsannahmeurkunde, dass ich gesammelt Dokumente einem Notar vorlegen muss, der das dann nochmal ordentlich in eine Urkunde zusammenschreibt, die ich dann wiederum vorlege bei einem Grundbuchamt, ist nicht erforderlich in Deutschland.

Jörg Jung
Und nochmal glaube ich der Hinweis, den man da gerne geben könnte, also wenn es gerade Erbschaft geht und solche Geschichten, beim Notar ist wirklich alles vom klein auf, ich glaube sogar in physischer Form, dann dar zu legen. Also das ist jetzt nicht wie bei der Vermögensteuer oder bei weiteren Steuern einfach Foto machen und gut ist. Also da muss wirklich alle Papier beisammen sein.

Katharina Groth
Richtig, also ich muss, um es mal so bisschen zusammenzufassen, ich muss ein Testament vorlegen oder einen Erbvertrag oder eine Erbauseinandersetzungsurkunde aus Deutschland, in beglaubigter Form mit beglaubigter Übersetzung und natürlich mit einer Apostille aus Deutschland, weil ich Urkunden im internationalen Verkehr benutze, also ist die Apostille notwendig und das kann sich wirklich hinziehen, also ich sage immer, das geht jetzt alles nicht so schnell und in der Regel aus Erfahrung kann man sagen, ab dem Todesfall vergehen mindestens immer sechs Monate, bis wir alle Dokumente beisammen haben, um dann in Spanien zum Notar zu gehen und diese Erbschaftsannahmeurkunde zu unterschreiben. Bei mehr Vermögen oder etwas komplizierteren Familienverhältnissen kann sich das auch Jahre hinziehen.

Jörg Jung
Gibt es denn auch entsprechende Fristen in Spanien? Also ab wann ist der Zeitpunkt, wo man in Spanien sagt, so jetzt bist du aber zu spät dran Kamerad?

Katharina Groth
Das ist auch einer der ersten Punkte, die wir beachten müssen. Wir schauen uns an, wann ist der Erblasser verstorben und raten in der Regel direkt dazu, die Frist für die Abgabe der Erbschaftssteuererklärung zu verlängern. Das geht innerhalb der ersten fünf Monate ab dem Todesfall. Dann verlängert man um sechs Monate. Man hat insgesamt ein Jahr, was man verlängern kann, ohne eine Strafzahlung an das Finanzamt zu leisten, Zinszahlungen sind allerdings, die kann man nicht bedingen, die fallen an nach den sechs Monaten. Aber diese Frist wird in der Regel von uns automatisch immer verlängert, weil wir mittlerweile unsere internationalen Erbschaftsfälle kennen und wissen, das zieht sich etwas hin. Und dann kann man zumindest die Strafzahlung etwas nach hinten verschieben.

Jörg Jung
Das war so der kniffligste Fall genau in diesem Bereich, den du bis jetzt so bearbeiten musstest.

Katharina Groth
Knifflig kann ich jetzt von meiner Warte nicht sagen. In der Regel ist es doch immer klar, was passiert, aber was immer sehr, ich sag mal, auch emotional ist, ich finde immer, wenn man Anwalt ist und diese Abwicklungen macht, dann muss man auch mit einer gewissen Empathie daran gehen, weil das ist alles nicht einfach, von einem Aspekt ja von der emotionalen Seite her. Und dann muss man den Leuten, den Erben auch noch sozusagen so umfangreiche Aufgaben mit auf den Weg geben, bitte die und die die die Dokumente vorlegen, die sind dann wiederum in Deutschland damit beschäftigt, das alles zu machen. Und ich hatte schon Fälle, wo die Familienverhältnisse so schwierig waren, dass sich das  drei, vier Jahre hingezogen hat, bis wir dann in Spanien überhaupt mal die Erbschaftsannahmeurkunde unterschreiben konnten und dementsprechend auch Steuern zahlen konnten, beziehungsweise dann eben auch nicht mehr, weil dann schon Verjährung eingetreten ist. Das kommt auch mal vor. 

Also ich finde, das Schwierigste weniger die Fälle, die Abwicklungen sind, wenn man ein bisschen Kenntnis von dem Sachverhalt hat, einigermaßen klar. Es ist eher die emotionale Schiene. Also dass man eben da auch ein bisschen für die Mandanten da sein muss und auch ein bisschen emotionalen Support immer mal geben muss. Was ich eben noch ein bisschen ausführen wollte, also ich muss natürlich nicht nur das Testament vorlegen, ich muss noch viele andere Sachen vorlegen. Ich brauche zum Beispiel hier in Spanien auch immer eine internationale Sterbeurkunde, mindestens um eine Bescheinigung vom spanischen Testamentsregister einzuholen. Was mir bestätigt, dass hier in Spanien kein Testament gemacht wurde. Ich brauche eine Bescheinigung des Lebensversicherungsregisters, so nenne ich es jetzt einfach mal, was mir bestätigt, dass keine Versicherungen bestehen. Alle Erben benötigen eine NIE-Nummer, das ist die spanische Identifikationsnummer, darum muss man sich also auch frühzeitig immer kümmern. Dann habe ich, wenn ich eine Bank involviert habe, immer noch die Last, ich nenne es jetzt mal administrative Last, dass natürlich auch die Bank diese ganzen Unterlagen erstmal haben möchte und zwar in beglaubigter und übersetzter Form, bis sie mir überhaupt Auskunft darüber erteilt, wie hoch denn das Saldo am Todestag gewesen ist. Das heißt, bis dahin kann ich Steuerberechnungen nur so anfertigen lassen, etwas ungenau. Aber erst wenn ich das Zertifikat habe, weiß ich natürlich, wie hoch ist die Vermögensmasse, also damit die Besteuerungsgrundlage. 

Dann haben wir auch häufiger mal so ein bisschen das Problem, dass die Erben gar nicht wissen, was der Erblasser eigentlich hatte. Und dann geht man erst mal als Erbe und natürlich auch von spanischer Seite so weit, wir können auf die Suche. Gab es denn irgendwas auf den Namen des Erblasses? Gab es Immobilien? Gab es Schiffe? Gab es Kraftfahrzeuge? Das sind alles Dinge, das nimmt ein bisschen Zeit in Anspruch. Dann kommt manchmal raus, dass die Erben von vielen Dingen nicht wussten, dass zum Beispiel eine Immobilie gekauft wurde und die Erbschaftsteuern vielleicht doch etwas höher sind, bzw. jetzt gerade seit letztem Jahr sind die Erbschaftsteuern ja zumindest für die direkten Nachkommen jetzt erst mal erlassen. Das ist ja auch eine schöne Nachricht. Aber jedenfalls, damit ist man dann beschäftigt. Also man sucht dann sozusagen alles zusammen, was einem irgendwie einen Überblick über die Erbmasse gibt und natürlich muss man diese dann auch bewerten. Etwas zieht sich auch ein bisschen hin, wenn man zum Beispiel Gesellschaftsanteile einer spanischen Gesellschaft in der Erbmasse hatte, da muss man natürlich erstmal schauen, was war denn da alles drin in dieser spanischen Gesellschaft und ist da und generell bei Immobilien muss man einen Wertgutachten einholen, weil wir müssen einen aktuellen Marktwert besteuern. Also damit du mal siehst, was wir alles machen müssen und warum sich das in der Regel auch alles immer so ein bisschen hinzieht.

Jörg Jung
In Deutschland heißt es immer so schön: Ja, der hat geerbt, aber Schulden, wie sieht das in Spanien oder den Balearen aus? Also kann man denn auch Schulden erben?

Katharina Groth
Also man kann sich entscheiden, ob man das Erbe insgesamt annimmt, also mit allen Haftungen und Verantwortlichkeiten dazu oder eben erst mal nur im Hinblick auf das, ich nenne es mal, positive Vermögen ohne Schulden belastet. Es läuft aber früher oder später darauf hinaus, dass ich mich auch mit den Schulden auseinandersetzen muss und sich die Erben dann eben einigen müssen: Wer kümmert sich denn jetzt die Schulden? Das ist nur, um relativ schnell schon mal zumindest die Annahme des Erbes zu erklären. Früher oder später muss man sich dann aber schon damit auseinandersetzen, was denn dann mit den Schulden passiert. Das macht man, um schnell handlungsfähig zu werden. Das heißt zum Beispiel vor Banken oder so. Dass man sagt, ich habe das angenommen, also ich darf darüber verfügen.
Aber das kommt eher weniger in der Praxis vor. Also bei unseren Mandanten schon mal gar nicht, weil wir sind fertig mit der Beratung, mit der Auseinandersetzung, wir wissen, was für Schulden existieren und was für Aktiva sozusagen existieren. Und insofern wird das insgesamt angenommen und damit Schulden und alles, was dazugehört eben auch.

Jörg Jung
Egal was wir in den letzten Minuten besprochen haben, es läuft auf eins hinaus: besser man macht das alles im Vorfeld, als danach aus der Wäsche zu gucken. Das können wir doch an der Stelle sicher sagen.

Katharina Groth
Das ist sowieso immer der Ratschlag, den wir unseren Mandanten geben. Besser Vorsicht als Nachsicht. Im Nachhinein kann man nicht mehr allzu viel regeln. Man kann eigentlich, wenn der Fall eingetreten ist, nur noch das Erbe etwas umverteilen im Sinne einer Erbauseinandersetzung. Da einigen sich dann die Erben darauf, dass, obwohl sie alle die Immobilie in Spanien geerbt haben, doch eigentlich nur drei von fünf die Immobilien in Spanien haben wollen, dann müssen die anderen drei, die anderen zwei eben entsprechend auszahlen. Das ist dann aber das einzige Handwerkszeug, was man dann verwendet. Aber ansonsten gilt das, was du gesagt hast. Beratung hat besser im Vorfeld zu erfolgen als im Nachhinein.

Jörg Jung
Und auf jeden Fall ist man bei Katharina Groth dann sehr, sehr gut aufgehoben in diesem Fall der Fälle. Deinetwegen wurde wahrscheinlich der Begriff “Erbgut” erfunden, damit das alles gut läuft. Danke, danke für diese tollen Ausführungen zum Thema Erben und wie das alles abläuft. Vielen Dank Katharina Groth.

Katharina Groth
Sehr gerne.

Autor: Jörg Jung/Mitarbeit: C. Schittelkopp

26. Januar 2025

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