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Denkfehler bei der Einkommensteuer in Spanien - und wie sie sich vermeiden lassen

Was Residenten auf Mallorca wissen müssen, erklärt David Nadrowski, Leiter der Residentenabteilung bei der PlattesGroup.

Wer in Spanien lebt, unterliegt mit seinem weltweiten Einkommen der spanischen Einkommensteuer. Doch genau hier kommt es in der Praxis zu vielen Missverständnissen: Welche Einkünfte müssen erklärt werden? Welche Fristen gelten? Und warum können sogar nicht vermietete Immobilien steuerliche Auswirkungen haben?

In dieser Folge des Willi-pedia Podcasts sprechen Timothea Imionidou und David Nadrowski über die wichtigsten Grundlagen der Einkommensteuer für Residenten in Spanien, das sogenannte “Modelo 100”. Erklärt werden typische Stolperfallen, Unterschiede zum deutschen Steuersystem sowie die Bedeutung des Doppelbesteuerungsabkommens. Außerdem geht es um Fristen, Erklärungspflichten für Kinder, Kapitalerträge, Mieteinnahmen im Ausland und häufige Fehler bei Wegzug oder parallelen Steuerpflichten.

Die Folge richtet sich besonders an Personen mit Wohnsitz in Spanien sowie an Unternehmer und Privatpersonen mit internationalen Einkünften. Sie bietet Orientierung zu einem Thema, das fast alle Residenten betrifft – und häufig unterschätzt wird.

🎙️ David Nadrowski leitet die Residentenabteilung der PlattesGroup. Er berät Mandanten mit steuerlicher Ansässigkeit in Spanien insbesondere zur Einkommensteuer, zu internationalen Einkünften und zur praktischen Umsetzung grenzüberschreitender Steuerpflichten.

🎙️ Timothea Imionidou ist Podcast Produzentin der PlattesGroup und moderiert den Willi-pedia Podcast

 

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29. März 2026

Timothea Imionidou
Hallo und herzlich willkommen zu einer neuen Folge unseres Willi-pedia Podcasts. Heute geht es um die Einkommensteuer in Spanien und darum, was für hier lebende Personen eigentlich wichtig ist. Heute an meiner Seite: David Nadrowski, der Leiter unserer Residentenabteilung. Hallo, David.

David Nadrowski
Hallo, Timothea.

Timothea Imionidou
Wir wollen über die Einkommensteuer reden. Da bist du ja auf jeden Fall der Experte.

David Nadrowski
Würde ich so behaupten, ja.

Timothea Imionidou
Viele unserer Mandanten kennen das deutsche Steuersystem ganz gut. Aber du wirst uns jetzt mal das Wichtigste über das spanische Steuersystem beziehungsweise die spanische Einkommensteuer erklären. Das ist ja vor allem auch für neue Residenten immer sehr interessant und sehr wichtig.

David Nadrowski
Genau. Die spanische Einkommensteuer für Residenten ist eine persönliche Steuer auf das weltweite Einkommen natürlicher Personen, sofern sie in Spanien ansässig sind. Die Steuererklärung ist das bekannte Formular Modelo 100. Dieses erfasst alle Einkünfte wie Arbeitseinkünfte, Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit, Kapitalerträge, Mieteinnahmen oder sogar Einkünfte wie bestimmte Versicherungsleistungen oder Lottogewinne.

Timothea Imionidou
Du hast es gerade schon angedeutet: Wer in Spanien lebt, ist hier ansässig. Ab wann gilt man denn in Spanien als ansässig und wer genau muss eine Einkommensteuererklärung abgeben?

David Nadrowski
Auf die Details der Ansässigkeit sind wir in einer anderen Podcastfolge eingegangen. Sie heißt “Hola Residencia”. Grundsätzlich gilt man als Resident in Spanien, wenn man mehr als 183 Tage im Kalenderjahr in Spanien verbringt oder wenn man den wirtschaftlichen Mittelpunkt hier in Spanien hat.

Timothea Imionidou
Genau, man spricht immer von der bekannten 183-Tage-Regel.

David Nadrowski
Da gibt es noch ein bisschen Kleingedrucktes, aber das ist die Faustformel.

Timothea Imionidou
Und es gibt ja wie für alle Erklärungen auch Fristen. Was ist denn die Frist für die Einkommensteuererklärung?

David Nadrowski
Die Frist ist besonders knapp, wenn man sie mit Deutschland vergleicht. Grundsätzlich haben wir hier sechs Monate. Die Frist endet am 30. Juni des Folgejahres.

Timothea Imionidou
Also am 30. Juni endet die Frist. Was passiert, wenn ich das nicht innerhalb dieser Frist mache?

David Nadrowski
Bei verspäteter Abgabe fällt ein Säumniszuschlag von 0,75 Prozent pro Monat an. Nach zwölf Monaten ist das ein pauschaler Säumniszuschlag von 11,25 Prozent. Ab diesem Zeitpunkt fallen zusätzlich Zinsen von etwa vier Prozent pro Jahr an. Das gilt jedoch in Fällen, in denen wir die Erklärung freiwillig einreichen und das Finanzamt sich nicht zuerst bei uns meldet.

Timothea Imionidou
Und was ist, wenn das Finanzamt sich meldet?

David Nadrowski
Dann drohen höhere Strafen. Das wäre allerdings ein eigenes Thema.

Timothea Imionidou
Das dauert aber wahrscheinlich ein bisschen, bis sich das Finanzamt meldet.

David Nadrowski
Die Verjährungsfrist beträgt vier Jahre. Das Finanzamt hat also vier Jahre Zeit, sich zu melden. Häufig passiert das kurz vor Ablauf dieser Frist. Dann müssen die Steuern nachträglich erklärt werden, zusätzlich fallen Zinsen, Säumniszuschläge und gegebenenfalls Strafen an.

Timothea Imionidou
Also wirklich ganz wichtig, solche Fristen im Blick zu behalten, weil es sonst teuer werden kann.

David Nadrowski
In diesem Zusammenhang möchte ich noch darauf eingehen, wer überhaupt eine Einkommensteuererklärung einreichen muss. Grundsätzlich empfehlen wir allen unseren Mandanten mit Residentenstatus, diese Einkommensteuerpflicht individuell zu prüfen. Es gibt auch Fälle, in denen bereits bei Veräußerungsverlusten von mehr als 500 Euro eine Erklärungspflicht besteht.

Timothea Imionidou
Das wissen wahrscheinlich viele nicht.

David Nadrowski
Genau. Obwohl dabei in vielen Fällen keine Steuer entsteht, muss eine Einkommensteuererklärung abgegeben werden. Wir empfehlen außerdem, auch bei minderjährigen Kindern mit Immobilienvermögen oder Bankkonten mit Zinseinkünften die Erklärungspflicht zu prüfen.

Timothea Imionidou
Das heißt, es könnte sein, dass sogar minderjährige Kinder schon eine Steuererklärung machen müssen. Viele Residenten haben ja weiterhin Einkünfte aus Deutschland oder anderen Ländern. Wie behandelt Spanien solche Auslandseinkünfte?

David Nadrowski
Grundsätzlich sind weltweite Einkünfte in der spanischen Einkommensteuer anzugeben. Welche Einkünfte tatsächlich besteuert werden, wird durch das Doppelbesteuerungsabkommen geregelt, sofern eines besteht. Zwischen Deutschland und Spanien gibt es ein Doppelbesteuerungsabkommen. Hier ist aber Vorsicht geboten, zum Beispiel bei ausländischen Einkünften aus Vermietung von Immobilien. Viele denken, das müsse in Spanien nicht versteuert werden. Das ist nicht so. Diese Einkünfte müssen hier angegeben werden. Anschließend kann die in Deutschland gezahlte Steuer angerechnet werden.

Timothea Imionidou
Also das Doppelbesteuerungsabkommen spielt eine wichtige Rolle. Welche Funktion hat es in der Praxis?

David Nadrowski
Das Doppelbesteuerungsabkommen bestimmt, welche Einkunftsarten wo besteuert werden können. Außerdem regelt es die Mechanismen, ob und in welcher Höhe im Ausland gezahlte Steuern angerechnet werden können. Es gibt auch Einkommensarten, die zwar steuerfrei sind, aber dem Progressionsvorbehalt unterliegen.

Timothea Imionidou
Ein Thema, das viele überrascht: Selbst nicht vermietete Immobilien können steuerlich relevant sein.

David Nadrowski
Ja, bei nicht vermieteten Immobilien gibt es in Spanien eine sogenannte Selbstnutzungsbesteuerung. Anhand des Katasterwertes der Immobilie wird eine fiktive Nutzung angesetzt, als würde man die Immobilie vermieten. Daraus ergibt sich eine steuerliche Belastung.

Timothea Imionidou
Also gibt es auch ohne Vermietung eine steuerliche Auswirkung.

David Nadrowski
Genau. Die Steuer wird anhand des Immobilienwertes berechnet und ist in der Regel geringer als bei einer tatsächlichen Vermietung.

Timothea Imionidou
Wie werden denn Mieteinnahmen aus ausländischen Immobilien steuerlich behandelt?

David Nadrowski
Mieteinnahmen aus ausländischen Immobilien müssen in der spanischen Einkommensteuer angegeben werden. Diese Einkünfte müssen an das spanische Steuerrecht angepasst werden, insbesondere bei den Abschreibungen. In Spanien beträgt die Abschreibung bei Wohnimmobilien grundsätzlich drei Prozent. Auch wenn in Deutschland eine andere Abschreibung angewendet wurde, muss sie für die spanische Erklärung angepasst werden. Anschließend erfolgt die Anrechnung der im Ausland gezahlten Steuer entsprechend dem Doppelbesteuerungsabkommen.

Timothea Imionidou
Wie funktioniert denn die Besteuerung von Dividenden, Zinsen sowie Veräußerungsgewinnen beziehungsweise Veräußerungsverlusten?

DavId Nadrowski
Kapitalerträge wie Zinsen und Dividenden werden grundsätzlich mit einem niedrigeren Steuertarif besteuert. Das ist vergleichbar mit der Abgeltungsteuer in Deutschland. Der Tarif ist progressiv. Auf den Balearen liegt er derzeit zwischen 19 und 30 Prozent. Besonders wichtig ist außerdem: Veräußerungsverluste können in den folgenden vier Jahren genutzt und mit Veräußerungsgewinnen oder teilweise mit anderen Kapitalerträgen verrechnet werden.

Timothea Imionidou
Für Unternehmer und Selbstständige gelten ja oft besondere Regelungen. Welche Besonderheiten gibt es hier?

David Nadrowski
Bei Unternehmern, die eine GmbH halten oder Anteile an einer Gesellschaft besitzen, ist das grundsätzlich Standard. Das Geschäftsführergehalt wird entsprechend erklärt. Kommt dieses aus dem Ausland, kann die dort gezahlte Steuer angerechnet werden. Dasselbe gilt für Dividenden aus der Gesellschaft. Aufpassen muss man bei Selbstständigen mit einem Einzelunternehmen in Deutschland. Wenn diese nach Spanien ziehen, gelten sie hier in der Regel als autónomo und haben gleichzeitig weiterhin eine Betriebsstätte in Deutschland. In der Praxis bedeutet das, dass zwei Buchhaltungen geführt werden müssen: eine in Deutschland und eine in Spanien.

Timothea Imionidou
Also man muss wirklich tief ins Thema einsteigen oder sich Expertenhilfe holen. Sonst gibt es schnell Stolpersteine.

David Nadrowski
In solchen Fällen sollte man immer vorher Beratung einholen.

Timothea Imionidou
Was sind denn noch typische Fehler bei Residenten, die sich eigentlich vermeiden lassen könnten?

David Nadrowski
Typische Fehler sind oft Denkfehler. Viele gehen davon aus, dass Einkünfte aus Deutschland hier nicht angegeben werden müssen. Das ist nicht so. Diese Einkünfte müssen hier erklärt werden. Anschließend kann die Steuer angerechnet werden. Besonders aufpassen muss man auch bei der Veräußerung von Immobilien in Deutschland. Diese ist in Deutschland häufig steuerfrei. In Spanien kann sie aber steuerpflichtig sein und muss geprüft werden. Ein weiterer häufiger Fehler ist, dass deutsche Steuerberater nicht darüber informiert werden, dass eine Ansässigkeit in Spanien besteht. Viele versteuern weiterhin so, als wären sie in Deutschland ansässig. Das kann zu einer doppelten Besteuerung führen. Deshalb sollte der deutsche Steuerberater unbedingt informiert werden. Außerdem sollte man auf die kürzeren Fristen in Spanien achten, damit die deutschen Zahlen rechtzeitig vorliegen und korrekt in die spanische Einkommensteuer einfließen können.

Timothea Imionidou
Vielen Dank, David. Das waren die wichtigsten Basics zur Einkommensteuer in Spanien. Und Ihnen natürlich auch vielen Dank fürs Zuhören und fürs Zusehen. Alle weiteren Infos wie immer auf willipedia.plattes.net.

 

Autorin: Timothea Imionidou / Mitarbeit: ff

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