Deckelung der Vermögensteuer für Nichtresidenten, Bewirtungskosten in Spanien und Mitarbeiterbefragung bei der PlattesGroup
In dieser Folge des Willi-pedia-Podcasts sprechen Timothea Imionidou, Podcast Producerin der PlattesGroup, und Claudia Schittelkopp, Pressesprecherin und Leiterin der Marketing-Abteilung, über drei Themen, die für Unternehmer, Immobilieneigentümer und Fachleute im wirtschaftlichen und steuerlichen Umfeld besonders relevant sind.
Thema 1: Die jüngsten Urteile des Tribunal Supremo zur Deckelung der spanischen Vermögensteuer. Die Höchstgerichte haben entschieden, dass der steuerliche Vorteil der Deckelung nicht mehr nur Residenten vorbehalten ist, sondern auch Nichtresidenten offensteht. Die Folge beleuchtet die Auswirkungen, die praktischen Hürden und die Frage, für wen sich eine Prüfung dieses Mechanismus überhaupt lohnt.
Thema 2: Neue Vorgaben des Bundesfinanzministeriums zur Abzugsfähigkeit von Bewirtungskosten. Das BMF verschärft die formalen Anforderungen und wendet diese auch auf Bewirtungen im Ausland an. Was das für deutsche Unternehmer und Geschäftsreisende auf Mallorca bedeutet, welche Fehler künftig zur kompletten Nichtanerkennung führen können und welche Dokumentationspflichten eingehalten werden müssen, wird ausführlich erklärt.
Thema 3: Die aktuelle Mitarbeiterbefragung der PlattesGroup. Die Ergebnisse zeigen ein stark ausgeprägtes Werteverständnis, geprägt von Respekt, Teamgeist und Verlässlichkeit. Gleichzeitig machen die Rückmeldungen deutlich, in welchen Bereichen die Organisation sich weiterentwickeln möchte.
Eine kompakte Folge mit hoher fachlicher Tiefe und klaren Einordnungen – ideal für alle, die wirtschaftliche und steuerliche Entwicklungen auf Mallorca und in Spanien im Blick behalten wollen.
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Timothea Imionidou
Unsere drei Themen heute sind erstens die aktuelle Rechtsprechung zur Deckelung der spanischen Vermögenssteuer und warum sie auch für Nichtresidenten interessante, aber nur begrenzt hilfreiche Optionen eröffnet. Zweitens die neuen Vorgaben des Bundesfinanzministeriums zu Bewirtungskosten und drittens die Ergebnisse unserer Mitarbeiterbefragung bei der PlattesGroup.
Hallo und herzlich willkommen zu unserem Podcast. Schön, dass Sie wieder mit dabei sind. Und Claudia, danke, dass du auch heute wieder mit dabei bist. Wir legen direkt los mit unserem ersten Thema.
Es geht um die Deckelung der spanischen Vermögensteuer für Nichtresidenten. Das ist vor allem für ausländische Immobilieneigentümer in Spanien wichtig. Zwei aktuelle Entscheidungen des Tribunal Supremo haben hier einiges in Bewegung gesetzt. Warum sind diese Urteile aus deiner Sicht so bedeutend?
Claudia Schittelkopp
Wir hatten in Spanien über Jahre eine große Rechtsunsicherheit für Nichtresidenten. Die bisherige Linie war, dass die Deckelung nur für Residenten, also in Spanien Ansässige, gilt. Das war eine klare Benachteiligung von nichtansässigen Personen. Die Entscheidung des Tribunal Supremo hat jetzt Rechtssicherheit geschaffen und die Gleichbehandlung von Residenten und Nichtresidenten bestätigt.
Timothea Imionidou
Damit wir alle auf dem gleichen Stand sind: Kannst du erklären, wie dieser Deckelungsmechanismus funktioniert?
Claudia Schittelkopp
Wenn die Steuerlast aus Einkommensteuer und Vermögensteuer über 60 Prozent des Einkommens liegt, wird die Vermögensteuer reduziert. Möglich ist eine Reduzierung um bis zu 80 Prozent der Vermögensteuer. Es bleibt also immer ein Sockel von mindestens 20 Prozent bestehen. Ziel der Regelung ist die Vermeidung extremer Steuerlasten. Ein historisches Beispiel ist die Autorin Astrid Lindgren, die in den 1970er Jahren öffentlich machte, dass ihre Steuerlast höher war als ihr Einkommen.
Timothea Imionidou
Was bedeutet diese Rechtsprechung nun konkret für Nichtresidenten mit Vermögen in Spanien?
Claudia Schittelkopp
Nichtresidenten können die Deckelung erstmals beantragen. Man verknüpft die Einkommensteuer des Wohnsitzlandes mit der Vermögenssteuer in Spanien. Das Verfahren ist technisch komplex, weil ausländische Steuerbescheide analysiert und vergleichbar gemacht werden müssen. Das Finanzamt muss diese Anträge prüfen und darf sie nicht mehr pauschal ablehnen. Besonders für EU-Bürger mit hohen Vermögenswerten kann das eine interessante Option sein.
Timothea Imionidou
Das klingt zunächst nach einer guten Steuermöglichkeit. Wo siehst du die wichtigsten Stolpersteine?
Claudia Schittelkopp
Wer die Deckelung beantragt, muss dem spanischen Fiskus sein gesamtes Welteinkommen offenlegen. Die Einkommensteuererklärung des Heimatlandes muss detailliert aufgeschlüsselt werden: Welche Einkünfte zählen? Welche Vermögensgewinne werden ausgeschlossen? Welche Vermögenswerte bleiben unberücksichtigt? Der Verwaltungsaufwand ist hoch und steht oft nicht im Verhältnis zum möglichen Vorteil. Interessant ist die Deckelung vor allem bei sehr hoher Vermögensteuerlast und gleichzeitig niedrigen Einkünften.
Timothea Imionidou
Für wen lohnt sich eine Prüfung wirklich?
Claudia Schittelkopp
Nur bei entsprechend hoher Vermögensteuersumme. Der Fall, der entschieden wurde, betraf eine Belgierin mit einer sechsstelligen Vermögensteuerlast. Wenn das Vermögen in Spanien sehr viel höher ist als das Welteinkommen, lohnt sich die Prüfung. Eine generelle Empfehlung gibt es aber nicht – es ist immer eine Einzelfallentscheidung.
Timothea Imionidou
Kommen wir zu unserem zweiten Thema. Das Bundesfinanzministerium hat die Regeln zu Bewirtungskosten neu gefasst. Worum geht es?
Claudia Schittelkopp
Das neue BMF-Schreiben vom 19. November verschärft die Formalanforderungen. Der Unterschied zwischen Inland und Ausland fällt weg – alle deutschen Regeln gelten jetzt auch für Bewirtungen in Spanien. Das betrifft deutsche Unternehmer, Selbstständige und Firmen mit Spanienbezug.
Timothea Imionidou
Was müssen Steuerpflichtige in Spanien jetzt unbedingt beachten?
Claudia Schittelkopp
Es muss eine maschinell erstellte elektronische Rechnung vorliegen. Pflichtangaben wie Name und Anschrift des Restaurants, Datum der Leistung, genaue Beschreibung der Bewirtung und der Tag der Bewirtung müssen enthalten sein. Liegt der Rechnungsbetrag über 250 Euro, sind weitere Angaben Pflicht: Rechnungsnummer, Umsatzsteuer des Restaurants und der Name des einladenden Steuerpflichtigen. Im Eigenbeleg müssen Anlass, Teilnehmer, Ort und Datum sofort eingetragen werden. Handschriftliche Rechnungen werden grundsätzlich nicht mehr akzeptiert.
Timothea Imionidou
Handschriftliche Rechnungen gibt es auf Mallorca aber noch oft. Wie realistisch ist eine Ausnahme?
Claudia Schittelkopp
Sehr unrealistisch. Viele Restaurants hier haben Kassensysteme und sind verpflichtet, maschinelle Rechnungen zu erstellen. Wer eine handschriftliche Rechnung einreicht, muss glaubhaft erklären, warum keine digitale möglich war. Die Beweislast liegt beim Steuerpflichtigen. Das Risiko der Nichtanerkennung ist hoch.
Timothea Imionidou
Was sollten Unternehmen jetzt konkret tun?
Claudia Schittelkopp
Restaurants auswählen, die maschinelle Rechnungen ausstellen. Mitarbeitende im Unternehmen sensibilisieren. Eigenbelege sofort vollständig ausfüllen. Digitale Tools nutzen. Keine nachträglichen Änderungen an Belegen vornehmen. Die Betriebsprüfung wird strenger – eine saubere Dokumentation ist entscheidend.
Timothea Imionidou
Heißt also: mehr Aufwand, aber Bewirtungskosten sind weiterhin abziehbar.
Claudia Schittelkopp
Genau. Bewirtungskosten bleiben abziehbar, aber die Anforderungen und die Prüfung werden strenger. Form, Vollständigkeit und zeitnahe Dokumentation sind entscheidend. Gleichzeitig sollen internationale Geschäftsbeziehungen transparenter werden.
Timothea Imionidou
Damit kommen wir zu unserem dritten Thema – ein Thema, das uns intern besonders freut. Die Mitarbeiterbefragung wurde ausgewertet. Wie fällt dein Gesamteindruck aus?
Claudia Schittelkopp
Wir hatten ein sehr positives Gesamtergebnis. Die gelebten Werte eines Familienunternehmens werden sichtbar. Respekt, Kollegialität und Teamgeist wurden besonders hervorgehoben. Positiv bewertet wurden auch die Arbeitsbedingungen und die vorhandenen Ressourcen.
Timothea Imionidou
Was wurde besonders oft genannt?
Claudia Schittelkopp
Die kollegiale Zusammenarbeit, die Hilfsbereitschaft untereinander, gute Arbeitsbedingungen, moderne Ressourcen, flexible Arbeitszeitmodelle, Homeoffice, gemeinsame Teamaktivitäten wie Katamaranausflug oder Weihnachtsfeier. Diese Punkte vermitteln ein starkes Zugehörigkeitsgefühl.
Timothea Imionidou
Und es gab auch positives Feedback zu Vergünstigungen im Fitnessstudio und Versicherungsrabatten. Was sagt dieses Feedback insgesamt über uns als familiengeführtes Unternehmen aus?
Claudia Schittelkopp
Die PlattesGroup feiert dieses Jahr ihr 25-jähriges Jubiläum. Und man sieht, dass die familiengeführten Werte seit 25 Jahren nicht nur kommuniziert, sondern gelebt werden. Ein Familienunternehmen steht für Stabilität, Verlässlichkeit und Nähe. Wertschätzung bildet die Basis für gute Leistungen – und das Vertrauen in Führung und Projekte wurde klar sichtbar.
Timothea Imionidou
Und mehr als 80 Prozent haben teilgenommen – das spricht für sich.
Claudia Schittelkopp
Ja, das ist ein starkes Engagement. Viele möchten mitgestalten. Nach der Umfrage wurden bereits Ideen eingebracht, wie ein Familiennachmittag in der Vorweihnachtszeit, bei dem Kollegen ihre Kinder und Partner mitbringen können. Das zeigt das Vertrauen in die Geschäftsführung und dient als Kompass für die strategische Weiterentwicklung.
Timothea Imionidou
Familiennachmittag mit Kakao und Plätzchen – ich freue mich darauf.
Claudia Schittelkopp
Ich mich auch.
Timothea Imionidou
Vielen Dank, Claudia. Und vielen Dank, dass Sie wieder mit dabei waren. Alle weiteren News, Podcasts und Informationen finden Sie wie immer auf www.willipedia.plattes.net
Autorin: Timothea Imiondidou / Mitarbeit: Nils Giessler