… und plötzlich sind die Verluste weg
02. Dezember 2025
Beim Wohnsitzwechsel Deutschland-Spanien kann bei mangelhafter Planung einiges schief gehen. Dazu gehören die Reibungsverluste beim Wechsel von einem Steuersystem ins andere, ein Thema, in dem die europäische Harmonisierung nur stückweise vorankommt. Beispiel: Verlustvorträge. Wer nicht aufpasst, verliert diese wertvollen, weil steuermindernden Positionen und bezahlt faktisch doppelt Steuern.
Passieren kann das auf privater Ebene, wenn etwa gegenüber dem deutschen Finanzamt wegen Verlusten aus Wertpapierverkäufen ein „Guthaben“ besteht, das in der Zukunft aufgebraucht, d.h. gegen Gewinne aus künftigen Transaktionen verrechnet werden kann. Allerdings nur, wenn der Steuerpflichtige auf dem Weg dorthin nicht auf die Idee kommt, den steuerlichen Wohnsitz nach Spanien zu wechseln. Denn mit dem Beginn der spanischen Ansässigkeit ist 1) laut Doppelbesteuerungsabkommen nur noch Spanien berechtigt, die Gewinne aus Wertpapierverkäufen zu besteuern, und gehen 2) alle Verlustvorträge aus den Jahren vor der spanischen Ansässigkeit verloren. Punkt 2) gilt z.B. auch für Verluste aus Immobilienverkäufen. In Spanien heißt es generell: Neues Glück, neues Spiel.
Auf Selbständige lauert dieselbe Falle. Gehen wir etwa von einem Gewerbebetrieb aus, der über eine Kommanditgesellschaft aufgesetzt ist und der aus schlechten Jahren ein Konto mit Verlustvorträgen angehäuft hat, die nun gegen Gewinne verrechnet werden. Umzug nach Spanien, die Kommanditgesellschaft wird zur Betriebsstätte, in Spanien muss der Teilhaber eine selbständige Tätigkeit anmelden – weg sind die Verlustvorträge, die nur noch vom deutschen Fiskus berücksichtigt werden. Nachdem die Gesamtbesteuerung in Spanien stattfindet, ist das ein schwacher Trost.
Vielfach lassen sich Lösungen erarbeiten, um die sich daraus ergebenden erheblichen Steuernachteile zu vermeiden. Eine Kapitalgesellschaft etwa bewahrt die Verlustvorträge unabhängig vom Wohnsitz des Teilhabers. Allerdings hat Deutschland mit der Wegzugssteuer eine Fiskalmauer errichtet, die gerade für eine GmbH-Lösung in vielen Fällen erhebliche finanzielle Belastungen bedeutet.
Fazit: Das Beispiel Verlustvorträge zeigt, dass ein Wohnsitzwechsel sorgfältig geplant und kompetent beraten sein muss, und zwar mit Blick auf die Steuerfolgen in beiden Ländern.