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Gut vorbereitet für den Ernstfall: das Schutzengelpaket der PlattesGroup

Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und die wichtigsten Besonderheiten in Spanien erklärt Yvonne Plattes.

Was passiert, wenn während eines Aufenthalts in Spanien plötzlich ein medizinischer Notfall eintritt und keine eigenen Entscheidungen mehr getroffen werden können? Wer entscheidet dann über Behandlungen, lebensverlängernde Maßnahmen oder andere wichtige Fragen? Und welche Dokumente sollten in Spanien vorliegen?

In dieser Folge des Willi-pedia Podcasts spricht Podcast-Produzentin Timothea Imionidou mit Yvonne Plattes, der Geschäftsführerin und Leiterin der Rechtsabteilung der PlattesGroup über das Angebot des Schutzengelpakets. Im Mittelpunkt stehen dabei Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht sowie die Frage, warum diese Dokumente nicht erst im hohen Alter wichtig werden. Die Folge zeigt, weshalb es sinnvoll ist, den eigenen Willen frühzeitig festzuhalten und mit den Angehörigen offen darüber zu sprechen. Außerdem geht es um die Unterschiede zwischen Deutschland und Spanien, etwa bei der Organspende oder bei der Registrierung einer Patientenverfügung.

Eine in Spanien erstellte und registrierte Patientenverfügung kann im Ernstfall entscheidende Vorteile bieten, da Ärzte, Krankenhäuser und Gesundheitszentren auf die hinterlegten Informationen zugreifen können. Gleichzeitig entlasten klare Regelungen die Angehörigen, die andernfalls unter großem emotionalem Druck weitreichende Entscheidungen treffen müssten. Auch persönliche und familiäre Veränderungen spielen eine wichtige Rolle. Deshalb sollten Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst werden.

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26. Juli 2026

Timothea Imionidou
Hallo und herzlich willkommen zu einer neuen Ausgabe unseres Willi-pedia Podcasts. Heute wieder bei mir: Yvonne Plattes. Hallo, Yvonne.

Yvonne Plattes
Hallo.

Timothea Imionidou
Yvonne ist Geschäftsführerin und Leiterin der Rechtsabteilung der PlattesGroup. Wir sprechen heute über ein spannendes, aber, wie ich finde, auch ein etwas schwieriges Thema: das sogenannte Schutzengelpaket der PlattesGroup. Nein, das hat nichts mit dem ADAC zu tun. Wir sprechen gleich darüber, was es genau ist und was es beinhaltet. Es handelt sich gewissermaßen um eine Vorsorgelösung für Spanien. Yvonne, was kann ich mir unter dem Schutzengelpaket vorstellen?

Yvonne Plattes
Wir haben diesen Begriff kreiert, weil wir in den 26 Jahren, die wir hier auf der Insel tätig sind, schon sehr viel erleben mussten. Es kann immer und überall etwas passieren. Deshalb haben wir uns überlegt, wie wir unseren Mandanten einen besseren Schutz anbieten können. Das bedeutet natürlich nicht, dass deshalb kein Unfall oder Ähnliches passiert. Es geht vielmehr um die Frage: Was geschieht im Fall der Fälle? Deshalb haben wir den Begriff Schutzengelpaket gewählt. Es beinhaltet eine Patientenverfügung, eine Vorsorgevollmacht und eine Betreuungsverfügung. Wobei es die Betreuungsverfügung in dieser Form in Spanien nicht gibt. Sie ist ein rein deutsches Dokument. Die entsprechenden Regelungen werden in Spanien in die Vorsorgevollmacht integriert.

Timothea Imionidou
Das heißt, im Rahmen des Schutzengelpakets empfehlt ihr euren Mandanten genau diese Dokumente, die sie auch hier in Spanien benötigen: die Patientenverfügung und die Vorsorgevollmacht. Fangen wir mit der Patientenverfügung an. Was genau ist eine Patientenverfügung und was steht darin?

Yvonne Plattes
Bevor ich das beantworte, würde ich gerne noch einmal darauf eingehen, warum wir dieses Thema ansprechen und unsere Mandanten fragen, ob sie daran gedacht haben. Wir sind uns darüber im Klaren, dass immer und überall etwas passieren kann. Auch wenn ich normalerweise in Deutschland oder einem anderen Land lebe, kann ich mich vorübergehend in Spanien aufhalten. Vielleicht verbringe ich nur ein Wochenende oder meinen Urlaub hier. Wenn mir dann etwas passiert, entsteht für die Begleitperson, den Ehemann, die Ehefrau oder die Kinder eine sehr schwierige Situation. Die Angehörigen stehen unter Schock, sind traurig und wissen häufig nicht, wie sie mit der Situation umgehen sollen. Hinzu kommt, dass sie sich in einem anderen Land befinden. Genau für solche Fälle sind die Patientenverfügung und die Vorsorgevollmacht gedacht. Niemand beschäftigt sich gerne mit diesen Themen. Häufig denkt man lieber über den nächsten Urlaub nach, als darüber, was im Fall der Fälle passieren soll. Dennoch kann ich nur jedem empfehlen, sich innerhalb der Familie einmal zusammenzusetzen und festzulegen, was jeder Einzelne möchte.
Wenn ich von jedem spreche, meine ich auch ältere Kinder und junge Erwachsene. Natürlich entscheidet bei einem sechsjährigen Kind grundsätzlich der Vater oder die Mutter. Ein 16-, 18- oder 20-Jähriger hat jedoch bereits einen eigenen Willen und versteht, worum es geht. Deshalb ist es wichtig zu wissen, was die einzelnen Familienmitglieder möchten. Damit kommen wir zur Patientenverfügung. Darin wird festgelegt, was im schlimmsten Fall mit mir geschehen soll. Was möchte ich und was möchte ich nicht?

Timothea Imionidou
Mit dem schlimmsten Fall meinst du eine Situation, in der ich nicht mehr selbst handeln oder entscheiden kann?

Yvonne Plattes
Genau. Ich bin in eine Situation geraten, in der ich selbst keine Entscheidung mehr treffen kann. Dann muss beispielsweise geklärt werden, ob ich lebensverlängernde Maßnahmen möchte. Wenn ja, welche Maßnahmen, wie lange und unter welchen Umständen? In der Patientenverfügung wird auch festgehalten, wie ich in meiner letzten Lebensphase betreut werden möchte. Damit meine ich nicht automatisch ein hohes Alter, sondern die letzte Lebensphase, die infolge eines Unfalls oder einer Erkrankung eintreten kann. Was möchte ich und was möchte ich auf keinen Fall? Das ist ein schwieriges Thema. Häufig ist man sich selbst gar nicht vollständig darüber im Klaren.
Deshalb empfehlen wir, die Patientenverfügung mit einem Arzt des Vertrauens zu besprechen. Was bedeutet es konkret, wenn ich bestimmte Behandlungen, Maschinen oder Maßnahmen ablehne oder wünsche? Ärzte sind grundsätzlich dazu da, Leben zu retten. Es gibt jedoch Situationen, in denen keine realistische medizinische Alternative mehr besteht. Soll dann ein Angehöriger diese Entscheidung treffen? Das kann für die betreffende Person sehr belastend sein. Deshalb empfehlen wir, diese Fragen vorher zu besprechen und festzulegen. Die Entscheidung sollte außerdem regelmäßig überprüft werden, denn die persönliche Haltung kann sich im Laufe der Jahre verändern. Wenn der Wille jedoch eindeutig dokumentiert ist, muss der Angehörige nicht mehr selbst entscheiden, sondern setzt lediglich den Willen der betroffenen Person um. Dadurch wird ihm eine große Last genommen. Er muss sich nicht fragen: Entscheide ich richtig? Wollte die Person das überhaupt so? Eine Patientenverfügung kann daher für alle Beteiligten sehr hilfreich sein. Das Problem ist nur, dass es sich um ein unangenehmes Thema handelt, mit dem sich niemand gerne auseinandersetzt.

Timothea Imionidou
Vor allem, wenn man jung ist oder gerade eine Familie gegründet hat, schiebt man das Thema wahrscheinlich gerne nach hinten und denkt: Das brauche ich noch nicht. Es wird schon nichts passieren.

Yvonne Plattes
Genau.

Timothea Imionidou
Dabei ist es wichtig, den eigenen Willen abzusichern. Gleichzeitig möchte man den Angehörigen nicht zumuten, im Fall der Fälle solche weitreichenden Entscheidungen treffen zu müssen. Man muss sich also einmal überwinden und das Thema ansprechen. Ich stelle es mir allerdings schwierig vor, ein solches Gespräch beispielsweise mit einem 16-jährigen Sohn zu führen.

Yvonne Plattes
Man kann das durchaus einmal ansprechen. Man redet mit Kindern und Jugendlichen schließlich auch über andere wichtige Themen, zum Beispiel über die Schule oder ihre Zukunft.

Timothea Imionidou
Also nicht unbedingt beim Abendessen zwischen der Frage nach den Schulnoten und der Frage, was im Fall der Fälle passieren soll.

Yvonne Plattes
Vielleicht nicht ganz so. Ich glaube aber, dass junge Menschen, wenn wir bei dem Beispiel des 16-Jährigen bleiben, häufig relativ entspannt mit dem Thema umgehen. Für sie ist der Tod noch sehr weit weg und sie haben damit meist noch nicht so viele Erfahrungen gemacht. Je älter man wird, desto häufiger wird man mit Krankheit und Tod konfrontiert. Wenn man das Gespräch offen führt, können sich durchaus Überraschungen ergeben. Vielleicht sagt das eigene Kind etwas, womit man überhaupt nicht gerechnet hätte. Genau deshalb sind solche Gespräche so wichtig.
Bei der Vorsorgevollmacht wird eine Vertrauensperson bestimmt. Das muss nicht zwingend der Ehemann oder die Ehefrau sein. Es kann jede Person sein, der man vertraut. Diese Person kann dann Entscheidungen treffen und Angelegenheiten regeln, wenn man selbst dazu nicht mehr in der Lage ist. Auch diese Befugnisse und Wünsche werden schriftlich festgehalten.

Timothea Imionidou
Geht es dabei vor allem um Dinge, die nicht ausdrücklich in der Patientenverfügung geregelt sind, oder um sogenannte Graubereiche?

Yvonne Plattes
Genau. Man kann nicht jede denkbare Situation im Voraus abbilden. Einen vollständigen Persilschein gibt es nicht. Deshalb ist auch das vorherige Gespräch mit einem Arzt so wichtig. Bestimmte Formulierungen müssen sehr klar sein. Ein Arzt kann erklären, was einzelne Entscheidungen konkret bedeuten. Ein Beispiel, das viele Menschen nicht kennen, ist der Unterschied zwischen Deutschland und Spanien beim Thema Organspende. In Deutschland muss man sich grundsätzlich aktiv dafür entscheiden, Organspender zu sein. In Spanien gilt grundsätzlich die Widerspruchslösung. Wer keine Organe spenden möchte, muss dies entsprechend erklären.

Timothea Imionidou
Das ist ein großer Unterschied.

Yvonne Plattes
Ja, das ist ein wichtiger Unterschied, den man kennen sollte. Natürlich wird ein Arzt eine Organspende in der Praxis nicht ohne ein Gespräch mit den Angehörigen durchführen, wenn keine eindeutige Erklärung vorliegt. Man muss sich aber die konkrete Situation vorstellen: Ein Familienmitglied liegt im Krankenhaus. Vielleicht waren die Angehörigen bei dem Vorfall dabei und sind erreichbar. Es kann aber genauso gut sein, dass die betroffene Person allein war und die Angehörigen nicht vor Ort sind. Dann weiß der Arzt nicht, wie er mit der Situation umgehen soll. In einer emotional sehr angespannten und traurigen Situation muss er möglicherweise zusätzlich das Thema Organspende ansprechen. Das ist weder für den Arzt noch für die Angehörigen einfach. Wenn jedoch eindeutig bekannt ist, was die betroffene Person wollte, erleichtert das die Situation für alle Beteiligten erheblich.

Timothea Imionidou
Gerade das Thema Organspende ist ein gutes Beispiel. Es besteht ein erheblicher Unterschied zwischen Deutschland und Spanien. Wenn ich an meine eigene Familie denke, weiß ich tatsächlich weder bei meinen Eltern noch bei meinem Mann, wie sie zur Organspende stehen. Das Thema wird häufig totgeschwiegen. Dabei möchte man im Fall der Fälle nicht dastehen und feststellen, dass man nie darüber gesprochen hat. Viele Menschen haben allerdings bereits in Deutschland eine Patientenverfügung. Ist es trotzdem wichtig, auch in Spanien ein entsprechendes Dokument erstellen zu lassen?

Yvonne Plattes
Zunächst ist es wichtig, überhaupt eine Patientenverfügung und eine Vorsorgevollmacht zu haben. Das ist bereits sehr gut. Eine deutsche Patientenverfügung könnte man beglaubigt übersetzen und gegebenenfalls mit einer Apostille versehen lassen. Dann hätte man zumindest ein Dokument, das in Spanien vorgelegt werden kann. Der Vorteil einer in Spanien errichteten Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht besteht jedoch darin, dass diese den spanischen rechtlichen und praktischen Anforderungen entsprechen. Die Dokumente werden grundsätzlich notariell errichtet. Die Patientenverfügung wird außerdem in einem Register der jeweiligen Autonomen Gemeinschaft hinterlegt. Dadurch können Ärzte, Krankenhäuser und Gesundheitszentren im Ernstfall darauf zugreifen.
Häufig tritt eine Notfallsituation plötzlich ein. Dann sagt jemand vielleicht: Ich habe eine Patientenverfügung, aber sie liegt in Deutschland im Safe. Oder sie befindet sich beim Anwalt, der gerade im Urlaub ist. Auf das Dokument kann dann unter Umständen nicht rechtzeitig zugegriffen werden. Wenn die Patientenverfügung in Spanien registriert ist, steht sie den zuständigen Stellen zur Verfügung. Die Vorsorgevollmacht wird dagegen nicht in demselben Register hinterlegt. Deshalb sollte man Kopien davon beispielsweise beim Anwalt, bei Freunden oder zu Hause in Spanien aufbewahren. Auf diese Weise ist man besser vorbereitet.

Yvonne Plattes
Man darf außerdem nicht davon ausgehen, dass Angehörige immer zwingend im Interesse des Patienten handeln. Es gibt leider nicht ausschließlich wohlgesonnene Personen. Deshalb ist es im eigenen Interesse sinnvoll, die eigenen Wünsche festzulegen, schriftlich festzuhalten und regelmäßig zu überprüfen. Familiäre Beziehungen und persönliche Einstellungen können sich verändern. Vielleicht besteht zu einer Person, der man vor fünf Jahren vertraut hat, heute kein gutes Verhältnis mehr. Oder man hat bestimmte medizinische Maßnahmen früher vollständig abgelehnt und beurteilt sie heute anders.

Timothea Imionidou
Wie häufig sollte man die Dokumente überprüfen? Wahrscheinlich immer dann, wenn sich die persönliche Situation verändert.

Yvonne Plattes
Genau. Wenn ich mich trenne, heirate oder eine andere einschneidende Veränderung erlebe, können andere Vertrauenspersonen relevant werden. Auch die eigene Einstellung kann sich infolge bestimmter Erlebnisse verändern. Eine Anpassung ist nicht besonders kompliziert. Wenn die Dokumente einmal erstellt wurden und man weiß, welche Inhalte notwendig sind und welche Besonderheiten in Spanien gelten, können sie jederzeit widerrufen und neu errichtet werden.
Wichtig ist jedoch Folgendes: Wenn ich sowohl in Deutschland als auch in Spanien eine Patientenverfügung habe und mir in Spanien etwas passiert, ist für die behandelnden Ärzte grundsätzlich die in Spanien registrierte Erklärung maßgeblich. Das gilt auch dann, wenn sie von der deutschen Patientenverfügung abweicht.

Timothea Imionidou
Das bedeutet, dass beide Dokumente angepasst werden müssen.

Yvonne Plattes
Ja. Man sollte überprüfen, ob die Dokumente inhaltlich übereinstimmen und den eigenen aktuellen Willen wiedergeben.

Timothea Imionidou
Empfiehlst du außerdem, den Angehörigen Kopien auszuhändigen?

Yvonne Plattes
Ja, das ist grundsätzlich sinnvoll. Das gilt nicht nur für Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten, sondern auch für andere wichtige Unterlagen. Häufig benötigt man plötzlich eine Urkunde oder ein anderes Dokument und stellt fest, dass es an einem Ort liegt, auf den man gerade nicht zugreifen kann. Deshalb ist es sinnvoll, Kopien wichtiger Unterlagen an unterschiedlichen, sicheren Orten aufzubewahren. Die Besonderheit der spanischen Patientenverfügung besteht darin, dass sie in einem offiziellen Register hinterlegt wird, auf das die zuständigen medizinischen Stellen zugreifen können.

Timothea Imionidou
Was passiert, wenn ich diese Dokumente nicht habe und im Fall der Fälle nichts registriert ist? Dann müssen wahrscheinlich die Angehörigen befragt werden und die Ärzte müssen Entscheidungen treffen.

Yvonne Plattes
Genau. Wenn beispielsweise meinem Mann etwas passiert, werde möglicherweise ich gefragt und muss eine Entscheidung treffen. Dabei geht es nicht um die Frage, ob wir morgen in den Urlaub fliegen oder nicht. Es geht um sehr weitreichende Entscheidungen. Für die entscheidende Person kann das unglaublich schwer sein und eine enorme Verantwortung darstellen. Habe ich das Richtige entschieden? Hätte ich anders entscheiden sollen? Wollte die betroffene Person das überhaupt? Eine Patientenverfügung und eine Vorsorgevollmacht vereinfachen die Situation für alle Beteiligten. Der Patient kann sicher sein, dass sein dokumentierter Wille berücksichtigt wird. Der Angehörige oder die Vertrauensperson muss diesen Willen lediglich umsetzen. Die Situation bleibt selbstverständlich emotional und traurig, aber die betreffende Person muss nicht zusätzlich eine Entscheidung treffen, von der sie nicht weiß, ob sie richtig ist.

Timothea Imionidou
Absolut. Um es noch einmal ganz klar zu sagen: Genau darum geht es beim Schutzengelpaket der PlattesGroup. Ihr erstellt die Dokumente, die für diese Situationen so wichtig sind. Geht ihr aktiv auf eure Mandanten zu oder wie läuft das ab?

Yvonne Plattes
Sowohl als auch. Wir sprechen Mandanten auf das Thema an, versenden aber keine großen Rundmails mit der Frage, ob sie schon einmal über eine mögliche Notfallsituation nachgedacht haben. Wobei es grundsätzlich nicht verkehrt wäre, dieses unangenehme Thema offen anzusprechen. Wir haben in den vergangenen 26 Jahren leider verschiedene schwierige Situationen erlebt. Genau daraus ist die Idee für das Schutzengelpaket entstanden. Vielleicht trägt auch dieses Gespräch dazu bei, die Menschen ein wenig aufzurütteln und dazu zu bewegen, sich mit dem Thema zu beschäftigen.

Timothea Imionidou
Unabhängig davon, wie jung man ist.

Yvonne Plattes
Genau, unabhängig vom Alter. Wichtig ist zunächst, dass man überhaupt einmal darüber spricht. Ich habe beispielsweise erst vor Kurzem mit meiner Mutter darüber gesprochen, was sie eigentlich möchte.

Timothea Imionidou
Auch als Kind ist das ein unangenehmes Thema, unabhängig davon, wie alt man selbst oder wie alt die Eltern sind. Es führt einem die eigene Sterblichkeit und die der Angehörigen vor Augen. Trotzdem sollte man sich einmal überwinden, denn das Thema ist ausgesprochen wichtig. Ich werde mir auf jeden Fall an die eigene Nase fassen, mir selbst Gedanken machen und mit meinen Angehörigen darüber sprechen.

Yvonne Plattes
Man sollte darüber sprechen, was die einzelnen Personen möchten und warum sie sich bestimmte Maßnahmen wünschen oder sie ablehnen. Vielleicht ist es auch sinnvoll, einen Termin mit einem Arzt zu vereinbaren und sich erklären zu lassen, was die jeweiligen Entscheidungen konkret bedeuten. Rund um diese Themen gibt es viele Missverständnisse und falsche Vorstellungen. Wenn man sich medizinisch beraten lässt, kann man eine fundierte und sichere Entscheidung treffen.

Timothea Imionidou
Vielen lieben Dank für deine Expertise. Schön, dass du da warst. Ihnen vielen Dank fürs Zuhören und Zusehen. Alle weiteren Informationen finden Sie auf willipedia.plattes.net.

Autorin: Timothea Imionidou / Mitarbeit: C. Schittelkopp

Podcast Jahr 2026 Schutzengelpaket Betreuungsverfügung Vorsorgevollmacht Patientenverfügung

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