Notartermin auf Mallorca: Die großen Unterschiede zu Deutschland
Eines können wir schon hier festhalten: Notartermine auf Mallorca laufen etwas anders ab als in Deutschland. Und: Sie sind wesentlich günstiger. Aber wie werden die Zahlungsmodalitäten abgewickelt? Was muss alles in den Urkunden stehen? Und wie wird der Notartermin überhaupt vorbereitet?
Nach der Osterpause gibt uns Yvonne Plattes, die Geschäftsführerin der PlattesGroup, endlich wieder alle wichtigen Infos zum Immobilienkauf auf der schönsten Insel der Welt.
Jörg Jung
Wir hatten eine kleine Osterpause. Die haben wir uns auch verdient. Yvonne Plattes, Geschäftsführerin der PlattesGroup. Hallo, erst mal.
Yvonne Plattes
Hallo, guten Tag.
Jörg Jung
Aber jetzt sind wir nach der Osterpause wieder zurück mit MEERWERT Folge 9. Bei der 9 sind wir schon! Es gibt aber auch noch ganz, ganz tolle Dinge und ganz wichtige Dinge zu besprechen in Sachen Immobilien - Mallorca & Ibiza. Und da ist halt die Yvonne Plattes einfach die Expertin dafür. Und jetzt kommt was ganz Wichtiges, nämlich der Notar. Ja, in Deutschland gibt es Notare bei so Angelegenheiten, gerade beim Immobilienkauf. In Spanien auch, hier auf Mallorca natürlich auch. Das unterscheidet sich nur alles. Also ich nehme jetzt nicht zu viel vorweg, das wird alles Yvonne gleich sagen. Aber die grundlegende Frage ist, was macht denn der Notar hier überhaupt auf Mallorca? Für was ist der denn zuständig?
Yvonne Plattes
Also ich habe manchmal lustigerweise gesagt: In meinem zweiten Leben werde ich Notar, weil ich glaube, hier in Spanien braucht man für alles einen Notar. Also egal was du benötigst, jetzt mal außerhalb eines Immobilienkaufs brauche ich für alles ein Notar, eine Bankvollmacht, egal was, ich brauche immer ein Notar. Also das ist vielleicht sogar ein bisschen mehr als in Deutschland. Also Notare haben viel zu tun. Aber wir beziehen uns jetzt mal in dieser Folge auf die Variante: Wozu brauche ich einen Notar, was macht der Notar, wenn ich eine Immobilie kaufen möchte? Ich glaube, damit haben wir schon genug zu tun, um vielleicht Unterschiede zwischen Deutschland und Spanien mal ein bisschen herauszuarbeiten oder auch das Verständnis zu haben, wie geht das hier bei einem Notartermin ab?
Jörg Jung
Es gibt nämlich in der Tat Unterschiede. Also wenn Sie jemals einen Immobilienkauf in Deutschland gemacht haben mit Notar natürlich, es gibt hier schon die ein oder andere Abweichung. Da kommen wir jetzt darauf zu sprechen. Das, was mich als erstes interessiert, also wir haben ja in allen Folgen, die wir bis jetzt hatten, waren immer das Endziel war am Ende der Notar. Jetzt sind wir endlich da. Wir wollen an dieser Stelle noch mal klären, was muss ich von "Oh, ich habe ein tolles Haus gesehen, das will ich kaufen" bis zum Notartermin denn jetzt beim Notar alles nochmal mitbringen, damit wir das noch mal repetieren?
Yvonne Plattes
Fange ich mal damit an: Wir haben einen Optionsvertrag, wir haben die Anzahlung geleistet und die Anzahlung ist laut Optionsvertrag 10 % und diese Summe geht auf das Treuhandkonto des Notars. Der zukünftige Käufer überweist die 10 % Anzahlung nachweislich auf das Konto des Notars. Das ist im Optionsvertrag hinterlegt. Dann bekommen wir als Anwälte, die den Kaufinteressenten begleiten durch dieses gesamte Prozedere einen Nachweis von dem zukünftigen Käufer, wo genau drinsteht, woher kommt das Geld. Also ich brauche einen Bankbeleg, der besagt welche Bank, welcher IBAN, wer ist der Kontoinhaber und die Summe und das Datum? Das steht ja auf so einem Beleg drauf, den bekomme ich und leitet das an den Notar auch weiter. Und dann muss der Notar, das steht auch meistens in so einem Optionsvertrag drin, dass wir eine Hinterlegungsurkunde dann machen müssen.
Warum? Weil der Notar natürlich auch seine Zahlungseingänge nachweisen muss. Geldwäsche? Woher kommt was? Es gibt einige Notare in Spanien, die übernehmen gar keine Anzahlung auf ihr Konto. Es gibt Notare, die übernehmen nicht nur die Anzahlung, sondern sogar auch die Restzahlung. Deshalb sollte man sich mit seinem Anwalt immer kurzschließen. Der berät einen natürlich auch. Kann ich das auf das Notarkonto oder ist es ja sicher, da passiert ja auch nichts. Der geht nicht pleite, da ist mein Geld wirklich auf ein Treuhandkonto hinterlegt. Und der Notar wird natürlich peinlichst darauf achten, dass wenn der Herr Müller aus Lüdenscheid kauft, dass das Geld auch von Herrn Müller aus Lüdenscheid kommt und nicht von ...
Jörg Jung
... der Oma aus dem Kongo.
Yvonne Plattes
... Oma aus dem Kongo zum Beispiel. Wie auch immer, da muss eine Identität herrschen. Das ist wieder Geldwäsche-Priorität.
Jörg Jung
Also wir haben ja gesagt, wir haben ja den Optionsvertrag, das ist ja so ganz am Anfang, nehmen wir mal die Schritte von "Oh, mir gefällt eine Immobilie, ich kümmere mich jetzt mal darum" und dann ist es ein Schritt weiter schon mal der Optionsvertrag. Können wir gerne in der entsprechenden MEERWERT-Folge, die wir hatten "Optionsvertrag" - wir verlinken die ja unter dieser Folge gern - noch mal reinhören. Das ist aber ziemlich am Anfang und jetzt bin ich mal der Herr Müller aus Lüdenscheid. Und ich kenne ja hier keinen einzigen Notar. Wir haben gleich gesagt, oh, da ist der Notar schonmal, der kann das als Treuhänder hinterlegen. Wie komme ich denn hier überhaupt an einen Notar?
Yvonne Plattes
Also ich gehe ja davon aus, dass du, Herr Lüdenscheid, uns beauftragt hast, dich durch das ganze Prozedere zu führen. Vom Kauf, vom Optionsvertrag mit allem drum und dran. Das heißt, wir empfehlen dir einen Notar, weil wir uns natürlich auskennen. Wir wissen, welcher Notar ist notwendig. Wenn du eine Wohnung oder eine Immobilien Alcúdia nimmst, dann möchtest du sicherlich keinen Notar aus Andratx haben. Wir schauen genau, welcher Notar ist für dich gut und du als Käufer hast so das Recht der ersten Nacht. Also eigentlich kannst du dir den Notar wählen. Wir passen auf und das ist für mich immer ganz wichtig wenn ich Mandanten habe, die ich da betreue oder die wir als Team betreuen, dass wir einen Notar suchen, der beispielsweise vielleicht sogar selber auch Deutsch spricht oder einen guten Mitarbeiter in seiner Kanzlei hat, der dann die Dinge übersetzt. Das empfinde ich als ganz wichtig, um einfach auch noch mal eine Seriosität rüberzubringen oder auch ein Vertrauen. Das ist eine externe, seriöse Kanzlei, der Notar. Und was der dir dann sagt, hat sicherlich noch mal mehr Gewicht, als ich - ich kann ja sonst was erzählen. In Anführungsstrichen natürlich nur.
Aber deshalb suchen wir immer jemanden aus, der diese Dinge vorweisen kann und der natürlich auch hinterher die Urkunden schnell in die Abwicklung bringt, sodass wir dann die Eintragungen entsprechend vornehmen können. Jetzt kommt natürlich oft der Mandant, der Kaufinteressenten und sagt: Ja, was macht ihr denn? Das macht doch alles der Notar. Müsst ihr euch da kümmern oder nicht? Natürlich müssen wir uns kümmern, weil wir geben dem Notar ja die Vorlagen dafür, dass er eine Notarurkunde zusammenstellen kann. Das sind ja keine Copy-Paste, weil jede Notarurkunde ist ja immer anders, hat immer andere Dinge.
Was kommt denn da rein? Vieles aus dem Optionsvertrag, aber auch vieles, was ich ja eigentlich schon wieder erledigt hat, weil man ja die Prüfung nicht mehr in die Kaufurkunde rein macht. Personalausweis, NIE-Nummer, die Daten der Immobilie, den Grundbuchauszug schickt man, den Katasteramtsauszug, die Bewohnbarkeitsbescheinigung, das Energiezertifikat, die Zahlungsweise von der Anzahlung, wenn es woanders hingegangen ist, wie unterteilen sich die Zahlungen? Also gibt es noch einen Einbehalt zum Beispiel. Das bringe ich jetzt gleich mal mit ein, wenn der Verkäufer ein Nicht-Resident ist. Also das heißt, er ist auch Deutscher und hat hier eine Immobilie, kommt ab und zu her und er verkauft diese Immobilie. Dann sagt das spanische Finanzamt ganz simpel, kannst du machen, kein Thema, aber ich behalte von dem Kaufpreis 3 % ein. Heißt der Käufer bezahlt natürlich die volle Summe, muss aber die 3 % an das Finanzamt direkt abführen und der Verkäufer bekommt den Rest. Warum? Weil das Finanzamt ganz strikt sagt oder ganz entspannt sagt, ich habe keinen Bock hinter dir her zu rennen, wenn du dein Geld bekommen hast für den Verkauf der Immobilie und du hast aber deine Steuern nicht entsprechend abgeführt. Das heißt, ich bekomme schon mal 3 % und wenn du die wiederhaben willst, lege mir bitte vor, dass du deine Gewinnsteuer und deine jährlichen Einkommensteuererklärungen gemacht hast und dann wird das mit diesen Einbehaltungen verrechnet.
Jörg Jung
Das geht ja schon gut los, sag ich mal. Gilt aber für Nicht-Residenten.
Yvonne Plattes
Für Nicht-Residenten. Wenn er Resident ist, habe ich damit überhaupt kein Problem, weil da kümmert sich der Staat alleine drum, seine Gelder zu bekommen. Was ich damit aber jetzt im Grunde genommen sagen will, diese Kaufurkunde macht sich nicht von alleine. Ich muss dem Notar ja alles das liefern, was ich in diesem gesamten Prozess des Kaufes ja erarbeitet habe, zusammengestellt habe, um es dann in einer Urkunde zu verfassen. Und dann bekomme ich die Urkunde vom Notar, wenn es funktioniert zwei, drei Tage vor dem eigentlichen Notartermin und muss dann die Übersetzung machen. Also ich übersetze für meinen Mandanten die Urkunde - jetzt reden wir hier von Deutschland - in Deutsch, damit auch der Käufer weiß, was er da denn eigentlich am Notartermin unterschreibt und sich auch die Urkunde noch mal durchlesen kann.
Jörg Jung
Wobei der Notar ja am Tag des Notartermins dann auch noch mal aktiv wird.
Yvonne Plattes
Ja, er geht aber nicht in die Haftung der einzelnen Dinge, sondern er zieht am Notartermin einen aktuellen Grundbuchauszug und auch den Katasteramtsauszug. Er hat da einen, ich sag mal anderen Zugang zum Grundbuchamt und wird dann dem Käufer genau zeigen, schau mal, das sind die Grundbuchamtsdaten, hier ist deine Immobilie, so ist das. Und dann identifiziert der Käufer auch, ja genau, über diese Immobilie reden wir. Und damit prüft natürlich der Notar auch, ob einen Tag vorher beispielsweise die Immobilie schon mal anderweitig verkauft worden ist. Warum? Weil der Notar in dem Moment, wo er eine Urkunde fertigt, jeder Notar nicht der wo wir jetzt gerade sitzen, sondern jeder Notar ist verpflichtet, nach der Unterschrift des Käufers eine Blockierung des Grundbuchamtes zu machen, so dass das nicht passieren kann, dass ein Verkäufer drei Türen weiter geht und eine halbe Stunde später die Immobilie noch mal verkauft. Damit hast du eine Blockierung und eine Sicherheit, dass dir die Immobilie gehört, weil du bezahlst am Notartermin das Geld. Anders als in Deutschland. In Deutschland gehst du zum Notar. Er macht eine Auflassungsvormerkung und wenn dann die Eintragung durch sind, zahlst du dann irgendwann dieses Geld. Hier ist es so: Urkunde wird vorgelesen und du zahlst das Geld.
Jörg Jung
Wie zahle ich?
Yvonne Plattes
Nicht mit dem Koffer.
Jörg Jung
Könnte ich mir zutrauen.
Yvonne Plattes
Nein, sehr häufig wird es immer noch mit bankbestätigten Schecks gemacht. Da amüsieren sich sehr viel die Käufer aus Deutschland, weil das so in Deutschland gar nicht mehr bekannt ist. Was sind Bankschecks? Was ist das eigentlich? Es ist aber für viele hier in Spanien noch eigentlich das Zahlungsmittel, weil sie irgendwas in der Hand haben, was dann von der Bank abgestempelt und gesichert ist. Kann man machen, ist auch überhaupt kein Problem. Man sollte sich vielleicht immer wieder damit konfrontieren oder vorher sich auch ausrechnen lassen, wenn der Käufer das auf eine Bank -ich sag jetzt mal Banca March - schickt und er selber hat aber sein Konto bei der Deutschen Bank oder bei der La Caixa, wie auch immer, wie hoch sind dann die Bankgebühren, wenn ich den Scheck dort einzahle oder woanders einzahle? Was kostet mich der bankbestätigte Scheck?
Die andere Variante, die immer mehr genommen wird, die ich auch generell eigentlich sehr viel effektiver halte ist, jetzt habe ich einen Verkäufer, der ist aus Deutschland und du bist auch eigentlich aus Deutschland oder aus Österreich. Wie auch immer. Kannst du auch Überweisungen machen. Das heißt, ich muss nicht mit diesen Schecks rumrennen und das dann vorlegen und dann wieder einzahlen, sondern ich weiß im Vorfeld, durch die Anwälte, die mich betreuen, habe ich einen sogenannten Zahlungsplan. Weil ich gehe jetzt nachher noch mal ein bisschen darauf ein, was noch alles an verschiedenen Einbehaltungen berücksichtigt werden muss. Also ich habe einen Zahlungsplan, wo ich genau weiß, Herr Müller, Herr Schulze, Herr Lehmann, Finanzamt, was auch immer, bekommen die und die Gelder, dann schicke ich das an meine Bank in Deutschland und sage, schau mal, ich habe um 10:00 Uhr Notartermin. Das sind die Überweisungen, die getätigt werden müssen, genaue Angabe der Bank, der Kontonummer und ich rufe dich dann an und dann drückst du sozusagen auf den Knopf und machst die unwiderruflichen Überweisungen. Das heißt, der Notar liest die Urkunde vor, weiß natürlich im Vorfeld, dass die Zahlungen per Überweisung gehen. Vermerkt das auch in seiner Urkunde, weil der Notar in seiner Urkunde genau den Zahlungsweg nachweisen muss. Also er schreibt genau rein: Die Anzahlung ist dann und dann von dem Konto auf das Konto gegangen mit dem Konto in dem jeweiligen Kontoinhaber. Und jetzt sind wir bei den Restzahlungen, da muss er auch genau nachweisen, wohin sind welche Zahlungen gegangen. Das heißt, er liest die Urkunde vor. Käufer und Verkäufer sind sich einig unterschreiben die. Und dann rufe ich aus dem Notartermin heraus meine Bank an, die ja schon Gewehr bei Fuß steht und macht die unwiderruflichen Überweisungen. Heißt, wenn mir da zwei Minuten später das einfällt, alles machen wir doch nicht, kann die Bank das nicht mehr zurückziehen. Dann schickt die Bank an den Notar den Nachweis darüber, dass sie jetzt diese unwiderruflichen Überweisungen getätigt haben in Form eines Faxes oder per Email. Und erst wenn der Notar das bekommen hat, unterschreibt auch er diese Urkunde. Damit kann ich zwar nicht sicherstellen, dass die nächste halbe Stunde das Geld auf dem Konto des Verkäufers ist, aber wichtig ist, dass es weggegangen ist. Und das reicht dem Notar aus, um die Urkunde zu unterschreiben.
Jörg Jung
Im Fernsehen wäre das der berühmte Split-Screen? Man sieht dann rechts den Notartermin und links, wie die Bank arbeitet. Vollkommener Unterschied zu Deutschland.
Yvonne Plattes
Wir haben ja noch die Situation, was passiert da noch an Zahlungen? Was wird da so einbehalten, wenn ich immer von Einbaltungen rede. Wir haben über die 3 % gesprochen. Wenn mir der Verkäufer nicht nachweisen kann, dass er spanischer Resident ist, muss der Notar das einbehalten. Dann habe ich ja, das findet sich auch alles in der Notarurkunde wieder, die Wertzuwachssteuer, die sogenannte Plusvalia. Diese ist eigentlich eine Verpflichtung des Verkäufers, diese abzuführen, weil er hat ja auch den Mehrwert bekommen. Aber wenn er ein Nicht-Resident ist, möchte ich ja für meinen Mandanten, also für dich, Herrn Lüdenscheid, Herrn Müller aus Lüdenscheid, möchte ich ja auch danach die Sicherheit haben, dass die Immobilie nicht belastet wird mit irgendeinem Embargo.
Das heißt, wir berechnen die Wertzuwachssteuer, behalten diese ein und führen sie im Namen des Verkäufers ab. Ich habe vier Wochen Zeit, führe diese Wertzuwachssteuer ab und schicke dem Verkäufer den Nachweis darüber, was er wiederum braucht, um seine Gewinnsteuer mit all den Dingen dann über seine eigene Gestoría abzuregeln. Das ist zum Beispiel ein Punkt, den wir haben. Vielleicht haben wir eine Hypothek, die gelöscht werden muss. Das muss der Notar ja auch alles wissen. Dafür gibt es uns. Kommunikation mit der Bank des Verkäufers. Wie ist der aktuelle Saldo? Notartermin ist der 15. Mai und am 15. Mai ist ein offener Saldo in Höhe von XY. Und dann wird natürlich diese Löschungsurkunde der Hypothek gemacht. Dann gibt es da eine Überweisung oder einen Scheck an die Bank, damit ist für dich als Käufer die Hypothek gelöscht und wird danach ausgetragen. Wir haben ja auch den Nachweis, dass diese Summe dafür bezahlt worden ist. Also wir haben die Einbehaltung 3 %, wir haben die Wertzuwachssteuer, wenn es ein Nicht-Resident ist, wir haben eine eventuelle Hypothek, die am Notartermin gelöscht werden muss, wenn sie nicht schon vorher gelöscht wird. Wir haben eventuell die Grundsteuer und die Müllgebühren, weil die wird anteilig aufgeteilt auf Verkäufer und Käufer. Das heißt, wenn du im Mai kaufst muss von Januar bis April der Verkäufer zahlen und ab Mai ist das dein To-Do. Dann hängt es aber wieder davon ab, wann zieht die Gemeinde die Grundsteuer und die Müllgebühren ab? Ist das schon erfolgt oder ist das erst im Oktober? Das sind so Dinge. Deshalb sage ich immer Zahlungsplan.
Wir gehen das wirklich ganz genau durch. Wer bekommt wann welches Geld? Wie gesagt, es findet sich alles in der Urkunde wieder und das alles bearbeiten wir als Anwaltskanzlei für dich beim Notar im Vorfeld. Und dann geht so ein Notartermin auch schnell über die Bühne. Aber viele wundern sich, dass der Notar nicht wirklich jedes Wort vorliest, wie man das aus Deutschland kennt. In Deutschland ist es so, der Notar sitzt da, der liest wirklich jedes Wort vor und da ist es mucksmäuschenstill alles und er liest das vor. Und da gibt es auch keine Änderung. Hier ist es oft so, dass es noch Änderungen gibt und der Notar wird dann diese Änderung auch durchführen. Manchmal habe ich es sogar schon erlebt, dass die Käufer und Verkäufer sich überhaupt nicht darum interessieren, was der Notar so von sich gibt, sondern die erzählen, wie nett doch der letzte Abend war, wo sie essen waren und und und. Aber dazu gibt es ja auch dann die Anwälte, die daneben sitzen und alles abstreichen und kontrollieren usw.. Ganz wichtig ist für meine Begriffe, dass der Käufer weiß, ab Notartermin, auch wenn die Eintragungen noch nicht durch sind, weil die passieren ja erst hinterher, bist du Eigentümer. Dann hat eigentlich laut recht auch der Verkäufer nicht mehr die Möglichkeit die Immobilie zu betreten. Oftmals ist es aber so, vor dem Notartermin ist man noch mal durch die Immobilie gegangen, hat eine Vorababnahme gemacht und weiß, es ist immer noch so, wie es vorher ausgesehen hat. Und dann unterschreibe ich. Und dann mache ich vielleicht hinterher nur noch die Dinge wie die Schlüssel, die Pläne, da gehen wir das noch mal im Einzelnen durch, wie auch immer. Aber ich bin Eigentümer ab Notartermin und kann gleich in der gleichen Nacht in dieser Immobilie schlafen. Also das ist so.
Jörg Jung
Ja man kann, wenn man das alles hört, dann auch sicher sein, dass ab Notartermin und zum Notartermin am Ende alles stimmig ist. Da kann am Ende auch nichts mehr wirklich schiefgehen.
Yvonne Plattes
Also ich habe es vielleicht in den gesamten Jahren 3, 4, 5 mal erlebt, dass es Fehler gab, die in der Urkunde gewesen sind, sodass der Grundbuchamt-Führer gesagt hat, ich kann es so nicht eintragen, dann muss der Notar noch mal nacharbeiten. Am Notartermin selber bekommt man eine einfache Copia simple, also eine einfache Kopie ohne Unterschrift usw. Dann dauert es je nach Notariat zwischen zwei Tagen und vielleicht auch mal zehn Tage, bis man die Originalurkunde bekommt. Mit allen Nachweisen, mit allen Belegen, Energie-Zertifikat, Bewohnbarkeitsbescheinigung usw. die Nachweise der Zahlungsmodalitäten, um dann - wir wiederum - loszumarschieren, um sie beim Grundbuchamt zu präsentieren, beim Katasteramt, um die ganzen Ummeldungen durchzuführen, bei der Gemeinde usw..
Jörg Jung
Wir reden die ganze Zeit vom Notar, der alles überprüft, der alles schaut final und eventuell dann auch mal Treuhandgelder annimmt. Große, simple Frage: Was nimmt eigentlich so ein Notar, was kostet der?
Yvonne Plattes
Das ist viel, viel weniger als in Deutschland. Aber es gibt keine Standart-Preisliste, wo ich sage, die Immobilie kostet 1 Million, dann kostet mich der Notar das. Es ist tatsächlich von Notar zu Notar etwas unterschiedlich. Da kann man vielleicht PI mal Daumen sagen, eine Immobilie von 3 Millionen oder 4 Millionen kostet dich vielleicht 4.000 - 5.000 € beim Notar. Also es sind wirklich große Unterschiede zu Deutschland. Dasselbe ungefähr muss man dann auch noch mal fürs Grundbuchamt einrechnen. Ich habe vielleicht noch einen Punkt, den ich vielleicht noch mal ansetzen möchte. Ich werde oft gefragt von den Käufern, die dann sagen, ja, ich gehe ja mit dem Verkäufer einen Tag vorher durch die Wohnung oder durch die Immobilie. Und jetzt finde ich doch noch gewisse Dinge, die nicht in Ordnung sind. Selbst wenn es eine Neubauimmobilie ist, was mache ich denn dann? Dann habe ich ja eigentlich schon alles bezahlt und ich bezahle es ja dann. Und wie kann ich dann sicher sein, dass die Dinge dann gemacht werden? Wenn also so eine Situation eintreten sollte, gibt es auch mehrere Möglichkeiten. Es gibt ein Mängel-Protokoll, was verabschiedet wird und je nachdem, wie stark, wie groß die Mängel sind, wird das der Notar-Urkunde beigefügt und entweder macht man einen Einbehalt beim Notariat, dass man sagt, also diese Mängel, die noch behoben werden müssen, müssen innerhalb der nächsten x Monate, Wochen wie auch immer, behoben werden. Und dafür mache ich noch einen Einbehalt beim Notar mit einer Hinterlegung von einer Summe von 10.000 €. Wie auch immer. Und dann muss der Notar den Nachweis bekommen, dass diese Mängel behoben sind und dann kann der Notar automatisch auszahlen, ohne dass dann noch mal der Käufer oder der Verkäufer kommen müssen.
Jörg Jung
Also ich wollte gerade sagen, also ein weiterer Notartermin hat sich aber dann damit erledigt.
Yvonne Plattes
Genau, ich muss den Nachweis bringen und dann passiert das auch. Dann gibt es jetzt natürlich noch ganz viele andere Eventualitäten. Die NIE-Nummer liegt noch nicht vor. Wie mache ich das denn? Ja, kann ich auch ohne NIE-Nummer am Notartermin kaufen? Kann ich eine Vollmacht verabschieden, muss aber innerhalb der vier Wochen, die NIE-Nummer dann vorliegen haben, weil dann ja schon die Steuern fällig sind. Das heißt, ich muss dann auch dem Notar den Nachweis bringen, der Herr Müller aus Lüdenscheid hat jetzt eine NIE-Nummer, hier ist sie, ich präsentiere sie und ich habe in der Notarurkunde schon die Vollmacht erhalten bekommen, dass ich dann im Nachgang für dich die NIE-Nummer präsentieren kann und er so eine sogenannte Ratifizierungsurkunde, eine Ergänzungsurkunde macht, wo er dann einfach noch mal sagt, ich Notar so und so, habe jetzt die Vorlage der NIE-Nummer, die heißt jetzt so und so und dann kann auch die Eintragung im Grundbuchamt alles erfolgen.
Jörg Jung
Wir haben wieder viel gelernt, liebe Yvonne Plattes. By the Way: Sie können gerne auch unseren Willipedia-Podcast-Kanal abonnieren, denn wir haben ja sowieso sehr viele spannende Themen. Das geht von Wirtschaft, Steuern, Recht, Politik und natürlich MEERWERT - Immobilien Mallorca & Ibiza. Ich freue mich schon wieder auf die nächste Folge.
Yvonne Plattes
Danke, ich auch.
Autor: Jörg Jung / Mitarbeit: C. Schittelkopp