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Neue gesetzliche Vorschrift

Vermittler von touristischem Wohnraum unterliegen einer unabdingbaren Informationspflicht

01. Februar 2018

Informationspflicht der Nutzungsüberlassung von Wohnraum für touristische Zwecke. Mit einem neuen Modelo (Erklärung) sind der Behörde von den Vermittlern folgende Daten zu übermitteln:

  • Identität des Eigentümers (NIE) der vermieteten Immobilie;
  • Inhaber des Rechts (evtl. durch Mietvertrag) auf Ferienvermietung;
  • Identifizierung der Immobilie mit der Kataster-Nr.; alle Gäste mit einer Kopie des Personalausweises;
  • Höhe des vereinbarten Geldbetrages;
  • Dauer der Nutzung; Angaben über evtl. kostenlose Vermietung.

Das Gesetz 1070/2017 v. 29. Dez. ist an das Ministerium weitergeleitet worden, um ein entsprechendes „Erklärungsformular“ zu erarbeiten. Mitte bis Ende des Jahres 2018 soll die rechtliche Umsetzung erfolgen.

Fazit:

Damit ist die umfängliche Transparenz Realität. Sobald vom Finanzamt die Anwendungsvorschrift veröffentlicht wird, informieren wir Sie.

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