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Diese neuen Steuerregeln gelten in Spanien seit dem Jahreswechsel

Mit dem Inkrafttreten des verabschiedeten Staatshaushalts sind Änderungen in Steuerfragen eingetreten

05. Januar 2021

Mit dem Inkrafttreten des Ende Dezember verabschiedeten Staatshaushalts sind auch Änderungen in Steuerfragen eingetreten. Die wichtigsten Neuerungen:

  • Der Spitzensteuersatz für Arbeitseinkommen von mehr als 300.000 Euro ist um zwei Prozent angehoben worden. Für die Balearen bedeutet das einen Spitzensteuersatz von 49,5 Prozent.
  • Für Kapitalerträge ab 200.000 Euro gilt seit 1.1. ein Steuersatz von 26 Prozent (bisher 23 Prozent).
  • Darüber hinaus wird der Höchstbetrag, der jährlich steuerschonend in private Pensionspläne eingezahlt werden kann, von 8.000 auf 2.000 Euro reduziert.
  • In der staatlichen Tabelle der Vermögensteuer werden ab 10,7 Mio. Euro 3,5 Prozent fällig statt wie bisher 2,5 Prozent. Betroffen sind Nichtresidenten mit einem vermögensteuerpflichtigen spanischen Vermögen im zweistelligen Millionenbereich und ohne Möglichkeit, für eine günstigere regionale Regelung zu optieren. Balearen-Residenten betrifft diese Regelung nicht, da die Inseln ihre eigenen Steuersätze haben.
  • Apropos Vermögensteuer: Diese wird nicht mehr als temporäre Maßnahme dargestellt, die Jahr für Jahr erneut beschlossen wird, sondern bekommt ihren festen Platz am spanischen Steuerfirmament. In der Praxis bedeutet das keine wesentliche Änderung, es ist aber ein Dämpfer für die mageren Hoffnungen auf eine Abschaffung.
  • Die hundertprozentige Steuerbefreiung in der Körperschaftsteuer auf Dividenden von Tochtergesellschaften und Gewinne aus der Übertragung von Geschäftsanteilen an denselben wird auf 95 Prozent abgesenkt.

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