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Eigentümer einer Immobilie in Spanien | Prüfung

Es ist eine traurige Wahrheit, dass die Person, die eine Immobilie zum Verkauf anbietet, nicht immer der rechtliche Eigentümer der Immobilie ist. Aus diesem Grund ist die tatsächliche Eigentümerstellung des Verkäufers gründlich zu überprüfen. Dies kann einerseits durch einen Grundbuchauszug erfolgen. Sollte der Verkäufer mit der als Eigentümer im Grundbuch eingetragenen Person übereinstimmen, ist dies schon mal ein starkes Indiz für seine Eigentümerstellung. Andererseits sollte aber auch nachvollziehbar sein, auf welche Art und Weise der Verkäufer die zum Kauf stehende Immobilie erworben hat.

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