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Ferien vom spanischen Fiskus, Millionärsflucht aus Großbritannien & Influencer im Visier

Drei aktuelle Steuer- und Wirtschaftsthemen im Fokus – mit Timothea Imionidou und Claudia Schittelkopp.

In dieser Folge des Podcasts beleuchten wir Entwicklungen, die für Gesprächsstoff in der Steuer- und Wirtschaftswelt sorgen, sowie praktische Infos für Steuerzahler.

1. Ferien vom Finanzamt – Spanien erlaubt bis zu 30 Kalendertage steuerliche Funkstille. Wer diese días de cortesía beantragen kann, welche Voraussetzungen gelten und wie sich diese Fristen geschickt planen lassen, erklären Timothea und Claudia praxisnah.

2. „Steuerflucht der Reichen“ – Großbritannien erlebt nach der Abschaffung der Non-Dom-Regelung einen massiven Abzug vermögender Privatpersonen. Italien, die USA, die Schweiz und die Vereinigten Arabischen Emirate zählen zu den großen Gewinnern dieser Migrationsbewegungen. Was diese Entwicklung für Europa bedeutet und wie hoch die wirtschaftlichen Verluste ausfallen, steht im Mittelpunkt des Gesprächs.

3. „Influencer im Visier der Steuerfahnder“ – der Fall eines nach Dubai gezogenen Social-Media-Stars zeigt, wie eng digitale Präsenz, Unternehmensstrukturen und Steuerpflicht miteinander verknüpft sind. Von Entstrickungsbesteuerung bis Hinzurechnungsbesteuerung – ein Blick auf die steuerlichen Fallstricke der Mobilität.

Ein kompakter, informativer und aktueller Einblick für alle, die Wirtschaft, Steuern und Recht im internationalen Kontext verstehen wollen – ob privat, unternehmerisch oder beratend tätig.

Die Folge gibt es unter anderem auf Spotify, Apple Podcast und Youtube.

13. August 2025

Timothea Imionidou

  1. Ferien vom Finanzamt – Spanien erlaubt bis zu 30 Tage steuerliche Funkstille. Wer sie beantragen kann und was dabei zu beachten ist.
  2. Steuerflucht der Reichen – Großbritannien verliert an Strahlkraft, Europa steht unter Druck, und Italien wird zur neuen Oase.
  3. Influencer im Visier der Steuerfahnder – ein Praxisfall zeigt, wie digitaler Wegzug und Steuerrecht heute zusammenhängen.

Das sind heute unsere Themen!

Und damit Hallo und Herzlich willkommen zu einer neuen Folge unseres Willipedia Podcasts. Mein Name ist Timothea Imionidou, ich bin Podcast-Producerin der PlattesGroup. In dieser Folge werfen wir gemeinsam mit meiner Kollegin, PlattesGroup-Pressesprecherin Claudia Schittelkopp, einen Blick auf drei aktuelle Themen, die Wirtschaft, Steuern und Recht in Bewegung bringen. Claudia, das klingt fast zu schön, um wahr zu sein: Kann man dem spanischen Finanzamt wirklich Urlaub vorschreiben?

Claudia Schittelkopp
Ja, tatsächlich. In Spanien gibt es die Möglichkeit, sich für maximal 30 Kalendertage im Jahr von elektronischen Mitteilungen der Steuerbehörde „abzumelden“. Diese sogenannten „días de cortesía“ – übersetzt etwa „Kulanzfristen“ – bieten Steuerpflichtigen eine temporäre Pause von Zustellungen und damit auch von Fristen für Reaktionen und Zahlungen.

Timothea Imionidou
Was braucht man dafür?

Claudia Schittelkopp
Voraussetzung ist die Nutzung des elektronischen Briefkastens – des „Sistema de Dirección Electrónica Habilitada“. Dieser ersetzt den klassischen Postweg durch digitale Zustellungen. Doch damit geht auch eine gewisse Verpflichtung einher: Wird eine elektronische Mitteilung innerhalb von zehn Tagen nicht geöffnet, gilt sie als zugestellt.

Timothea Imionidou
Wie beantragt man diese Frist?

Claudia Schittelkopp
Ganz einfach: elektronisch, mindestens sieben Kalendertage im Voraus. Man kann die Frist auch aufteilen und einzelne Zeitblöcke im Jahr eintragen lassen. Wichtig: Wochenenden müssen explizit mit beantragt werden, sonst gelten sie nicht als geschützt. Die Mitteilungen müssen also auch in dieser Hinsicht gut geplant werden. Eine rückwirkende Verschiebung ist nicht möglich.

Timothea Imionidou
Kommen wir zum zweiten Thema: Wohlhabende Privatpersonen kehren Großbritannien den Rücken. Was ist da los?

Claudia Schittelkopp
Laut einer aktuellen Studie von Henley & Partners plant eine Rekordzahl von 142.000 Millionären weltweit in diesem Jahr den Wechsel ihres Steuerdomizils. Großbritannien ist trauriger Spitzenreiter – allein 16.500 Vermögende könnten das Land verlassen. Grund ist die Abschaffung der jahrhundertealten Non-Dom-Regelung durch die neue Labour-Regierung.

Timothea Imionidou
Was war der Vorteil dieser Regelung?

Claudia Schittelkopp
Non-Doms konnten Auslandseinkünfte bis zu 15 Jahre steuerfrei in Großbritannien halten. Diese Sonderregelung wurde nun gestrichen – und zusätzlich steht eine neue Erbschaftsteuer von bis zu 40 Prozent auf Auslandsvermögen im Raum. Das hat weitreichende Konsequenzen für Steuerzahler – aber auch für die britische Wirtschaft. Denn jeder vermögende Abwanderer bringt laut Oxford Economics über 100 Millionen Pfund an wirtschaftlicher Kraft mit.

Timothea Imionidou
Welche Länder profitieren aktuell?

Claudia Schittelkopp
Ganz vorne: die Vereinigten Arabischen Emirate, die USA, Italien und die Schweiz. Italien beispielsweise lockt mit einer Steuerpauschale von 200.000 Euro pro Jahr auf Auslandseinkünfte. Auch Deutschland verliert – laut Studie rund 400 Millionäre – nicht zuletzt durch die hohe Wegzugsbesteuerung. Die steuerliche Attraktivität Europas insgesamt wird also kritisch hinterfragt.

Timothea Imionidou
Kommen wir zum dritten Thema – und das betrifft vor allem die digitale Welt. Ein Influencer steht im Zentrum der Ermittlungen deutscher Finanzbehörden. Was ist passiert?

Claudia Schittelkopp
Der Fall ist exemplarisch für eine neue Generation von Steuerprüfungen: Der Influencer „Leo L.“ zieht 2024 offiziell nach Dubai – mit 1,5 Millionen Followern. Doch sein Geschäftsmodell bleibt in Deutschland aktiv: Werbeverträge mit deutschen Firmen, eine GmbH in Köln, regelmäßige Präsenz in Deutschland.

Timothea Imionidou
Und das fällt den Behörden natürlich auf.

Claudia Schittelkopp
Genau. Durch Gruppenanfragen an Plattformen wie TikTok und YouTube wertet das Landesamt in NRW über 6.000 Datensätze aus. Bei Leo L. erfolgt eine Durchsuchung – der Verdacht: Steuerhinterziehung im sechsstelligen Bereich. Denn: Bei Wegzug ins Ausland wird die sogenannte Entstrickungsbesteuerung fällig. GmbH-Anteile gelten als verkauft, stille Reserven werden fiktiv aufgedeckt – und besteuert. Auch wenn kein tatsächlicher Verkauf stattgefunden hat.

Timothea Imionidou
Also ein Art Dry Income, das trotzdem besteuert wird?

Claudia Schittelkopp
Ganz genau. Und zusätzlich bleibt Leo L. faktisch in Deutschland ansässig – nachweisbar durch Postings, Flugrouten, IP-Adressen. Damit ist er weiterhin unbeschränkt steuerpflichtig. Spannend auch: Über eine Holding in Dubai hat er Einnahmen laufen lassen. Die deutschen Behörden prüfen, ob es sich um eine Zwischengesellschaft handelt – mit Hinzurechnungsbesteuerung nach AStG.

Timothea Imionidou
Das heißt: Steuerlich sauber zu arbeiten, ist auch im digitalen Raum absolut unerlässlich?

Claudia Schittelkopp
Unbedingt. Die Zeiten der vermeintlich einfachen Exit-Strategie sind vorbei. Wer sich international bewegt, muss steuerlich gut beraten sein – und sollte bei Fehlern rechtzeitig eine Selbstanzeige prüfen lassen. Denn: Ist die Steuerfahndung erst einmal aktiv geworden, ist dieser Weg versperrt.

Timothea Imionidou
Das war's schon wieder für heute. Vielen Dank, Claudia, für die Einblicke in diese spannenden Entwicklungen.

Und Ihnen natürlich vielen lieben Dank fürs Zuhören und Zuschauen.

Autorin: Timothea Imionidou / Mitarbeit: ff

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