Bewegung bei der Erbschaftsteuer, Steuerfallen bei der Solarförderung, Boom bei Family Offices
Auf was muss man sich einstellen, wenn demnächst mit der Prüfung durch das Bundesverfassungsgericht die Regeln zur Erbschaftsteuer ins Wanken geraten? Welche steuerlich weitreichenden Folgen sind bei Förderanträgen für Solarenergie zu beachten? Was steckt hinter dem Boom von Großinvestitionen durch Unternehmerfamilien?
In dieser Folge des Willi-pedia Podcasts ordnen Timothea Imionidou, Podcast Producerin, und Claudia Schittelkopp, Marketingleiterin und Pressesprecherin der PlattesGroup, drei aktuelle Entwicklungen aus Wirtschaft, Steuern und Recht ein.
Im ersten Thema steht die deutsche Erbschaft- und Schenkungsteuer im Mittelpunkt. Das Bundesverfassungsgericht prüft erneut die Begünstigungen für Betriebsvermögen. Für Unternehmerfamilien stellt sich damit die Frage, ob das heutige Verschonungssystem Bestand haben wird – und welche politischen Reformen folgen könnten.
Danach geht der Blick nach Spanien: Bei Solarförderungen auf Mallorca können unzutreffende oder widersprüchliche Angaben zum Wohnsitz beziehungsweise zur Ansässigkeit unerwartete steuerliche Konsequenzen auslösen. Aus einem Förderantrag kann so im ungünstigsten Fall eine umfassende Prüfung der persönlichen Steuerposition werden.
Zum Abschluss geht es um den weltweiten Boom der Family Offices. Sie verwalten inzwischen Billionenvermögen und investieren zunehmend direkt in Unternehmen. Damit wachsen ihr Einfluss auf die internationalen Kapitalmärkte und zugleich die Anforderungen an Governance, Steuerstrukturen und generationenübergreifende Vermögensplanung.
Drei Themen, ein gemeinsamer Nenner: Wer langfristig Vermögen und Unternehmen gestalten will, muss Veränderungen frühzeitig erkennen.
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Timothea Imionidou
Drei Themen haben wir heute für Sie. Wir starten in Deutschland mit einer Frage, die gerade für Unternehmerfamilien sehr relevant werden könnte: Kommt eine höhere Belastung bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer? Im Oktober beschäftigt sich das Bundesverfassungsgericht erneut mit den Privilegien für Betriebsvermögen.
Danach schauen wir nach Spanien. Dort geht es um einen Fall, der auf den ersten Blick ziemlich harmlos klingt: eine Förderung für eine Solaranlage. Doch falsche Angaben zum Wohnsitz oder zur Ansässigkeit können plötzlich sehr viel größere steuerliche Fragen auslösen.
Und zum Schluss geht es um den weltweiten Boom der Family Offices. Sie verwalten mittlerweile Billionenvermögen und treten immer häufiger selbst als große Investoren auf.
Claudia, beginnen wir mit einem Datum, das gerade für Unternehmerfamilien interessant werden dürfte: der 13. Oktober. Dann verhandelt das Bundesverfassungsgericht darüber, ob die heutigen steuerlichen Begünstigungen für Betriebsvermögen mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Und dahinter steckt eigentlich eine ziemlich grundlegende Frage: Warum kann jemand ein Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen zu einem erheblichen Teil steuerfrei erben, während für ein vergleichbar großes Privatvermögen ganz andere Regeln gelten?
Claudia Schittelkopp
Genau. Und das Spannende ist: Der konkrete Fall stammt gar nicht aus einer Unternehmerfamilie. Der Beschwerdeführer hat von seiner Tante ausschließlich Privatvermögen geerbt – unter anderem Wertpapiere und Immobilien. Er stellt damit letztlich die Frage nach der steuerlichen Gleichbehandlung. Denn bei begünstigtem Betriebsvermögen können heute grundsätzlich 85 Prozent von der Erbschaft- oder Schenkungsteuer verschont bleiben. Unter zusätzlichen Voraussetzungen ist sogar eine vollständige Verschonung möglich.
Timothea Imionidou
Und bei sehr großen Unternehmensvermögen gibt es dann noch einmal Sonderregelungen. Die bekannte Grenze liegt bei 26 Millionen Euro. Oberhalb davon wird die Begünstigung schrittweise reduziert oder es kann geprüft werden, ob der Erwerber überhaupt über genügend anderes Vermögen verfügt, um die Steuer zu bezahlen. Das ist also ein ziemlich komplexes System.
Claudia Schittelkopp
Und genau dieses System steht jetzt wieder auf dem Prüfstand. Das Interessante daran: Wir hatten diese Diskussion schon einmal. Das Bundesverfassungsgericht hat die damaligen Regeln bereits 2014 beanstandet. Damals hieß es ebenfalls, die Begünstigungen für Unternehmensvermögen gingen teilweise zu weit. Der Gesetzgeber musste daraufhin nachbessern. Das Ergebnis war die Reform von 2016 – und damit im Wesentlichen genau das heutige System.
Timothea Imionidou
Wir erleben damit also gewissermaßen die nächste Runde. Und diesmal kommt zur juristischen Diskussion noch eine ziemlich intensive politische Debatte hinzu. Die SPD hat bereits ein eigenes Reformmodell vorgelegt. Ihr Vorschlag ist relativ radikal: Die bisherigen Verschonungsregelungen für Betriebsvermögen sollen abgeschafft und durch einen Freibetrag von fünf Millionen Euro ersetzt werden.
Claudia Schittelkopp
Hinzu kommt ein Vorschlag für einen lebenslangen persönlichen Freibetrag von insgesamt einer Million Euro. Die Idee der SPD lautet: Das System soll einfacher werden und große Vermögen sollen stärker besteuert werden. Um gleichzeitig zu verhindern, dass ein Unternehmen allein wegen der Steuer verkauft werden muss, sollen Unternehmensnachfolger die Steuer über einen sehr langen Zeitraum – bis zu 20 Jahre – stunden können.
Timothea Imionidou
Die Union argumentiert dagegen vor allem mit dem Schutz der Unternehmen. Also: Wer Betriebsvermögen besteuert, besteuert nicht nur ein Vermögen auf dem Papier. Dieses Vermögen steckt möglicherweise in Maschinen, Gebäuden, Beteiligungen, Arbeitsplätzen und Liquidität, die für das Unternehmen gebraucht wird.
Claudia Schittelkopp
Das ist genau der zentrale Konflikt. Auf der einen Seite steht die Frage der steuerlichen Gleichbehandlung. Auf der anderen Seite steht die Frage, wie man verhindert, dass eine Erbschaftsteuer die Substanz eines Familienunternehmens belastet. Und deshalb ist die Entscheidung aus Karlsruhe für den Mittelstand so bedeutsam.
Timothea Imionidou
Was ich dabei wichtig finde: Der 13. Oktober bedeutet nicht, dass am nächsten Morgen ein neues Erbschaftsteuerrecht gilt. Zunächst findet die mündliche Verhandlung statt. Eine Entscheidung kann Monate später kommen. Und selbst wenn Karlsruhe Teile des heutigen Systems beanstandet, müsste anschließend in aller Regel noch der Gesetzgeber reagieren.
Claudia Schittelkopp
Richtig. Trotzdem gibt es einen Punkt, den Unternehmerfamilien jetzt ernst nehmen sollten: das sogenannte Stichtagsprinzip. Bei Schenkungen ist grundsätzlich das Recht maßgeblich, das im Zeitpunkt der Übertragung gilt. Das heißt aber ausdrücklich nicht: Jetzt hektisch noch schnell Unternehmensanteile verschenken.
Timothea Imionidou
Denn eine Unternehmensnachfolge besteht eben nicht nur aus Steuern. Es geht genauso um Kontrolle, Stimmrechte, Versorgung der Eltern, Geschwister, Ehepartner, mögliche Pflichtteilsansprüche und natürlich um die Frage, ob die nächste Generation überhaupt schon Verantwortung übernehmen kann.
Claudia Schittelkopp
Genau deshalb lautet die sinnvolle Konsequenz nicht Aktionismus, sondern Bestandsaufnahme. Wer sowieso in den nächsten Jahren eine Vermögens- oder Unternehmensnachfolge plant, sollte sich jetzt ansehen, ob die bestehende Struktur noch passt und welche Möglichkeiten das heutige Recht bietet.
Timothea Imionidou
Unser zweites Thema ist ein schönes Beispiel dafür, wie aus einer vermeintlich kleinen Formalität plötzlich ein ziemlich großes internationales Steuerthema entstehen kann. Sie besitzen eine Immobilie auf Mallorca, installieren eine Fotovoltaikanlage und die Installationsfirma sagt: Kein Problem, wir kümmern uns auch gleich um die Förderung. Das klingt zunächst nach einem Rundum-sorglos-Paket.
Claudia Schittelkopp
Bis im Antrag Angaben gemacht werden, die steuerlich nicht zur tatsächlichen Situation passen. Und hier müssen wir zunächst einen Begriff sauber trennen: Ein förderrechtlicher Wohnsitz oder ein Domizil auf den Balearen ist nicht automatisch identisch mit einer steuerlichen Ansässigkeit in Spanien. Welche Voraussetzungen gelten, hängt immer vom konkreten Förderprogramm ab.
Timothea Imionidou
Problematisch wird es aber dann, wenn ein Antragsteller in den Unterlagen als in Spanien ansässig dargestellt wird, obwohl er gegenüber der spanischen Finanzverwaltung seit Jahren als Nichtresident auftritt. Denn damit entstehen zwei unterschiedliche Informationen bei spanischen Behörden.
Claudia Schittelkopp
Und genau dieser Widerspruch kann unangenehm werden. Ein Förderantrag ist natürlich keine Steuererklärung. Aber er ist trotzdem ein offizieller Datensatz. Und spanische Behörden können Informationen untereinander abgleichen. Wenn also an einer Stelle erklärt wird: Mein Wohnsitz beziehungsweise meine Ansässigkeit ist Spanien – und an anderer Stelle werden ausschließlich Steuererklärungen als Nichtresident abgegeben –, dann kann die Finanzverwaltung irgendwann fragen: Was stimmt denn nun?
Timothea Imionidou
Und dann sind wir sehr schnell bei den berühmten 183 Tagen. Die werden häufig als einfache Grenze verstanden: weniger als 183 Tage Spanien gleich Nichtresident, mehr als 183 Tage gleich Resident. So einfach ist es allerdings nicht.
Claudia Schittelkopp
Nein. Die Aufenthaltstage sind sehr wichtig, aber eben nicht das einzige Kriterium. Auch der Mittelpunkt der wirtschaftlichen Interessen kann eine Rolle spielen. Und bei Ehepartnern, Familie, Wohnsituation oder geschäftlichen Aktivitäten wird die Prüfung schnell sehr individuell. Wenn die Finanzverwaltung am Ende zu dem Ergebnis kommt, dass jemand doch in Spanien steuerlich ansässig war, kann das erhebliche Folgen haben.
Timothea Imionidou
Dann geht es nämlich plötzlich nicht mehr um den Zuschuss für eine Solaranlage. Dann geht es möglicherweise darum, dass Spanien das weltweite Einkommen besteuern möchte. Je nach Vermögenssituation können zusätzlich Vermögensteuerfragen entstehen. Und wenn wir über einen deutschen Unternehmer oder Gesellschafter sprechen, können sich wiederum Auswirkungen in Deutschland ergeben – bis hin zur Wegzugsbesteuerung.
Claudia Schittelkopp
Und genau deshalb ist der wirtschaftliche Zusammenhang manchmal geradezu absurd: Man möchte vielleicht einige Tausend Euro Förderung bekommen – und riskiert dafür eine Diskussion über weltweite Einkünfte und Vermögen in Millionenhöhe.
Timothea Imionidou
Besonders heikel ist, dass viele Eigentümer die Angaben gar nicht selbst machen. Installationsunternehmen oder Vermittler übernehmen den Antrag. Und deren Fokus liegt verständlicherweise auf der Solaranlage und der Förderung – nicht auf der internationalen Steuerstruktur ihres Kunden.
Claudia Schittelkopp
Dabei kann schon die Eigentümerstruktur entscheidend sein. Gehört die Immobilie der Privatperson? Einer deutschen GmbH? Einer Personengesellschaft? Oder einer spanischen S.L.? Das sind völlig unterschiedliche Situationen.
Timothea Imionidou
Deshalb wäre die Checkliste vor einer Antragstellung eigentlich sehr kurz: Wer besitzt die Immobilie? Wer bezahlt die Investition? Und wer stellt den Förderantrag?
Claudia Schittelkopp
Und als vierter Punkt: Stimmen die Angaben in diesem Antrag mit der steuerlichen Position überein, die man gegenüber den übrigen spanischen Behörden vertritt? Dann kann eine durchaus sinnvolle Förderung auch tatsächlich das bleiben, was sie sein sollte: eine Förderung – und nicht der Einstieg in eine Ansässigkeitsprüfung.
Timothea Imionidou
Unser drittes Thema führt uns in eine ganz andere Größenordnung. Family Offices galten lange ein bisschen als diskrete Vermögensverwaltungen sehr wohlhabender Familien. Mittlerweile muss man sie aber zunehmend als echten Faktor auf den internationalen Kapitalmärkten betrachten.
Claudia Schittelkopp
Die Zahlen zeigen das ziemlich deutlich. Deloitte schätzte für 2024 weltweit rund 8.000 Single Family Offices. Bis 2030 könnten es mehr als 10.700 werden. Noch eindrucksvoller ist das verwaltete Vermögen: 2024 waren es rund 3,1 Billionen US-Dollar. Bis 2030 könnten es etwa 5,4 Billionen US-Dollar sein.
Timothea Imionidou
Und dabei verändert sich auch die Art, wie diese Familien investieren. Das Family Office verwaltet nicht mehr nur ein Portfolio aus Aktien, Anleihen und Immobilien. Viele Familien gehen inzwischen direkt in Unternehmen.
Claudia Schittelkopp
Genau. Nach einer aktuellen Untersuchung von Citi sind 70 Prozent der befragten Family Offices im Bereich Direktinvestitionen aktiv. Das bedeutet: Sie kaufen Unternehmensbeteiligungen, finanzieren Wachstumsunternehmen oder investieren gemeinsam mit anderen Familien und institutionellen Investoren. Und dadurch werden sie teilweise selbst zu Konkurrenten von Private-Equity-Fonds.
Timothea Imionidou
Dabei haben Unternehmerfamilien einen Vorteil, den klassische Fonds häufig nicht haben: Sie können langfristiger denken. Ein Fonds muss nach einigen Jahren verkaufen. Eine Familie kann sagen: Wir halten diese Beteiligung 10, 20 oder auch 30 Jahre, wenn sie strategisch zu uns passt.
Claudia Schittelkopp
Auf der anderen Seite bedeutet das aber auch, dass die Strukturen professioneller werden müssen. Wenn eine Familie plötzlich Beteiligungen in mehreren Ländern hält, Immobilien besitzt, ein operatives Unternehmen weiterführt und parallel große Kapitalanlagen verwaltet, reicht eine klassische Vermögensverwaltung irgendwann nicht mehr. Dann geht es um Governance, Reporting, internationale Steuerstrukturen, Risikomanagement und Nachfolge.
Timothea Imionidou
Und letztlich auch um eine sehr familiäre Frage: Wer entscheidet eigentlich über das Vermögen? Die Gründergeneration? Ein Investmentkomitee? Die Kinder? Externe Manager? Oder alle gemeinsam?
Claudia Schittelkopp
Genau da liegt die eigentliche Herausforderung eines Family Offices. Geld zu investieren ist nur ein Teil der Aufgabe. Mindestens genauso schwierig ist es, über Generationen hinweg klare Entscheidungsstrukturen zu schaffen und gleichzeitig das Familienvermögen zusammenzuhalten.
Timothea Imionidou
Und genau deshalb werden wir das Thema auch bei unserem Mandelblüten-Event im Januar 2027 gemeinsam mit den Fachseminaren von Fürstenberg vertiefen. Denn Family Offices stehen exemplarisch für eine Entwicklung, die wir bei immer mehr Unternehmerfamilien sehen: Es geht längst nicht mehr allein darum, Vermögen zu besitzen.
Claudia Schittelkopp
Sondern darum, Vermögen professionell zu organisieren, zu investieren und über Generationen zu erhalten.
Timothea Imionidou
Vielen lieben Dank Claudia. Mehr Hintergründe zu allen drei Themen finden Sie wie immer auf willipedia.plattes.net
Autorin: Timothea Imionidou / Mitarbeit: ff
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