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Die Gültigkeit von Vorsorgedokumenten

In der Europäischen Union (EU) existieren keine einheitlichen Regelungen für Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen. Diese Dokumente, die in einem EU-Mitgliedstaat (z. B. Deutschland) erstellt wurden, sind nicht automatisch in einem anderen Mitgliedstaat (z.B. Spanien) gültig. Das bedeutet, dass deutsche Dokumente dieser Art in Spanien nicht rechtswirksam sind, es sei denn, sie entsprechen den spanischen gesetzlichen Anforderungen.

1. Fehlende EU-weite Harmonisierung

 Die EU hat in diesem Bereich keine einheitlichen Vorschriften oder Regelungen festgelegt, die eine automatische gegenseitige Anerkennung solcher Vorsorgedokumente ermöglichen. Jedes Land hat seine eigenen Gesetze und Vorschriften, die sich oft erheblich unterscheiden. Dies betrifft vor allem die Anforderungen an die Form und den Inhalt solcher Dokumente.

2. Deutsche Dokumente in Spanien

Deutsche Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten sind in Spanien grundsätzlich nicht gültig, weil sie nicht den spanischen rechtlichen Vorgaben entsprechen. Das liegt daran, dass diese Dokumente spezifische rechtliche Anforderungen in Spanien erfüllen müssen, die oft von den deutschen Regelungen abweichen.

3. Notwendigkeit der Anpassung an spanische Gesetze

Um in Spanien gültig zu sein, müssen Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen entweder nach spanischem Recht neu erstellt oder an die spanischen Vorschriften angepasst werden. Dabei geht es z. B. um formale Anforderungen (Notarbestätigung, Zeugen, Sprachversionen) und inhaltliche Vorgaben (Präzisierungen zu medizinischen Maßnahmen).

4. Wichtige Unterschiede zwischen den Ländern

Ein Beispiel für solche Unterschiede ist, dass in Spanien der notarielle Beurkundungsprozess stärker betont wird als in Deutschland. Darüber hinaus gelten in Spanien andere Bestimmungen in Bezug auf Betreuungsverfügungen und das Thema der persönlichen Pflege, die ebenfalls berücksichtigt werden müssen.

FAZIT: Es ist also ratsam, sich bei längeren Aufenthalten oder bei Besitz von Immobilien in Spanien rechtlich beraten zu lassen und diese wichtigen Dokumente an die lokalen Gesetze anzupassen, um im Notfall abgesichert zu sein.

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