Unfreiwillig steuerpflichtig in Spanien durch Corona-Lockdown?
28. September 2020Corona ändert nichts an den Regeln für Ansässigkeit: Ausländische Staatsbürger, die aufgrund der Pandemie gezwungen waren, während des Lockdowns in Spanien zu bleiben, und die sich daher länger als 183 Tage im Land aufhielten, müssen in Spanien Einkommenssteuer zahlen, da sie für Steuerzwecke als Residenten betrachtet werden.
Darauf wies die Generaldirektion für Steuern im Rahmen einer Anfrage hin, die im Juni von einem im Libanon ansässigen Ehepaar eingereicht wurde, das im Januar diesen Jahres zu einer dreimonatigen Reise nach Spanien kam, aber aufgrund des Alarmzustands nicht in sein Land zurückkehren konnte.
Alarmzustand und Lockdown
In der schriftlichen Anfrage gaben die Eheleute auch an, dass sie in Spanien kein Einkommen erhalten und in der Regel weniger als sechs Monate im Jahr im Land verbringen. Die Steuerbehörde stellte in der Auskunft klar, dass die Tage, die während des Alarmzustandes (vom 14. März bis zum 21. Juni) in Spanien verbracht wurden, für die Bestimmung des steuerlichen Wohnsitzes im Land gezählt werden, auch wenn dies gegen den Willen der Bürger und aufgrund des Lockdowns geschah.
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