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Modelo 290 | FATCA-Meldung über Finanzkonten bestimmter US-Personen

Erstveröffentlichung: 10. Juli 2026

Was ist das Modelo 290?

Das Modelo 290 ist die spanische informative Jahreserklärung über Finanzkonten bestimmter US-Personen im Rahmen von FATCA. Der vollständige spanische Name lautet Declaración informativa anual de cuentas financieras de determinadas personas estadounidenses.

Das Formular dient dazu, bestimmte Finanzkonto-Informationen an die spanische Steuerverwaltung zu melden. Die Agencia Tributaria kann diese Informationen im Rahmen des FATCA-Abkommens zwischen Spanien und den Vereinigten Staaten an den Internal Revenue Service, also die amerikanische Steuerbehörde, übermitteln.

Das Modelo 290 ist keine Steuererklärung zur Zahlung einer Steuer. Es ist eine informative Erklärung. Seine praktische Wirkung ist dennoch erheblich, weil es Finanzkonto-Daten mit Vereinigte-Staaten-Bezug für die Steuerverwaltungen sichtbar macht.

Für Bankkunden bedeutet dies: Auch wenn sie das Modelo 290 nicht selbst einreichen, können ihre Finanzkonto-Daten Gegenstand einer Meldung sein. Entscheidend ist, ob ein meldepflichtiges Finanzinstitut ein meldepflichtiges Konto mit relevantem Vereinigte-Staaten-Bezug identifiziert.

Warum gibt es das Modelo 290?

Das Modelo 290 wurde eingeführt, um FATCA in Spanien praktisch umzusetzen. FATCA steht für Foreign Account Tax Compliance Act. Es handelt sich um ein amerikanisches Steuertransparenz-Regelwerk, das ausländische Finanzkonten und bestimmte Finanzvermögenswerte mit Bezug zu den Vereinigten Staaten erfassen soll.

Die Vereinigten Staaten knüpfen Steuer- und Meldepflichten nicht nur an den Wohnsitz, sondern in vielen Fällen auch an die Staatsangehörigkeit oder an einen anderen Vereinigte-Staaten-Bezug. Deshalb können amerikanische Staatsbürger, Green-Card-Inhaber oder bestimmte andere US-Personen auch dann amerikanische Steuer- und Meldepflichten haben, wenn sie außerhalb der Vereinigten Staaten leben.

Für die praktische Umsetzung im Ausland wurden zwischenstaatliche Abkommen geschlossen. Spanien hat ein solches Abkommen mit den Vereinigten Staaten abgeschlossen. Das Modelo 290 ist das spanische Meldeinstrument in diesem Zusammenhang.

Der Zweck ist klar: Finanzinstitute sollen Konten mit relevantem Vereinigte-Staaten-Bezug identifizieren, die erforderlichen Informationen melden und dadurch den internationalen steuerlichen Informationsaustausch ermöglichen.

Zusammenhang zwischen dem Modelo 290 und FATCA

Das Modelo 290 und FATCA gehören zusammen, sind aber nicht dasselbe.

FATCA

FATCA ist das amerikanische Regelwerk zur steuerlichen Erfassung ausländischer Finanzkonten und bestimmter ausländischer Finanzvermögenswerte mit Bezug zu den Vereinigten Staaten.

FATCA-Abkommen zwischen Spanien und den Vereinigten Staaten

Das Abkommen zwischen Spanien und den Vereinigten Staaten regelt, wie FATCA in Spanien angewendet wird. Spanische Finanzinstitute melden die Informationen nicht direkt an die amerikanische Steuerbehörde, sondern grundsätzlich an die Agencia Tributaria. Die spanische Steuerverwaltung kann die Daten anschließend an den Internal Revenue Service weiterleiten.

Modelo 290

Das Modelo 290 ist das spanische Formular beziehungsweise Meldeverfahren, mit dem meldepflichtige Finanzinstitute die relevanten FATCA-Daten an die Agencia Tributaria übermitteln.

Vereinfacht gesagt: FATCA ist der internationale Regelungshintergrund, das Abkommen schafft den bilateralen Rahmen, und das Modelo 290 ist das spanische Meldeinstrument.

Wer muss das Modelo 290 einreichen?

Das Modelo 290 wird grundsätzlich von meldepflichtigen Finanzinstituten eingereicht. Normale Privatpersonen reichen das Modelo 290 in der Regel nicht selbst ein.

Zu den meldepflichtigen Finanzinstituten können insbesondere gehören:

Banken

Banken sind der häufigste Anwendungsfall. Sie führen Konten, Depots und andere Finanzprodukte, die unter bestimmten Voraussetzungen meldepflichtig sein können.

Verwahrstellen

Verwahrstellen können meldepflichtig sein, wenn sie Finanzvermögen für Kunden halten, verwahren oder verwalten.

Investmentgesellschaften

Investmentgesellschaften, Fondsstrukturen und bestimmte Anlagevehikel können unter die FATCA-Regeln fallen, wenn sie als Finanzinstitut einzuordnen sind.

Bestimmte Versicherungsunternehmen

Bestimmte Versicherungsunternehmen können betroffen sein, insbesondere bei kapitalbildenden Versicherungsverträgen oder vergleichbaren Finanzprodukten.

Andere Finanzakteure

Je nach Struktur und Tätigkeit können auch andere Rechtsträger als Finanzinstitut gelten. Entscheidend ist die konkrete Einordnung nach FATCA, dem Abkommen und der spanischen Umsetzung.

Wen betrifft das Modelo 290 praktisch?

Auch wenn das Modelo 290 von Finanzinstituten eingereicht wird, betrifft es praktisch Kontoinhaber, Gesellschaften, wirtschaftlich Berechtigte und beherrschende Personen mit Vereinigte-Staaten-Bezug.

Betroffen sein können insbesondere:

Amerikanische Staatsbürger

Amerikanische Staatsbürger können auch dann FATCA-relevant sein, wenn sie dauerhaft in Spanien oder in einem anderen Staat leben. Für Banken ist die Staatsangehörigkeit ein zentraler Prüfpunkt.

Green-Card-Inhaber

Auch Inhaber einer Green Card können in den Anwendungsbereich fallen. Ob und in welchem Umfang Meldepflichten bestehen, hängt von der konkreten steuerlichen Einordnung ab.

Personen mit doppelter Staatsangehörigkeit

Doppelstaatsbürger können besonders sensibel sein, wenn neben einer europäischen Staatsangehörigkeit auch die Staatsangehörigkeit der Vereinigten Staaten besteht.

Personen mit Vereinigte-Staaten-Geburtsort

Ein Geburtsort in den Vereinigten Staaten kann für Banken ein FATCA-Indiz sein. Dies kann weitere Nachweise oder Erklärungen erforderlich machen.

Gesellschaften mit beherrschenden US-Personen

Nicht nur natürliche Personen sind relevant. Auch Gesellschaften oder andere Rechtsträger können betroffen sein, wenn eine oder mehrere US-Personen wirtschaftlich oder kontrollierend dahinterstehen.

Trusts, Stiftungen und Familienstrukturen

Trusts, Stiftungen, Familiengesellschaften, Holding-Strukturen und ähnliche Vermögensstrukturen können FATCA-relevant werden, wenn ein Vereinigte-Staaten-Bezug besteht.

Welche Konten können über das Modelo 290 gemeldet werden?

Das Modelo 290 betrifft Finanzkonten im FATCA-Sinn. Dieser Begriff ist weiter als ein klassisches Girokonto.

In Betracht kommen insbesondere:

Einlagenkonten

Dazu gehören klassische Bankkonten, Girokonten, Sparkonten und vergleichbare Einlagenkonten.

Verwahrkonten

Wertpapierdepots und andere Verwahrkonten können meldepflichtig sein, wenn dort Finanzvermögen gehalten wird.

Beteiligungen an bestimmten Investmentvehikeln

Bei bestimmten Fonds, Investmentgesellschaften oder Anlagevehikeln können Beteiligungen als Finanzkonto gelten.

Bestimmte Versicherungsverträge

Kapitalbildende Versicherungsverträge und bestimmte Rentenversicherungsverträge können unter FATCA meldepflichtig sein.

Konten von passiven Rechtsträgern

Bei bestimmten passiven Gesellschaften oder Rechtsträgern kann nicht nur das Konto der Gesellschaft relevant sein. Zusätzlich kann geprüft werden, ob US-Personen als beherrschende Personen zu melden sind.

Nicht jedes Konto mit einem amerikanischen Bezug ist automatisch meldepflichtig. Es gibt Ausnahmen, Schwellenwerte, Sorgfaltspflichten und besondere Einordnungen. Die Prüfung erfolgt in erster Linie durch das Finanzinstitut.

Welche Informationen werden über das Modelo 290 gemeldet?

Der konkrete Inhalt hängt vom Kontotyp, vom Kontoinhaber, vom Finanzinstitut und vom Vereinigte-Staaten-Bezug ab. Typische Informationsbereiche sind:

Angaben zum Kontoinhaber

Gemeldet werden können Name, Anschrift, Steueridentifikationsnummer, Geburtsdatum, Geburtsort und weitere Identifikationsdaten.

Vereinigte-Staaten-Steueridentifikationsnummer

Bei meldepflichtigen US-Personen ist die amerikanische Steueridentifikationsnummer ein zentrales Datenfeld. Fehlende oder falsche Nummern können zu Rückfragen und Bankproblemen führen.

Angaben zum Finanzinstitut

Das meldende Finanzinstitut wird identifiziert. Dadurch kann nachvollzogen werden, welche Bank oder welches Finanzinstitut die Informationen an die Agencia Tributaria übermittelt hat.

Kontonummer oder Identifikationsmerkmal

Gemeldet werden kann die Kontonummer, Depotnummer, IBAN oder ein anderes eindeutiges Merkmal des Finanzkontos.

Kontostand oder Kontowert

Relevant ist regelmäßig der Kontostand oder Kontowert zum Ende des jeweiligen Kalenderjahres. In bestimmten Fällen kann auch die Schließung eines Kontos gemeldet werden.

Kapitalerträge

Zinsen, Dividenden und andere Erträge können Gegenstand der Meldung sein.

Veräußerungserlöse

Bei Depot- oder Anlagekonten können auch Bruttoerlöse aus Veräußerungen oder Rückgaben von Finanzvermögen relevant sein.

Beherrschende Personen

Bei bestimmten Rechtsträgern können zusätzlich Informationen über natürliche Personen gemeldet werden, die den Rechtsträger kontrollieren und einen Vereinigte-Staaten-Bezug haben.

Was sind bestimmte US-Personen?

Der Begriff der bestimmten US-Person ist für das Modelo 290 zentral. Gemeint sind Personen, die nach FATCA als meldepflichtig einzuordnen sind.

In der Praxis können insbesondere folgende Personen relevant sein:

Amerikanische Staatsbürger

Die amerikanische Staatsangehörigkeit ist ein besonders wichtiger Anknüpfungspunkt. Sie kann auch dann relevant bleiben, wenn die Person seit vielen Jahren außerhalb der Vereinigten Staaten lebt.

Steuerlich in den Vereinigten Staaten ansässige Personen

Auch Personen, die aus anderen Gründen in den Vereinigten Staaten steuerlich ansässig sind, können relevant sein.

Green-Card-Inhaber

Der Besitz einer Green Card kann ein erheblicher FATCA-Anknüpfungspunkt sein.

Bestimmte Gesellschaften und Rechtsträger

Auch bestimmte Gesellschaften oder Rechtsträger können relevant sein, wenn sie selbst als US-Person gelten oder wenn hinter einem passiven Rechtsträger beherrschende US-Personen stehen.

Für Bankkunden ist wichtig: Die FATCA-Einordnung ist nicht immer intuitiv. Wer in Spanien lebt, kann trotzdem aus amerikanischer Sicht steuerlich oder meldebezogen relevant sein.

FATCA-Indizien in der Bankenpraxis

Finanzinstitute prüfen nicht nur ausdrückliche Angaben des Kunden. Sie achten auch auf Indizien, die auf einen Vereinigte-Staaten-Bezug hinweisen können.

Typische FATCA-Indizien sind:

Vereinigte-Staaten-Staatsangehörigkeit

Eine angegebene amerikanische Staatsangehörigkeit ist ein klares Indiz.

Geburtsort in den Vereinigten Staaten

Ein Geburtsort in den Vereinigten Staaten führt häufig zu weiteren Nachfragen. Die Bank kann Nachweise verlangen, ob die Person weiterhin als US-Person gilt.

Anschrift in den Vereinigten Staaten

Eine Wohnanschrift, Postanschrift oder Korrespondenzadresse in den Vereinigten Staaten kann FATCA-relevant sein.

Telefonnummer in den Vereinigten Staaten

Auch eine Telefonnummer mit Vereinigte-Staaten-Bezug kann Nachfragen auslösen.

Daueraufträge oder Zahlungsanweisungen

Regelmäßige Überweisungen auf ein Konto in den Vereinigten Staaten können ein Indiz sein.

Vollmacht zugunsten einer Person in den Vereinigten Staaten

Eine Kontovollmacht oder Zeichnungsberechtigung zugunsten einer Person mit Vereinigte-Staaten-Adresse kann in bestimmten Fällen relevant sein.

Unvollständige oder widersprüchliche Angaben

Wenn Selbstauskünfte, Bankdaten und vorliegende Dokumente nicht zusammenpassen, kann die Bank weitere Nachweise verlangen.

Selbstauskunft, Form W-9 und Form W-8BEN

In der Bankenpraxis werden FATCA-Fragen häufig über Selbstauskünfte und amerikanische Formulare geklärt.

Selbstauskunft

Die Bank kann vom Kunden eine Erklärung verlangen, ob ein Vereinigte-Staaten-Bezug besteht. Diese Erklärung ist Grundlage für die FATCA-Einordnung.

Form W-9

Das Form W-9 wird typischerweise von US-Personen verwendet, um unter anderem ihre amerikanische Steueridentifikationsnummer mitzuteilen.

Form W-8BEN

Das Form W-8BEN wird häufig von Personen genutzt, die erklären, keine US-Person zu sein und gegebenenfalls abkommensrechtliche Entlastungen im amerikanischen Quellensteuerkontext geltend machen wollen.

Gesellschaften und Rechtsträger

Bei Gesellschaften können andere Formulare und zusätzliche Angaben erforderlich sein. Entscheidend ist, ob der Rechtsträger selbst als meldepflichtig gilt oder ob beherrschende Personen zu identifizieren sind.

Für Kunden ist wichtig, solche Formulare nicht nur formal auszufüllen. Falsche oder unklare Angaben können zu fehlerhaften Meldungen, Rückfragen oder Einschränkungen der Bankbeziehung führen.

Frist für das Modelo 290

Das Modelo 290 wird jährlich eingereicht. Der Meldezeitraum bezieht sich grundsätzlich auf die Finanzinformationen des vorangegangenen Kalenderjahres.

Die Einreichung erfolgt regelmäßig im Zeitraum vom 1. Januar bis Ende Mai des Folgejahres. In einzelnen Jahren kann sich das konkrete Fristende kalenderbedingt verschieben, wenn der letzte Tag auf einen nicht geschäftsfähigen Tag fällt.

Für Finanzinstitute ist die Fristenkontrolle wichtig, weil das Modelo 290 eine formalisierte informative Erklärung ist. Für Kontoinhaber bedeutet die Frist nicht, dass sie selbst das Modelo 290 einreichen müssen. Sie sollten aber berücksichtigen, dass Finanzkonto-Informationen zeitversetzt an Steuerbehörden übermittelt werden können.

Wie wird das Modelo 290 eingereicht?

Das Modelo 290 wird technisch über Web-Service übermittelt. Es handelt sich nicht um eine klassische Steuererklärung, die ein normaler Steuerpflichtiger im üblichen Formularverfahren ausfüllt.

Die technische Übermittlung hängt mit dem Umfang und der Struktur der Daten zusammen. Finanzinstitute müssen standardisierte Informationen liefern, die elektronisch verarbeitet und für den internationalen Informationsaustausch genutzt werden können.

In der Praxis erfordert das Modelo 290 daher technische Systeme, Datenqualität, interne Kontrollen und eine saubere Zuordnung der betroffenen Konten und Personen. Für Finanzinstitute ist das Modelo 290 nicht nur ein Steuerformular, sondern ein Compliance- und Datenmanagement-Thema.

Bedeutung für spanische Finanzinstitute

Für spanische Finanzinstitute bringt das Modelo 290 erhebliche Organisationspflichten mit sich. Sie müssen Konten prüfen, Kundeninformationen einholen, Vereinigte-Staaten-Indizien bewerten, Daten dokumentieren und die Meldung technisch korrekt übermitteln.

Wesentliche Anforderungen sind:

Identifikation meldepflichtiger Konten

Das Finanzinstitut muss feststellen, welche Konten unter FATCA meldepflichtig sind.

Prüfung von Bestandskonten und Neukonten

Je nachdem, ob ein Konto bereits bestand oder neu eröffnet wurde, können unterschiedliche Prüfverfahren und Nachweisanforderungen gelten.

Erhebung von Selbstauskünften

Kunden müssen häufig erklären, ob ein Vereinigte-Staaten-Bezug besteht und welche steuerliche Einordnung zutrifft.

Dokumentation der Prüfung

Die Bank muss nachvollziehbar dokumentieren, auf welcher Grundlage sie eine FATCA-Einordnung vorgenommen hat.

Technische Meldung

Die Daten müssen im vorgesehenen elektronischen Format an die Agencia Tributaria übermittelt werden.

Korrekturen und Rückfragen

Wenn Daten fehlerhaft sind oder sich später ändern, können Korrekturen erforderlich werden. Auch Rückfragen der Steuerverwaltung oder des Kunden können entstehen.

Bedeutung für Personen mit Spanien-Bezug

Für Personen mit Spanien-Bezug ist das Modelo 290 vor allem relevant, wenn ein Vereinigte-Staaten-Bezug besteht. Das betrifft nicht nur Personen, die aktuell in den Vereinigten Staaten leben.

Relevant kann das Modelo 290 insbesondere sein bei:

Amerikanischen Staatsbürgern in Spanien

Amerikanische Staatsbürger mit Wohnsitz in Spanien sollten prüfen, welche amerikanischen Steuer- und Meldepflichten neben ihren spanischen Pflichten bestehen.

Doppelstaatsbürgern

Doppelstaatsbürger mit amerikanischer und europäischer Staatsangehörigkeit werden in der Bankenpraxis häufig besonders genau geprüft.

Green-Card-Inhabern

Auch Personen mit Green Card können FATCA-relevant sein, selbst wenn sie in Spanien leben oder wirtschaftlich überwiegend in Europa tätig sind.

Nichtresidenten mit spanischem Konto

Auch Nichtresidenten können betroffen sein, wenn sie bei einer spanischen Bank ein Konto oder Depot unterhalten und ein Vereinigte-Staaten-Bezug besteht.

Unternehmern mit Gesellschaften in Spanien

Wenn eine spanische Gesellschaft ein Konto hält und US-Personen als beherrschende Personen beteiligt sind, kann eine FATCA-Prüfung erforderlich sein.

Bedeutung für steuerlich Ansässige in Spanien

Wer in Spanien steuerlich ansässig ist, muss seine spanischen Steuerpflichten unabhängig von FATCA prüfen. Das Modelo 290 betrifft den Informationsaustausch mit den Vereinigten Staaten, ersetzt aber keine spanische Einkommensteuer, Vermögensteuer oder Erklärung über Auslandsvermögen.

Für in Spanien ansässige US-Personen können mehrere Ebenen zusammentreffen:

Spanische Steuerpflicht

Spanien besteuert steuerlich ansässige Personen grundsätzlich mit ihrem Welteinkommen. Je nach Vermögenshöhe können auch Vermögensteuer, Solidaritätsabgabe auf große Vermögen und Erklärungspflichten über Auslandsvermögen relevant sein.

Amerikanische Steuer- und Meldepflichten

US-Personen können zusätzlich amerikanische Steuer- oder Meldepflichten haben. Dazu können insbesondere Form 8938 oder FBAR gehören.

Bankmeldungen über das Modelo 290

Spanische Finanzinstitute können bestimmte Kontodaten über das Modelo 290 an die Agencia Tributaria melden. Diese Informationen können an den Internal Revenue Service weitergeleitet werden.

Für Betroffene ist deshalb entscheidend, spanische Steuererklärungen, amerikanische Meldepflichten und Bankangaben sorgfältig aufeinander abzustimmen.

Bedeutung für Nichtresidenten mit spanischem Bankkonto

Nichtresidenten mit spanischem Bankkonto können ebenfalls vom Modelo 290 betroffen sein, wenn ein relevanter Vereinigte-Staaten-Bezug besteht. Das betrifft zum Beispiel Personen, die eine Immobilie in Spanien halten und ein spanisches Konto zur Zahlung von Steuern, Versicherungen, Gemeinschaftskosten oder laufenden Ausgaben nutzen.

Wenn der Kontoinhaber amerikanischer Staatsbürger ist, eine Green Card besitzt oder aus anderen Gründen als US-Person gilt, kann das spanische Finanzinstitut eine FATCA-Einordnung vornehmen und gegebenenfalls Informationen über das Modelo 290 melden.

Für Nichtresidenten ist besonders wichtig, dass Bankdaten, Steueridentifikationsnummern, Ansässigkeitsangaben und Angaben zum Vereinigte-Staaten-Bezug korrekt und aktuell sind.

Verhältnis des Modelo 290 zum Modelo 289

Das Modelo 290 und das Modelo 289 sind beide informative Jahreserklärungen über Finanzkonto-Informationen. Sie betreffen jedoch unterschiedliche Regelwerke.

Modelo 290

Das Modelo 290 betrifft FATCA und Finanzkonten bestimmter US-Personen. Es steht im Zusammenhang mit dem Abkommen zwischen Spanien und den Vereinigten Staaten.

Modelo 289

Das Modelo 289 betrifft den Common Reporting Standard und DAC2. Es dient dem automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten mit teilnehmenden Staaten und Jurisdiktionen außerhalb des FATCA-Sonderregimes.

Praktische Überschneidung

In der Bankenpraxis werden FATCA und CRS häufig parallel geprüft. Deshalb fragen Finanzinstitute sowohl nach steuerlicher Ansässigkeit als auch nach Staatsangehörigkeit, Vereinigte-Staaten-Indizien und wirtschaftlich Berechtigten.

Verhältnis des Modelo 290 zu CRS und DAC2

CRS und DAC2 betreffen den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten zwischen teilnehmenden Staaten. FATCA betrifft dagegen den Vereinigte-Staaten-Bezug.

Das Modelo 290 gehört nicht zum CRS- oder DAC2-System. Es ist das spanische FATCA-Meldeverfahren.

Für Bankkunden kann die Unterscheidung dennoch schwierig sein, weil Banken häufig in einem gemeinsamen Prozess nach allen relevanten Informationen fragen. Ein Kunde kann deshalb gleichzeitig CRS-relevant und FATCA-relevant sein.

Beispiel: Eine Person lebt steuerlich in Spanien, besitzt die amerikanische Staatsangehörigkeit und hält Konten in mehreren Staaten. In einem solchen Fall können spanische Steuerpflichten, FATCA, CRS, DAC2 und möglicherweise weitere amerikanische Meldepflichten nebeneinander eine Rolle spielen.

Verhältnis des Modelo 290 zum Modelo 720

Das Modelo 290 ersetzt nicht das Modelo 720. Beide Formulare haben unterschiedliche Funktionen.

Das Modelo 290 wird von Finanzinstituten eingereicht und betrifft FATCA-relevante Finanzkonto-Informationen. Das Modelo 720 ist eine spanische Erklärungspflicht für bestimmte im Ausland belegene Vermögenswerte.

Wer in Spanien steuerlich ansässig ist und ausländische Konten oder Depots hält, muss deshalb unabhängig vom Modelo 290 prüfen, ob das Modelo 720 einzureichen ist.

Umgekehrt bedeutet eine FATCA-Meldung über das Modelo 290 nicht automatisch, dass ein Modelo 720 abzugeben ist. Die spanische Erklärungspflicht muss eigenständig geprüft werden.

Verhältnis des Modelo 290 zu Form 8938 und FBAR

Das Modelo 290 wird von spanischen Finanzinstituten eingereicht. Es ersetzt keine persönlichen amerikanischen Meldepflichten.

Für US-Personen können insbesondere folgende Meldungen relevant sein:

Form 8938

Form 8938 betrifft bestimmte ausländische Finanzvermögenswerte amerikanischer Steuerpflichtiger. Es wird im Zusammenhang mit der amerikanischen Einkommensteuererklärung eingereicht, wenn die maßgeblichen Voraussetzungen erfüllt sind.

FBAR

FBAR steht für Report of Foreign Bank and Financial Accounts. Es handelt sich um eine gesonderte Meldung über bestimmte ausländische Finanzkonten. Sie wird nicht über das Modelo 290 und auch nicht über die spanische Steuerverwaltung abgegeben.

Praktische Bedeutung

Eine Person kann gleichzeitig von einer Bankmeldung über das Modelo 290 betroffen sein und eigene amerikanische Meldepflichten haben. Die Meldung durch eine spanische Bank ersetzt diese persönlichen Pflichten nicht.

Verhältnis des Modelo 290 zu Doppelbesteuerungsabkommen

Das Modelo 290 ist kein Doppelbesteuerungsabkommen. Es regelt auch nicht, welchem Staat das Besteuerungsrecht an bestimmten Einkünften zusteht.

Doppelbesteuerungsabkommen können relevant sein, wenn dieselben Einkünfte oder Vermögenswerte in mehreren Staaten steuerlich betrachtet werden. Das Modelo 290 betrifft dagegen die Übermittlung von Finanzkonto-Informationen.

Für Personen mit Spanien- und Vereinigte-Staaten-Bezug ist daher zu unterscheiden zwischen:

Informationsaustausch

Das Modelo 290 macht bestimmte Finanzkonto-Daten für Steuerbehörden sichtbar.

Besteuerungsrecht

Doppelbesteuerungsabkommen regeln, welcher Staat bestimmte Einkünfte besteuern darf und wie Doppelbesteuerung vermieden werden kann.

Persönliche Meldepflichten

Neben dem Informationsaustausch können eigene Steuererklärungs- und Meldepflichten in Spanien und in den Vereinigten Staaten bestehen.

Das Modelo 290 und die Bankenpraxis

Das Modelo 290 hat die Bankenpraxis in Spanien deutlich geprägt. Finanzinstitute prüfen bei Kontoeröffnung und bei späteren Änderungen, ob ein Vereinigte-Staaten-Bezug besteht.

Typische Anforderungen sind:

Erklärung zur US-Person-Eigenschaft

Kunden müssen angeben, ob sie US-Person sind oder nicht. Diese Erklärung sollte sorgfältig und konsistent erfolgen.

Angabe der amerikanischen Steueridentifikationsnummer

Wenn eine Person als US-Person gilt, wird regelmäßig eine amerikanische Steueridentifikationsnummer verlangt.

Prüfung des Geburtsorts

Ein Geburtsort in den Vereinigten Staaten kann Nachfragen auslösen, auch wenn die Person angibt, nicht in den Vereinigten Staaten steuerlich ansässig zu sein.

Prüfung von Anschrift und Telefonnummer

Eine Anschrift oder Telefonnummer in den Vereinigten Staaten kann ein FATCA-Indiz sein.

Prüfung wirtschaftlich Berechtigter

Bei Gesellschaftskonten prüfen Banken, ob US-Personen wirtschaftlich berechtigt sind oder Kontrolle ausüben.

Aktualisierung bei Änderungen

Bei Wohnsitzwechsel, Änderung der Staatsangehörigkeit, Änderung der Gesellschaftsstruktur oder Wechsel beherrschender Personen kann eine neue Selbstauskunft erforderlich werden.

Bedeutung für Unternehmer und vermögende Privatpersonen

Für Unternehmer und vermögende Privatpersonen ist das Modelo 290 besonders relevant, wenn Familienmitglieder, Gesellschafter, wirtschaftlich Berechtigte oder Kontoinhaber einen Vereinigte-Staaten-Bezug haben.

Besonders wichtig ist das Modelo 290 bei:

Internationalen Familienstrukturen

In Familien mit mehreren Staatsangehörigkeiten kann es vorkommen, dass einzelne Familienmitglieder FATCA-relevant sind und andere nicht. Das kann bei gemeinsamen Konten, Familiengesellschaften und Nachfolgeplanung zu unterschiedlichen Melde- und Dokumentationsanforderungen führen.

Vermögenshaltenden Gesellschaften

Wenn eine vermögenshaltende Gesellschaft in Spanien Konten oder Depots hält und US-Personen beteiligt sind, sollte geprüft werden, ob eine FATCA-Einordnung erforderlich ist.

Trusts und Stiftungen

Trusts, Stiftungen und ähnliche Strukturen können aus FATCA-Sicht besonders komplex sein. Entscheidend ist, wer wirtschaftlich beteiligt ist, wer Kontrolle ausübt und welche Personen als meldepflichtig gelten.

Immobilienbesitz in Spanien

FATCA betrifft nicht unmittelbar die spanische Immobilie selbst. Relevant wird es aber häufig über das Bankkonto, über das Kaufpreiszahlungen, laufende Kosten, Steuern oder Vermietungseinnahmen abgewickelt werden.

Nachfolgeplanung

Bei Nachfolge- und Vermögensübertragungen sollte geprüft werden, ob Erben, Beschenkte, Begünstigte oder Familienmitglieder einen Vereinigte-Staaten-Bezug haben. Sonst können Bankprozesse, Steuererklärungen und Meldepflichten später unerwartet kompliziert werden.

Unternehmenskauf und Due Diligence

Bei Unternehmenskäufen mit internationaler Gesellschafterstruktur kann es wichtig sein, FATCA-Status, Bankdokumentation und wirtschaftlich Berechtigte zu prüfen.

Typische Fehler in der Praxis

Unerkannter Vereinigte-Staaten-Bezug

Ein Vereinigte-Staaten-Geburtsort, eine frühere Green Card, eine doppelte Staatsangehörigkeit oder eine amerikanische Steueridentifikationsnummer können FATCA-relevant sein. Solche Hinweise werden in der Praxis häufig unterschätzt.

Fehlende amerikanische Steueridentifikationsnummer

Wenn eine meldepflichtige Person keine korrekte amerikanische Steueridentifikationsnummer vorlegt, kann dies zu Rückfragen und Bankproblemen führen.

Widersprüchliche Angaben bei verschiedenen Banken

Wenn bei verschiedenen Finanzinstituten unterschiedliche Angaben zu Staatsangehörigkeit, Ansässigkeit oder Vereinigte-Staaten-Bezug hinterlegt sind, können Widersprüche entstehen.

Verwechslung mit CRS

Viele Bankkunden halten FATCA und CRS für dasselbe. Das ist falsch. FATCA betrifft den Vereinigte-Staaten-Bezug, CRS betrifft die steuerliche Ansässigkeit in teilnehmenden Staaten.

Verwechslung mit persönlichen Meldepflichten

Eine Meldung durch die Bank über das Modelo 290 ersetzt keine persönlichen amerikanischen Meldepflichten wie Form 8938 oder FBAR.

Fehlende Abstimmung mit spanischen Steuerpflichten

Wer in Spanien steuerlich ansässig ist, muss neben FATCA auch spanische Steuererklärungen, Vermögensteuer, Solidaritätsabgabe auf große Vermögen und mögliche Erklärungspflichten über Auslandsvermögen prüfen.

Unklare wirtschaftliche Berechtigung

Bei Gesellschaften, Trusts oder Stiftungen ist oft nicht ausreichend dokumentiert, wer wirtschaftlich berechtigt ist oder Kontrolle ausübt. Das kann FATCA- und Bankenprozesse erheblich erschweren.

Was sollten Betroffene tun?

Wer einen möglichen Vereinigte-Staaten-Bezug hat oder entsprechende Nachfragen einer spanischen Bank erhält, sollte das Thema nicht als reine Formalität behandeln.

Wichtig sind insbesondere:

FATCA-Status prüfen

Zunächst sollte geklärt werden, ob die Person oder Struktur tatsächlich als US-Person oder FATCA-relevanter Rechtsträger einzuordnen ist.

Steueridentifikationsnummer klären

Wenn eine amerikanische Steueridentifikationsnummer erforderlich ist, sollte geprüft werden, ob sie vorhanden und korrekt ist.

Bankunterlagen konsistent halten

Angaben gegenüber Banken sollten mit der tatsächlichen steuerlichen und persönlichen Situation übereinstimmen.

Gesellschaftsstrukturen prüfen

Bei Gesellschaften, Trusts, Stiftungen und Familienstrukturen sollte klar sein, wer wirtschaftlich berechtigt ist und wer Kontrolle ausübt.

Spanische Steuerpflichten getrennt prüfen

FATCA ersetzt keine spanischen Steuerpflichten. Einkommensteuer, Vermögensteuer, Modelo 720 und andere Erklärungspflichten müssen eigenständig geprüft werden.

Amerikanische Meldepflichten klären

US-Personen sollten prüfen, ob amerikanische Steuererklärungen, Form 8938, FBAR oder andere Meldepflichten relevant sind.

Praktische Einordnung

Das Modelo 290 ist ein technisches Meldeformular mit großer praktischer Wirkung. Es betrifft nicht die unmittelbare Steuerzahlung in Spanien, sondern die Sichtbarkeit von Finanzkonto-Daten mit Vereinigte-Staaten-Bezug.

Für spanische Finanzinstitute ist das Modelo 290 ein FATCA-Compliance-Thema. Für Kontoinhaber ist es ein Transparenz- und Dokumentationsthema. Entscheidend ist, dass Staatsangehörigkeit, steuerliche Ansässigkeit, Vereinigte-Staaten-Bezug, Steueridentifikationsnummern, wirtschaftliche Berechtigung und Bankangaben zusammenpassen.

Für Unternehmer, vermögende Privatpersonen und internationale Familien mit Spanien-Bezug ist das Modelo 290 besonders wichtig, wenn einzelne Personen oder Strukturen einen Bezug zu den Vereinigten Staaten haben. In solchen Fällen sollten Bankprozesse, spanische Steuerpflichten und amerikanische Meldepflichten aufeinander abgestimmt werden.

Häufige Fragen zum Modelo 290

Was ist das Modelo 290?

Das Modelo 290 ist die spanische informative Jahreserklärung über Finanzkonten bestimmter US-Personen im Rahmen von FATCA.

Wer reicht das Modelo 290 ein?

Das Modelo 290 wird grundsätzlich von meldepflichtigen Finanzinstituten eingereicht, nicht von normalen Privatpersonen.

Welche Frist gilt für das Modelo 290?

Das Modelo 290 wird jährlich für die Finanzinformationen des Vorjahres eingereicht. Die Frist liegt regelmäßig im Zeitraum vom 1. Januar bis Ende Mai des Folgejahres.

Welche Informationen können gemeldet werden?

Gemeldet werden können insbesondere Angaben zum Kontoinhaber, Vereinigte-Staaten-Steueridentifikationsnummer, Kontonummer, Kontostand, Kapitalerträge, Veräußerungserlöse und beherrschende Personen.

Betrifft das Modelo 290 auch Spanien-Residenten?

Ja, wenn eine in Spanien ansässige Person einen relevanten Vereinigte-Staaten-Bezug hat, zum Beispiel als amerikanischer Staatsbürger, Green-Card-Inhaber oder sonstige US-Person.

Betrifft das Modelo 290 Nichtresidenten mit spanischem Bankkonto?

Ja, wenn das spanische Finanzinstitut ein meldepflichtiges Konto mit relevantem Vereinigte-Staaten-Bezug identifiziert.

Ist das Modelo 290 dasselbe wie FATCA?

Nein. FATCA ist das amerikanische Regelwerk. Das Modelo 290 ist das spanische Meldeverfahren für bestimmte FATCA-Informationen.

Ist das Modelo 290 dasselbe wie das Modelo 289?

Nein. Das Modelo 290 betrifft FATCA und bestimmte US-Personen. Das Modelo 289 betrifft CRS und DAC2.

Ist das Modelo 290 dasselbe wie CRS?

Nein. CRS betrifft den internationalen automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten auf Grundlage der steuerlichen Ansässigkeit. FATCA und das Modelo 290 betreffen den Vereinigte-Staaten-Bezug.

Ersetzt das Modelo 290 das Modelo 720?

Nein. Das Modelo 290 ersetzt keine spanische Erklärungspflicht über Auslandsvermögen. Das Modelo 720 muss gesondert geprüft werden.

Ersetzt das Modelo 290 Form 8938 oder FBAR?

Nein. Eine Meldung durch ein spanisches Finanzinstitut ersetzt keine persönlichen amerikanischen Meldepflichten wie Form 8938 oder FBAR.

Muss ich als Privatperson wegen des Modelo 290 etwas tun?

In der Regel reichen Privatpersonen das Modelo 290 nicht selbst ein. Sie sollten aber Bankangaben, FATCA-Status, Steueridentifikationsnummern und eigene spanische sowie amerikanische Meldepflichten prüfen.

(Stand: Juli 2026/ng)

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