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HOLA RESIDENCIA! Was im ersten Jahr der Ansässigkeit wirklich zählt

Der zweite Teil unserer Miniserie mit Thomas Fitzner und David Nadrowski, den Experten für Residenten auf Mallorca.

Nach der Auftaktfolge zum Thema Wohnsitzwechsel nach Spanien, knüpft Teil zwei der Residenten-Miniserie an die zentralen Fragen an, die frisch eingewanderte Residenten im ersten Jahr ihrer Ansässigkeit beschäftigen.

In dieser Folge sprechen Thomas Fitzner und David Nadrowski, beide Leiter der Residentenabteilung der PlattesGroup, über die steuerlichen und administrativen Pflichten, die nach dem Umzug nach Mallorca anstehen. Beide beraten seit vielen Jahren internationale Residenten und begleiten sie durch den kompletten Prozess der steuerlichen Ansässigkeit auf den Balearen.

Der Fokus dieser Episode liegt auf den wichtigsten Jahreserklärungen in Spanien – von informativen Meldungen wie der Auslandsvermögenserklärung 720 bis hin zu den zentralen Steuererklärungen für Einkommen, Vermögen- und Superreichensteuer. Die Experten erklären, welche Fristen gelten, welche Daten benötigt werden, wie die Nationalbank die Auslandswerte berechnet und weshalb das Selbstveranlagungsprinzip in Spanien besondere Aufmerksamkeit verlangt.

Zudem geben Thomas Fitzner und David Nadrowski einen Einblick in typische Stolperfallen: verspätete Erklärungen, fehlende Daten aus dem Ausland, Herausforderungen bei Wertpapierdepots oder unerwartete Hinweise des Finanzamts durch den internationalen Datenaustausch. Die Folge zeigt, wie sich Risiken minimieren lassen und warum eine frühzeitige Abstimmung zwischen spanischem und deutschem Steuerberater entscheidend ist.

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16. November 2025

Thomas Fitzner
Hallo, ich bin Thomas Fitzner, Leiter der Residentenabteilung bei der PlattesGroup. Neben mir sitzt David Nadrowski, mein Stellvertreter. Willkommen zum zweiten Teil unserer Miniserie über die Beratung von Residenten. Im ersten Teil haben wir darüber gesprochen, was beim Wohnsitzwechsel, zum Beispiel von Deutschland nach Spanien, zu beachten ist. Heute geht es um die Frage, was passiert, wenn die Familie oder die Person hier angekommen ist und ihr erstes Ansässigkeitsjahr genießt. Dann treten wir in Aktion, denn die Jahreserklärungen stehen an. Und ich sage bewusst nicht steuerliche Erklärungen, denn eine davon geht gar nicht an das Finanzamt.

Thomas Fitzner
Was kommt auf frischgebackene spanische Residenten zu?

David Nadrowski
Wir beginnen mit einer informativen Erklärung an die spanische Nationalbank. Sie ist bis zum 20. Januar des Folgejahres fällig.

Thomas Fitzner
Des Folgejahres.

David Nadrowski
Genau. Die zweite Erklärung betrifft das Auslandsvermögen, das bekannte Modelo 720, seit 2023 ergänzt um das Modelo 721 für Kryptowährungen. Beide informativen Erklärungen müssen bis zum 31. März des Folgejahres eingereicht werden. Danach folgen die Haupterklärungen: Einkommensteuer und Vermögenssteuer, beide fällig bis zum 30. Juni. Die letzte Erklärung ist die Reichensteuer, die bis zum 31. Juli eingereicht werden muss.

Thomas Fitzner
Gehen wir die Erklärungen im Detail durch. Die erste Erklärung, die David erwähnt hat, geht an die Nationalbank und ist eigentlich zu statistischen Zwecken gedacht – ich sage oft auch zu „sadistischen“ Zwecken, denn die Frist ist kaum einzuhalten. Am 20. Januar hat kaum jemand alle Daten zusammen. Diese Erklärung ist aber nur ab einem Auslandsaldo von einer Million Euro verpflichtend. Dieser Saldo wird eigenartig berechnet. Beispiel: Ich habe eine Immobilie in Deutschland für 600.000 Euro und dafür ein Darlehen über 500.000 Euro aufgenommen.

Thomas Fitzner
Was würde man meinen, wie hoch der Auslandsaldo ist?

David Nadrowski
Unsere Kunden gehen häufig von einem Nettovermögen von 100.000 Euro aus.

Thomas Fitzner
Die Nationalbank sieht das anders. Sie addiert beide Beträge: 600.000 plus 500.000. Das ergibt 1,1 Millionen Euro – und damit besteht Erklärungspflicht. Die Frist ist heikel, zumal wir Anfang Januar verständlicherweise noch nicht arbeiten können. Wir bereiten unsere Mandanten deshalb schon vor Weihnachten auf diese Erklärung vor, damit wir die wichtigsten Unterlagen bis zum 20. Januar zusammen haben. Nachträgliche Korrekturen sind relativ problemlos möglich.

David Nadrowski
Die zweite Erklärung ist das Modelo 720 und neu das 721. Diese Erklärung war lange sehr umstritten, weil die Strafen für Nichteinreichung extrem hoch waren – teilweise führte das zu faktischer Enteignung. Manche Kunden sind damals weinend aus Besprechungen gegangen.

Thomas Fitzner
Das war dramatisch. Die Strafbestimmungen waren so streng, dass wir echte Nervenzusammenbrüche erlebt haben. Eine Kundin konnte Familienunterlagen nicht beschaffen, weil das Verhältnis zu einem Angehörigen schwierig war. Sie stand vor der Wahl, juristisch gegen dieses Familienmitglied vorzugehen oder das Risiko einer „Enteignung“ einzugehen. Das waren Extreme – aber sie kamen vor. Dass es nicht noch mehr Fälle gab, lag auch daran, dass Finanzbeamte selbst fanden, dass die Regeln überzogen waren.
Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs hat diese Situation später entschärft, die Strafregelungen wurden stark reduziert. Trotzdem kann es teuer werden, wenn man nicht selbst aktiv korrigiert.

David Nadrowski
Die häufigste Problemquelle ist, dass früher keine 720 eingereicht wurde. Wenn wir einen neuen Mandanten übernehmen, können wir dann keine korrekte Erklärung für das laufende Jahr abgeben. Wir müssen rückwärts schauen und zunächst die erste noch nicht verjährte Erklärung nachreichen. Darauf bauen alle folgenden Erklärungen auf.

Thomas Fitzner
Genau. Es ist ähnlich wie bei Einkommensteuer und Vermögenssteuer – man kann nicht einfach irgendwann einsteigen.

David Nadrowski
Ein weiteres Problem sind die Daten, die abgefragt werden. Das 720 ist eine der detailliertesten Erklärungen überhaupt. Bei Bankkonten wird zum Beispiel das genaue Eröffnungsdatum verlangt.

Thomas Fitzner
Eine echte Herausforderung, wenn das Konto vor 30 oder 40 Jahren eröffnet wurde und niemand das Datum kennt. Aber wir finden in der Praxis immer Lösungen.

David Nadrowski
Der Vorteil dieser Erklärung ist, dass wir viele Daten für die späteren Vermögenssteuererklärungen bereits vorliegen haben.

Thomas Fitzner
Genau. Die Erklärung ist mühsam und für Mandanten oft teuer – etwa bei aktiven Wertpapierdepots. Aber sie gibt uns früh einen tiefen Einblick in die Auslandsaktivitäten des Mandanten. Wir können wichtige Themen rechtzeitig klären, statt erst zwischen April und Juni, wenn die Zeit knapp wird. Die meisten Unterlagen erhalten wir nämlich realistisch erst in den letzten vier bis sechs Wochen vor Abgabefrist – manche Mandanten sogar erst in den letzten Tagen.

David Nadrowski
Kommen wir zur Haupterklärung: Einkommensteuer und Vermögenssteuer, beide bis zum 30. Juni. Ein Problem sind die unterschiedlichen Fristen: In Deutschland hat man für die Einkommensteuer 20 Monate Zeit – in Spanien nur sechs.

Thomas Fitzner
Deutschland ist in diesem Punkt ein Steuerberaterparadies. Die Fristen in Spanien sind knallhart. Wer bis zum 30. Juni nicht einreicht, ist automatisch säumig. Es gibt keinen Fristaufschub. Verzögerte Einreichung führt sofort zu Zuschlägen.
Wir stimmen uns deshalb frühzeitig mit dem deutschen Steuerberater ab, um rechtzeitig alle Daten zu erhalten. Wenn es eng wird, schlagen wir unseren Mandanten vor, im Juli einzureichen. Dann fällt ein Säumniszuschlag von 0,75 Prozent an. Bis Ende August wären es 1,5 Prozent – immer noch überschaubar. Problematisch wird es erst, wenn das Finanzamt sich zuerst meldet. Dann handelt es sich nicht mehr um eine freiwillige Nachreichung, und es greifen strengere Strafregelungen.

Thomas Fitzner
Die Zahlung selbst ist flexibler als die Abgabefrist – es gibt verschiedene Möglichkeiten der Stundung oder Aufteilung. Zudem müssen wir oft die Anrechnung ausländischer Steuern berücksichtigen, was aufgrund unterschiedlicher Fristen ebenfalls kompliziert werden kann.

Thomas Fitzner
Was passiert, wenn das Finanzamt Unstimmigkeiten entdeckt?

David Nadrowski
Dann erhält man eine Aufforderung. Wir haben 14 Tage Zeit, die angeforderten Unterlagen einzureichen. Manchmal will das Finanzamt weitere Dokumente. Manchmal erhalten wir sogar direkt eine Berechnung des Finanzamts auf Basis deren eigener Informationen – dann beginnt die Diskussion.

Thomas Fitzner
Wichtig: Das Finanzamt prüft nicht jede Erklärung. Spanien hat das Selbstveranlagungsprinzip. Der Steuerpflichtige muss selbst sicherstellen, dass alles korrekt ist. Das Finanzamt prüft nur stichprobenartig oder wenn Diskrepanzen zu Daten vorliegen, die es automatisch erhält – beispielsweise aus dem Informationsaustausch mit Deutschland.
Wir sehen in den Fiskaldaten unserer Mandanten, was dem Finanzamt bereits vorliegt.

David Nadrowski
Seit letztem Jahr erscheint dort unter anderem die Information, dass jemand Kryptowährungen oder ausländische Konten hat. Die Daten kommen verzögert, weshalb sie oft nicht detailliert aufgeführt sind. Trotzdem wird man darauf hingewiesen, die Erklärung korrekt vorzunehmen.

Thomas Fitzner
Der internationale Datenaustausch wird immer intensiver. Darauf sollte man vorbereitet sein. Man sollte sich nicht darauf verlassen, dass das Finanzamt nichts merkt. Manche Themen werden häufiger geprüft, andere seltener. Wir können das einschätzen und unterstützen unsere Mandanten – auch wenn jemand in Panik zu uns kommt, weil er feststellt, dass er seit Jahren steuerpflichtig ist, ohne es zu wissen.
Wichtig ist: Das Finanzamt meldet sich hier nicht automatisch. Man muss selbst aktiv werden. Dafür sind wir da – damit unsere Mandanten nicht wegen Steuerfragen schlaflose Nächte haben, sondern das Leben auf Mallorca genießen können.

Thomas Fitzner
Das war’s für heute. Im nächsten und letzten Teil unserer Miniserie sprechen wir darüber, wie ein Wegzug funktioniert. Wir haben bereits angedeutet, dass das in manchen Fällen komplex sein kann. Wichtig ist zu wissen, ob man zu denjenigen gehört, die besondere Beratung benötigen. Darüber sprechen wir beim nächsten Mal. Vielen Dank fürs Zuhören und bis zum nächsten Mal. Ciao.

 

Autorin: Timothea Imionidou / Mitarbeit:

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