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AStG - Außensteuergesetz

Das Außensteuergesetz ist eines der zentralen steuerlichen Instrumente Deutschlands, wenn es um internationale Sachverhalte geht. 
Es regelt, wie Einkünfte, Vermögen und Gestaltungen behandelt werden, die einen Bezug zum Ausland haben. Ziel ist es, Steuerverlagerungen zu vermeiden und zugleich eine faire, transparente Besteuerung sicherzustellen.

Bedeutung und Zielsetzung

Das Außensteuergesetz schützt die inländische Bemessungsgrundlage, indem es Regelungen für Personen und Unternehmen vorsieht, die Vermögen, Einkünfte oder Geschäftsstrukturen ins Ausland verlagern.
Es stellt sicher, dass wirtschaftliche Vorgänge nicht ausschließlich aus steuerlichen Gründen ins Ausland verlagert werden, ohne dass dort tatsächlich Substanz oder wirtschaftliche Aktivität vorhanden ist.

Wegzugsbesteuerung

Die Wegzugsbesteuerung ist einer der bekanntesten Bereiche des Gesetzes.
Sie betrifft natürliche Personen, die wesentliche Beteiligungen an Kapitalgesellschaften halten und ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen.

Zentrales Prinzip:
Beim Wegzug wird so besteuert, als hätte der Steuerpflichtige seine Beteiligung verkauft – auch wenn tatsächlich kein Verkauf stattgefunden hat. Dies soll verhindern, dass stille Reserven der deutschen Besteuerung entzogen werden.

Merkmale:

  • Anwendung bei wesentlichen Beteiligungen

  • Bewertung zu Marktwerten

  • Möglichkeit zur Stundung unter bestimmten Voraussetzungen, insbesondere innerhalb der Europäischen Union

  • Bedeutend bei Nachfolgeplanungen und Immobilienholdingstrukturen

Hinzurechnungsbesteuerung

Die Hinzurechnungsbesteuerung ist das zweite große Instrument des Außensteuergesetzes. Sie soll verhindern, dass Einkünfte in niedrigbesteuerte Staaten verlagert werden, ohne dort substanzielle wirtschaftliche Tätigkeit aufzubauen.

Grundgedanke:
Erzielt eine ausländische Gesellschaft niedrigbesteuerte passive Einkünfte, werden diese Einkünfte so behandelt, als wären sie dem inländischen Gesellschafter direkt zugeflossen.

Typische Beispiele:

  • Vermögensverwaltende Auslandsgesellschaften ohne operative Tätigkeit

  • Zins- und Lizenzeinnahmen

  • Reine Holdinggesellschaften ohne Substanz

Wesentlich ist die Frage, ob im Ausland tatsächliche wirtschaftliche Substanz vorhanden ist. Moderne internationale Familienstrukturen sollten diese Anforderungen sorgfältig beachten.

Funktionsverlagerungen

Das Gesetz erfasst ebenfalls Fälle, in denen wesentliche unternehmerische Funktionen oder Geschäftsbereiche von Deutschland in ein anderes Land verlagert werden. Dies betrifft beispielsweise Produktionslinien, Markenrechte oder Forschungseinheiten.

Kernaspekte:

  • Bewertung der verlagerten Funktionen

  • Berücksichtigung zukünftiger Gewinnpotenziale

  • Vermeidung unangemessener Gewinnverlagerungen

Die Regelungen sind komplex und spielen insbesondere bei internationalen Unternehmensgruppen eine wichtige Rolle.

Bedeutung für Privatpersonen und Unternehmen

Das Außensteuergesetz ist besonders relevant für:

  • Wegzüge aus Deutschland

  • Internationale Steuerstrukturierungen

  • Familiengesellschaften mit Auslandsbezug

  • Nachfolgeplanungen über Gesellschaftskonstruktionen

  • Investitionen über ausländische Holdings

Für Unternehmerfamilien, vermögende Privatpersonen und international tätige Unternehmen ist das Gesetz ein zentrales Regelwerk, das strategisch berücksichtigt werden muss. Eine falsche Strukturierung kann erhebliche steuerliche Folgen auslösen – gleichzeitig ermöglicht eine vorausschauende Gestaltung Rechtssicherheit und Planungsklarheit.

Das Außensteuergesetz wird regelmäßig durch Verwaltungsanweisungen, Entscheidungen der Finanzgerichte und ergänzende europäische Vorgaben konkretisiert. Diese Entwicklungen sind entscheidend, um laufende Strukturen zu überprüfen und rechtssicher auszurichten.

(Stand: November 2025/ng)

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