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Sociedad colectiva | Offene Handelsgesellschaft | OHG

Die Gründung der offenen Handelsgesellschaft (Sociedad colectiva) erfordert mindestens zwei Gesellschafter. Diese haften unbeschränkt mit ihrem Privatvermögen für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Ein Mindestkapital ist nicht erforderlich. Um die Gesellschaft zu gründen, ist es notwendig, einen notariell beurkundeten Gesellschaftsvertrag aufzusetzen. Mit voller Rechtsfähigkeit entstanden ist die Gesellschaft mit Eintragung ins Handelsregister.

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