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Lex Beckham: Steuervorteile für Besserverdiener in Spanien

Schnupperwegzug nach Mallorca? Warum das Steuersonderregime für einige Berufsgruppen sehr vorteilhaft sein kann.

David Beckham symbolisch in Spanien, KI

Arbeiten unter der Sonne Mallorcas, ohne sofort steuerlich in Spanien ansässig zu werden? Klingt verlockend – und ist dank "Lex Beckham" sogar möglich! Mit diesem steuerlichen Sonderregime will der spanische Staat einer bestimmten Personengruppe einen zeitlich begrenzten Aufenthalt schmackhaft machen – quasi als steuerlich attraktiven Probelauf für einen Umzug.

Thomas Fitzner, Leiter der Abteilung Residenten bei der PlattesGroup, erklärt in dieser Folge die steuerlichen Vorteile, Voraussetzungen und potenziellen Stolperfallen. Wie funktioniert die Pauschalbesteuerung von 24 %? Wer kann von Lex Beckham profitieren – und wer nicht? Und was passiert, wenn das Finanzamt eine Tiefenprüfung durchführt?

Jörg Jung
Spanienumzug als Schnupperumzug. Das geht tatsächlich und zwar mit Lex Beckham. Wir reden darüber. Wieder einmal mit Thomas Fitzner, dem Steuerexperten und dem Leiter der Abteilung Residenten bei der PlattesGroup, lieber Thomas, wieder einmal Hallöchen. Ja, Lex Beckham, da wird der eine oder andere sagen, Moment, der Name erinnert mich doch an was. Es ist nicht Lex Gildo, sondern der berühmte Fußballer. David Beckham, das ist der Namensgeber tatsächlich. Warum Lex Beckham, lieber Thomas?

Thomas Fitzner
Lex Gildo war jetzt schon ein scharfer Einwurf. Das ist ein Sonderregime in der Einkommenssteuer, das vor 20 Jahren in Spanien eingeführt wurde. Einer der ersten, der dieses Regime genutzt hat, war ein gewisser David Beckham, ein Fußballer, der damals aus England zu Real Madrid gewechselt ist. Der Name ist haften geblieben, aber kurioserweise ist das Regime vor zehn Jahren in einer Weise reformiert worden, dass Profisportler das gar nicht mehr in Anspruch nehmen können. Also der Name ist nicht mehr Programm. Profisportler sind heute ausgeschlossen. Es handelt sich um ein Sonderregime für Gutverdienende oder Besserverdienende, Fachkräfte, Führungskräfte und auch für Unternehmer.

Jörg Jung
Das heißt also, wie ist genau dieses Lex Beckham aufgebaut? Rein steuerlich und juristisch?

Thomas Fitzner
Also der spanische Staat versucht dieser genannten Personengruppe einen zeitlich beschränkten Aufenthalt in Spanien schmackhaft zu machen, indem er eine Pauschalbesteuerung von 24 Prozent anbietet. Das ist natürlich für Wenigerverdienende nicht attraktiv. Ich habe ja einen Durchschnittssteuersatz von weniger als 24 Prozent, wenn ich hier ungefähr, was weiß ich, wenn ich so bis 40.000, 50.000 Euro verdiene. Ist also nur sinnvoll für Besserverdienende und hat auch die interessante Konsequenz, dass ich für mein Auslandsvermögen und mit Einschränkungen für mein Auslandseinkommen hier in Spanien keine Steuern zahlen muss.

Jörg Jung
Das heißt also, wir haben ja in einer der letzten Podcast-Folgen über die berühmte 183-Tage-Regel gesprochen. Grob gesagt, wer länger als 183 Tage im Kalenderjahr in Spanien verweilt, ist voll steuerpflichtig, dann geht es tatsächlich auch ums Weltvermögen. Das wird, obwohl ich bei Lex Beckham eigentlich sogar länger in Spanien bleiben kann, komplett weggenommen?

Thomas Fitzner
Ja, du kannst nicht nur länger bleiben, du musst sogar. Wenn du das Sonderregime in Anspruch nimmst, musst du tatsächlich die Voraussetzungen der Ansässigkeit erfüllen. Du musst also mindestens 183 Tage im Kalenderjahr in Spanien sein.

Jörg Jung
Okay, in Spanien sein zu müssen ist ja in der Tat auch nichts so Schlimmes. Nur, welche Einschränkungen gibt es? Also die Wenns und die Abers, die müssen doch auch da irgendwo die Ecke stehen.

Thomas Fitzner
Also wir haben schon gesagt, sinnvoll nur für Besserverdienende. Aber es gibt noch andere Voraussetzungen. Es gibt nur bestimmte Arbeitsverhältnisse oder Beschäftigungsverhältnisse, mit denen Lex Beckham möglich ist. Also entweder ein Arbeitsvertrag mit einer spanischen Firma seit zwei Jahren, also seit der letzten Reform auch Arbeitsverhältnisse mit ausländischen Firmen, also über Homeoffice. Eine Voraussetzung ist allerdings, dass ich darf in den fünf vorhergehenden Jahren hier in Spanien nicht ansässig gewesen sein. Wir haben schon erwähnt, es gilt nur für einen beschränkten Zeitraum, das Jahr der Antragstellung und fünf weitere Jahre. Und ein wichtiger Punkt, das Regime ist inkompatibel mit einer selbstständigen Tätigkeit. Das heißt, wenn man nebenher selbstständig tätig wird, kann das Regime vom Finanzamt aberkannt werden, auch rückwirkend. Ein wichtiger Punkt seit der Reform 2022: Es können  jetzt auch Unternehmer nach Spanien kommen und hier eine eigene Gesellschaft gründen, 100 Prozent der Anteile haben, solange es eine wirtschaftlich aktive Gesellschaft ist, würde man mit einer bezahlten Führungsfunktion hier das Regime anwenden können. Und auch die Familienmitglieder können unter bestimmten Voraussetzungen in das Regime mit hineingenommen werden, auch wenn sie selber die Voraussetzungen nicht erfüllen. Einen Punkt hatte ich noch vergessen, der allerdings in der Praxis fast nicht zur Geltung kommt. Es gibt eine ganz schmale eng definierte Sparte von Selbstständigen, für die Lex Beckham möglich ist, nämlich Dienstleistungen bzw. Einzelunternehmer im Start-up- und Innovationsbereich. Aus der praktischen Erfahrung kann ich sagen, dass diese Anwendung nur in den seltensten Fällen eine gängige Alternative ist.

Jörg Jung
Aber jetzt nochmal, gerade eben sagst du jetzt ausländisches Unternehmen, also Deutsch und alles was außerhalb Spaniens ist. Ein Spanisches Unternehmen kann nicht sagen, hier du aus Deutschland, komm mal rüber und wir machen Lex Beckham. Oder habe ich das falsch verstanden?

Thomas Fitzner
Man kann seinem deutschen Arbeitgeber sagen, man möchte jetzt ab jetzt lieber von Spanien aus arbeiten. Dann würde man quasi eine Homeoffice-Regelung finden und diese Person würde dann nach Spanien gehen und dann von zu Hause aus für ein ausländisches, in dem Fall für ein deutsches Unternehmer arbeiten. Da ist allerdings zu berücksichtigen, das Unternehmen muss sich hier für die Sozialversicherung anmelden und in den meisten Fällen möchte das Unternehmen hier keine Betriebsstätte haben. Das heißt, hier ist auch eine Beratung dazu notwendig, eine Betriebsstätte zu vermeiden, damit für das ausländische Unternehmen hier keine Ertragsbesteuerung anfällt und keine aufwändige administrative Struktur aufgebaut werden muss.

Jörg Jung
Was sind bei Lex Beckham, wie überall eigentlich die größten Stolperfallen, die einen dann vor Hürden stellen?

Thomas Fitzner
Es gibt in dem Gesetz den Passus, dass der Wegzug in einem direkten zeitlichen und kausalen Zusammenhang mit der Aufnahme der Tätigkeit stehen muss. Das bedeutet, dass wenn eine Person, die also im Ausland ein gewaltiges Vermögen und Einkommen hat und jetzt hier für so einen ganz kleinen Job nach Spanien kommt, dass dieser kausale Zusammenhang möglicherweise bei einer Tiefen-Prüfung nicht darstellbar ist und das Regime daher aber aberkannt werden kann. Das heißt, es gibt in Spanien genauso wie in Deutschland einen Paragrafen. In Deutschland heißt das Gestaltungsmissbrauch. In Spanien verwendet man dafür den Begriff der Simulation. Das heißt, wenn man eine auf dem Papier korrekte im Gesetz vorgesehene Struktur wählt, kann das Finanzamt diese Struktur zu steuerlichen Zwecken aberkennen, wenn nachgewiesen werden kann, dass das eigentlich nur zum Zweck des Steuersparens aufgesetzt wurde und keinen realen wirtschaftlichen Hintergrund hat.

Jörg Jung
Da muss ich nochmal in die PlattesGroup reinschauen zu den Interna. Also gibt es Kunden und Klienten, die dann sagen, ich möchte das mit Lex Beckham gerne machen oder wissen die darüber gar nichts und ihr sagt dann, "Moment, da würde sich Lex Beckham anbieten" und wie sind dann, wenn du sagst, es ist dann schon kompliziert, die internen Abläufe bei euch?

Thomas Fitzner 
Wir machen das normalerweise so. Es gibt eine Erstberatung, in der man zunächst mal eine erste Beurteilung vornimmt, ob für die Person im Rahmen ihrer Situation oder der geplanten Situation oder auch im Rahmen der Gestaltungsmöglichkeiten überhaupt Lex Beckham in Frage kommt. Das kann man normalerweise im Rahmen einer Erstberatung schon ziemlich gut beurteilen. Und wenn wir dann Möglichkeiten sehen, dann schlagen wir eine profunde Analyse vor. Für uns ist ganz wichtig, dass wir erstens für den Kunden eine möglichst große Rechtssicherheit herstellen und aber auch für uns eine nachweisliche, komplette Information des Kunden über alle Wenns und Abers dieses Regimes geboten haben. Wenn dann eine solche Stellungnahme umgesetzt wurde und wir zu einem klaren Ergebnis gekommen sind und der Kunde sagt, er macht es, oder wir haben auch Fälle gehabt, er gesagt hat, nee da sind wir den Risiken noch zu hoch, weil das wird ja auch beurteilt im Rahmen dieser Stellungnahme führen wir auch die Schwachpunkte der Struktur auf und sagen, okay, wir haben hier ein paar Risikothemen. Entweder schraubt man dran oder man nimmt sie in Kauf. Es gibt Kunden, die sagen, nee, also das ist dann alles zu wackelig und sagen, sie werden normale Residenten oder aber er sagt, okay, das sieht gut aus. Ich mache jetzt Lex Beckham, dann gehen wir in die Umsetzung. Das ist jetzt kein Riesending. Aber weniger erfahrene Büros machen da immer so Schrittfehler, die schädlich sein können. Also die korrekte Anmeldung, die Einhaltung der Frist und die Beantragung von Lex Beckham etc. etc. Und dann geht es ja auch darum, was passiert, wenn das Regime abläuft oder wenn der Kunde sagt, okay, ich erfülle jetzt die Voraussetzungen nicht mehr. Das heißt, man muss diese sechs Jahre ja nicht zwangsläufig absitzen, sondern es ist auch möglich, dass entweder jetzt zum Beispiel ein Arbeitsverhältnis ändert oder der Kunde sagt, er möchte jetzt früher aussteigen aus irgendwelchen Gründen. Und dann geht man ja in eine normale Ansässigkeit über und da ist wichtig, dass man eben die gesamte Einkommens- und Vermögensstruktur in einer Weise vorbereitet hat, damit hier in Spanien die Steuerfolgen für den Betroffenen akzeptabel sind oder er für sich die Entscheidung trifft, er geht entweder wieder nach Deutschland zurück oder in ein anderes Land.

Jörg Jung
Mich würde mich mal eben formal interessieren, wie das läuft tatsächlich, nachdem ich dir jetzt zugehört habe. Was selten vorkommt, aber diesmal war es sehr intensiv. Wie läuft das ab? Also wenn ich normal spanischer Steuerbürger bin, du machst die ganz normale Anmeldung, dann geht im besten Fall die Gestoría, geht mit dir zur Ausländerbehörde, da kriegst du eine Steuernummer, da wird alles angemeldet. Gibt es da genauso, dass du irgendwo hingehst und sagst, so der Frau oder Herr X,Y sind jetzt Lex Beckham oder wie läuft das formell?

Thomas Fitzner
Also der Stichtag ist die Anmeldung bei der Sozialversicherung, der Beginn des Arbeitsverhältnisses. Dann hast du sechs Monate Zeit, dem Finanzamt zu sagen: Liebes Finanzamt, ich möchte dieses Sonderregime in Anspruch nehmen. Dann prüft das Finanzamt die formalen Voraussetzungen und dann bekommt man eine Bescheinigung. Man ist jetzt, ich sag dazu, Backhamster. Und dann hat aber die Steuerbehörde ungeachtet dieses erste Okay, dieses Daumen hoch in den folgenden Jahren im Rahmen des Verjährungszeitraums immer noch die Möglichkeit zu prüfen, ob die Voraussetzungen tatsächlich erfüllt würden oder ob das Ganze eventuell eine Simulation war. Das heißt, dass tatsächlich der Wegzug von Deutschland nach Spanien nicht wirklich wirtschaftliche Hintergründe hat sondern einfach, dass dieses Arbeitsverhältnis entweder nicht real war oder im Vergleich zu dem, was der Mandant im Ausland an Vermögen und Einkommen hat, eigentlich keine glaubwürdige Begründung für einen Wohnsitzwechsel ist. Das heißt, man muss also darstellen und nachvollziehbar darstellen können, dass tatsächlich dieses Arbeitsverhältnis oder das unternehmerische Projekt der zentrale Grund für den Wohnsitzwechsel war und dass das auch in einem zeitlichen Zusammenhang steht.

Jörg Jung
Klingt sehr komplex und auch sehr riskant, lieber Thomas.

Thomas Fitzner
Es ist dann nicht riskant, wenn man sich kompetent dazu beraten lässt.

Jörg Jung
Sie wissen ja von wem, wenn Sie dem Thomas Fitzner jetzt zugehört haben. Sehr interessantes Thema und ich freue mich schon wieder auf ganz, ganz viele neue Podcast-Folgen zum Steuerthema, die da noch kommen. Wir lassen uns bestimmt noch was einfallen, weil das Spanische Finanzamt lässt sich ja auch immer viel einfallen und dann ist er halt eben immer da, der Thomas Fitzner. Für diesen Moment bedanke ich mich.

Thomas Fitzner
Ja, du, ich bin ganz stolz darauf, dass du mir intensiv zugehört hast und freue mich auch.

Autor: Jörg Jung / Mitarbeit: C. Schittelkopp

31. Januar 2025

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