Sociedad comanditaria simple | Kommanditgesellschaft | KG
Auch die Kommanditgesellschaft (Sociedad comanditaria simple) besteht aus mindestens zwei Gesellschaftern. Notwendig ist ein Komplementär (socio colectivo), der unbeschränkt für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haftet und ein Kommanditist (socio comanditario), der nur beschränkt haftet. Ein Mindestkapital ist nicht erforderlich. Die Errichtung erfolgt mittels notarieller Urkunde und durch Eintragung ins Handelsregister, durch welche die Gesellschaft erst ihre eigene Rechtspersönlichkeit erwirbt.
Achtung: Im Gegensatz zu Deutschland ist die S.C. in Spanien eine Kapitalgesellschaft und keine Personengesellschaft.
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