Erbschaftsteuer für Schweizer | Nicht-EU-Steuerbürger
Ende der Diskriminierung für nicht EU-Steuerbürger - Der oberste spanische Gerichtshof (Tribunal Supremo) hat am 19. Februar 2018 ein bahnbrechendes Urteil (Nr. 242/2018) im Zusammenhang mit der Anwendung der Vorschriften über Schenkung- und Erbschaftsteuer für Residenten außerhalb der Europäischen Union erlassen. Am Beispiel von Schweizer Steuerbürgern erklären wir die signifikanten Änderungen.
Eine kleines Berechnungsbeispiel soll die Auswirkungen der Diskriminierung verdeutlichen: Bei einer Ferienimmobilie eines Schweizer Residenten mit einem Wert von 4.100.000 € betrug die zahlungsfällige Erbschaftssteuer, wenn der Erbe die Ehefrau oder ein leibliches Kind ist, insgesamt: bis 800.000 € = 199.920 €; für den Restbetrag 4.100.000 € ./. 800.000 € = 3.300.000 € war der Steuersatz von 40,8 % anzuwenden. Somit betrug die gesamte zu zahlende Erbschaftsteuer: 199.920 € + 1.346.400 € = 1.546.320 € (37,7 %)
Ab dem 19. Februar 2018 beträgt die Besteuerung nunmehr noch 530.600 € (12,93 %) zu zahlen. Die Differenz zu der alten Gesetzgebung beträgt somit 1.015.720 €.
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