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NIE-Fremdservice nur mit notarieller Beglaubigung

Die spanische Ausländerbehörde hat seit Januar neue Bedingungen für die Beantragung der Ausländer-Identifikationsnummer NIE

27. Januar 2020

Die spanische Ausländerbehörde hat seit Januar neue Bedingungen für die Beantragung der Ausländer-Identifikationsnummer NIE (Número de Identidad de Extranjero): So müssen Antragsteller, insofern sie nicht persönlich erscheinen, Aufträge an Dritte notariell beglaubigen lassen. Bei einer Beglaubigung durch einen spanischen Notar reicht die Unterschrift vor Ort. Sollte die Unterschrift vor einem Notar in der Heimat getätigt werden, muss der Antrag mit einer Apostille und einer beglaubigten spanischen Übersetzung versehen werden.

Anträge nur mit vorherigem Termin

Eine weitere Möglichkeit ist die Beantragung der NIE im zuständigen Konsulat in der Heimat. Hierfür ist ein vorher vereinbarter Termin (cita previa) über die Website des jeweiligen Konsulats unerlässlich. Eine Übersicht über die Dokumente, die Sie bei dem Termin vorlegen müssen, finden Sie hier. Die Bearbeitungszeit für die Nummer dauert derzeit rund drei Wochen.

Sollten Sie persönlich in Spanien die NIE beantragen, können Sie hier Ihren Termin vereinbaren. Allerdings ist eine gewisse Vorlaufzeit nötig. Aktuell beträgt die Wartezeit für Termine auf Mallorca rund zwei Monate.

Ohne NIE keine Immobilie, kein Strom, kein Internet

Die Identifikationsnummer für Ausländer ist unter anderem für den Kauf von Immobilien oder Autos in Spanien erforderlich. Auch für die Anmeldung von Wasser, Strom und Internet ist die Vorlage einer NIE des Antragstellers unerlässlich. Zudem können nur über diese Nummer in Spanien Steuern gezahlt werden.

NIE-Service von European@ccounting

Unser Büro leistet Unterstützung für diesen Behördengang, indem unsere „Gestoría“-Abteilung diesen entweder zur Gänze organisiert und abwickelt, einschließlich der nötigen notariellen Bemächtigung, oder Sie punktuell bei Vorgängen unterstützt, für die Sie Hilfe benötigen. Kontaktieren Sie uns gerne!

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