Von Zuständigkeiten und Haftungsfragen

In den vergangenen Folgen ging es bei "MEERWERT - Immobilien Mallorca & Ibiza" um zwei wichtige Personen beim Immobilien-Kauf: Makler und Notar. Ein komplexes Thema, das weiter vertieft werden muss.
Was sind die Kernaufgaben oder auch Nicht-Aufgaben eines Maklers? Wer zahlt die Provision? Wer haftet für falsche Angaben? Yvonne Plattes, Geschäftsführerin der PlattesGroup, klärt auf ...
Jörg Jung
Immer wieder sonntags – soll heißen: Es ist schon wieder Sonntag. Und Yvonne Plattes ist wieder hier, die Geschäftsführerin der PlattesGroup. Grüße dich!
Yvonne Plattes
Guten Morgen!
Jörg Jung
Zur zwölften Episode von „MEERWERT – Immobilien, Mallorca und Ibiza“. Und ich habe schon wieder so viele Fragen von den letzten Malen. Du magst es mir verzeihen, denn wir hatten in den letzten Episoden ja viel über das Thema Notar gesprochen. Auch das Thema Makler kam mit Marvin Bonitz von „Minkner & Bonitz“ zur Sprache. Und jetzt habe ich erneut viele Fragen, Yvonne – ich kann nicht anders.
Yvonne Plattes
Dann schieß mal los.
Jörg Jung
Fragenkatalog, Punkt eins: Wir haben über richtige und falsche Makler gesprochen. Die Balearen-Regierung will ja jetzt gegen sogenannte „Hobbymakler“ und „Schwarzmakler“ vorgehen. Alles soll künftig offiziell und geordnet ablaufen. Da stellt sich mir als potenziellen Käufer die Frage: Brauche ich überhaupt einen Makler? Ist das auf Mallorca zwingend notwendig?
Yvonne Plattes
Falscher oder richtiger Makler – da bin ich selbst gespannt, wie die Regierung das regeln wird. Ich finde es aber gut, dass eine Bereinigung erfolgt. Denn bislang war der Maklerberuf in Spanien nicht geschützt. Jeder konnte sich so nennen, ohne Nachweise oder Garantien.
Zur Frage: Brauchst du einen Makler? Wenn du selbst mit dem Auto herumfährst, ein Haus mit „Se vende“-Schild entdeckst, dort klingelst, der Eigentümer öffnet und ihr euch einig werdet – dann brauchst du natürlich keinen Makler.
Aber: Makler haben über Jahre Netzwerke aufgebaut. Durch Werbung, Präsenz in Medien, durch Empfehlungen. Verkäufer bieten ihre Immobilien an, Käufer suchen gezielt – und Makler bringen beide Seiten zusammen. Das ist ihre Aufgabe.
Jörg Jung
Und was genau macht der Makler? Und was nicht? Wo hört seine Verantwortung auf?
Yvonne Plattes
Der Makler bringt Käufer und Verkäufer zusammen. Er erstellt auf Basis der Angaben des Eigentümers ein Exposé – mit Fotos, Beschreibung, Ausstattung usw. Er übernimmt aber keine Garantie für die Richtigkeit dieser Angaben. Das steht auch oft ausdrücklich im Exposé.
Makler haben meist viele Objekte im Portfolio – sie können nicht jede Immobilie baulich oder rechtlich prüfen. Das ist Aufgabe des Anwalts oder Sachverständigen. Der Makler vermittelt – er ist der Mittler und bleibt Ansprechpartner bei Rückfragen. Er hilft bei der Beschaffung von Unterlagen, organisiert Termine und begleitet oft den Prozess. Aber technische und rechtliche Prüfungen sind nicht seine Aufgabe.
Jörg Jung
Wenn mir ein Makler also erzählt, er übernimmt auch gleich die Rolle des Anwalts oder Gutachters – sollte ich skeptisch werden?
Yvonne Plattes
Unbedingt. Schuster, bleib bei deinen Leisten. Dafür gibt es Fachleute: Anwälte, Steuerberater, Makler – jeder mit eigener Verantwortung. Natürlich kennt sich ein erfahrener Makler gut aus und kann erste Einschätzungen geben, aber rechtlich verbindlich ist das nicht.
Jörg Jung
Wie setzt sich eigentlich die Maklerprovision zusammen? Und wer muss sie am Ende zahlen?
Yvonne Plattes
Es gibt keinen gesetzlich festgelegten Satz. Üblich sind zwischen 4 % und 6 % vom Kaufpreis. Das ist oft Verhandlungssache – manche Makler lassen mit sich reden. Aber: Der Makler hat Anspruch auf sein Honorar, schließlich bringt er die Parteien zusammen und investiert viel Zeit und Geld in Vermarktung und Besichtigungen.
Gesetzlich ist geregelt: Der Auftraggeber zahlt. Also der Verkäufer, der den Makler beauftragt hat. Er „bestellt die Musik“, also zahlt er auch. Sollte Verkäufer und Käufer intern etwas anderes vereinbaren – etwa der Käufer übernimmt die Provision und erhält dafür einen Nachlass beim Kaufpreis – ist das ebenfalls möglich.
Jörg Jung
Das kennen wir ja mittlerweile auch aus Deutschland bei Mietverträgen – dort muss inzwischen auch der Auftraggeber des Maklers zahlen. Das ist jetzt also auf Mallorca ähnlich geregelt.
Yvonne Plattes
Ja, genau. Aber wie gesagt: Verkäufer zahlt – es sei denn, Käufer und Verkäufer treffen freiwillig eine andere Vereinbarung. Strafbar ist das nicht, solange es transparent abläuft.
Jörg Jung
Yvonne, ich habe noch mal ein schlechtes Gewissen: Ich muss doch noch mal zum Thema Notar zurück. Wir hatten zuletzt schon einige Folgen dazu, aber nach dem Gespräch mit Marvin Bonitz kam noch eine neue Frage auf: Haftet eigentlich der Notar, wenn etwas schiefläuft? Und was passiert eigentlich nach dem Notartermin?
Yvonne Plattes
Der Notar in Spanien unterscheidet sich vom deutschen Notar. In Deutschland ist er oft auch Anwalt – das ist hier nicht so. In Spanien haftet der Notar grundsätzlich nicht. Er bekommt zwei Parteien vorgelegt: Verkäufer und Käufer. Er prüft die Identität, die Ausweise, den Grundbuchauszug und den Katasterauszug – also ob die Angaben stimmen und die Immobilie tatsächlich dem Verkäufer gehört. Aber er prüft keine rechtlichen oder baulichen Aspekte. Ob die Immobilie 3 oder 2,5 Millionen Euro wert ist, interessiert ihn nicht.
Er bereitet die Urkunde vor, weist in der Urkunde auf fehlende Dokumente wie z. B. eine Bewohnbarkeitsbescheinigung hin – aber er entscheidet nicht darüber, ob man kaufen sollte oder nicht.
Jörg Jung
Also übernimmt der Notar keine inhaltliche Haftung?
Yvonne Plattes
Genau. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim Anwalt, den du beauftragst. Wenn dein Anwalt sagt, alles ist legal, und das stellt sich später als falsch heraus – haftet er. Dasselbe gilt für Sachverständige bei baulichen Themen. Die Haftung von Notar und Makler ist da viel geringer.
Jörg Jung
Und wie geht es nach dem Notartermin weiter?
Yvonne Plattes
Ab dem Notartermin bist du Eigentümer – auch wenn die Grundbuchumschreibung noch ein paar Wochen dauert. Der Notar blockiert das Grundbuch sofort, damit kein zweiter Verkauf stattfinden kann.
Danach müssen viele Dinge erledigt werden: Zahlung der Steuern innerhalb von vier Wochen, Eintragungen im Grundbuch- und Katasteramt, Ummeldung bei Strom, Wasser, Gas, Internet, Beantragung der digitalen Briefkastenadresse, Abschluss einer Gebäudeversicherung – am besten schon vor dem Notartermin.
All das übernehmen wir für unsere Mandanten im Rundum-sorglos-Paket. Wichtig ist nur: Es muss genug Geld auf dem Konto sein, damit die laufenden Kosten beglichen werden können. Später folgt dann jährlich noch die persönliche Steuererklärung – aber dazu machen wir noch eine eigene Folge.
Jörg Jung
Also: Makler, Notar, Eigentum – und alles, was danach kommt. Wir haben heute wieder viel gelernt. Und wir wissen: Über die ganze Lebensdauer der Immobilie hinweg – sei es später durch Verkauf, Vererbung oder Schenkung – ist die PlattesGroup ein verlässlicher Partner. Ich verspreche: Zum Thema Notar und Makler habe ich jetzt wirklich keine Rückfragen mehr. Beim nächsten Mal widmen wir uns wieder neuen spannenden Themen rund um Immobilien auf Mallorca und Ibiza. Vielen Dank, Yvonne Plattes. Immer wieder sonntags – MEERWERT.
Yvonne Plattes
Danke, tschüss!
Autor: Jörg Jung / Mitarbeit: C. Schittelkopp