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Kryptowährung

Kryptowährungen (spanisch: Criptomonedas) sind digitale Zahlungsmittel, die auf kryptografischen Verfahren basieren und in dezentralen Netzwerken – meist auf Basis der Blockchain-Technologie – verwaltet werden.

Sie ermöglichen Transaktionen ohne zentrale Institution wie Banken oder Notenbanken und gelten sowohl als innovatives Finanzinstrument als auch als steuerlich komplexes Wirtschaftsgut. Bekannte Beispiele sind Bitcoin (BTC), Ethereum (ETH), Ripple (XRP) oder Solana (SOL).

Funktionsweise und technische Grundlagen

Kryptowährungen beruhen auf der Idee eines dezentralen, fälschungssicheren Buchungssystems.
Jede Transaktion wird in einem digitalen Register, der Blockchain, gespeichert, das für alle Teilnehmer transparent und chronologisch nachvollziehbar ist.

Wesentliche Merkmale:

  • Kein Emittent oder zentraler Herausgeber

  • Transaktionen erfolgen direkt zwischen Nutzern

  • Sicherheit durch kryptografische Signaturen

  • Begrenzte oder algorithmisch festgelegte Geldmenge

Rechtliche Einordnung in Spanien und der EU

In Spanien werden Kryptowährungen bislang nicht als gesetzliches Zahlungsmittel, sondern als digitales Vermögensgut betrachtet.
Die steuerliche und regulatorische Behandlung richtet sich nach:

  • dem Gesetz 10/2010 über Geldwäscheprävention,

  • der EU-Verordnung MiCA (Markets in Crypto-Assets Regulation),

  • sowie Rundschreiben der spanischen Steuerbehörde Agencia Tributaria und der Zentralbank Banco de España.

Unternehmen, die Dienstleistungen rund um Kryptowerte anbieten, müssen sich bei der Banco de España registrieren und bestimmte Sorgfaltspflichten erfüllen.

Steuerliche Behandlung in Spanien

Kryptowährungen gelten steuerlich als Vermögenswerte und unterliegen unterschiedlichen Besteuerungsregimen je nach Art der Transaktion:

1. Veräußerung oder Tausch
→ Gewinne oder Verluste aus dem Verkauf oder Umtausch sind in der spanischen Einkommensteuer (IRPF) als Kapitalgewinne zu deklarieren.

2. Mining und Staking
→ Erträge aus Mining, Staking oder Airdrops gelten als Einkünfte aus wirtschaftlicher Tätigkeit und sind entsprechend zu versteuern.

3. Aufbewahrung im Ausland
→ Kryptovermögen, das auf ausländischen Plattformen oder Wallets gehalten wird, ist seit 2024 im [Modelo 721 | Kryptovermögen im Ausland] zu melden.  Diese neue Erklärung ergänzt das bereits bekannte [Modelo 720 | Erklärung des Auslandsvermögens], das weiterhin für andere Vermögenswerte wie Konten, Beteiligungen und Immobilien gilt. Wichtig ist, dass beide Meldepflichten sorgfältig voneinander abgegrenzt und fristgerecht erfüllt werden.

4. Vermögensteuer
→ Kryptowährungen zählen zum steuerpflichtigen Vermögen und müssen in der jährlichen Vermögensteuererklärung (Modelo 714) angegeben werden.

Geldwäsche und Compliance

Aufgrund der hohen Anonymität und internationalen Übertragbarkeit gelten Kryptotransaktionen als potenziell risikobehaftet im Hinblick auf Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Deshalb bestehen erweiterte Know-Your-Customer-Pflichten für Handelsplattformen, Finanzintermediäre und Berater.

Die spanische Comisión Nacional del Mercado de Valores (CNMV) überwacht zudem Werbung für Kryptowährungen und kann Bußgelder bei irreführenden Aussagen verhängen.

Relevanz für Investoren und Unternehmer

Kryptowährungen gewinnen in Spanien zunehmend Bedeutung – nicht nur als Spekulationsobjekt, sondern auch als Bestandteil internationaler Portfolios, Zahlungsinstrument oder Token-basierter Investitionsmodelle.

Besonders Familienunternehmen, Start-ups und vermögende Privatpersonen sollten:

  • steuerliche Meldepflichten prüfen (Modelo 721, Modelo 714),

  • Gewinne und Verluste sorgfältig dokumentieren,

  • und bei internationalen Wallets die Ansässigkeit der Plattform berücksichtigen.

(Stand: Oktober 2025 / wp,ng)

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