Bezahlen mit Bizum: Welche Daten die spanische Steuerbehörde ab 2026 erhält
19. Dezember 2025
Das spanische Finanzministerium erfasst ab Februar 2026 auch Informationen über Transaktionen, die mit dem spanischen Zahlungsdienst Bizum vorgenommen werden. Dabei handelt es sich aber um keine flächendeckende Kontrolle, wie die Behörde jetzt klargestellt hat. Betroffen seien lediglich Unternehmer und Freiberufler in Spanien, über die aggregierte Informationen gemeldet würden. Die Maßnahme habe somit einen klar eingegrenzten Anwendungsbereich.
Das spanische Finanzamt reagiert mit der Klarstellung vom 15. Dezember auf Falschmeldungen unter anderem in den sozialen Netzwerken.
Privatpersonen nicht betroffen
Bizum ist ein in Spanien auch bei Privatpersonen sehr populärer Zahlungsdienst für Echtzeitüberweisungen, der von den meisten spanischen Banken angeboten wird. Für Transaktionen genügt es, die Handynummer des Empfängers zu kennen. Dafür wird die Mobiltelefonnummer zuvor eindeutig mit einem Bankkonto verknüpft, ein externes Konto ist nicht erforderlich.
Finanzinstitute sind ab Februar 2026 verpflichtet, der spanischen Steuerbehörde (Agencia Tributaria) monatlich aggregierte Informationen über die mittels Bizum vereinnahmte Umsatzsumme von in Spanien ansässigen Unternehmern und Freiberuflern zu übermitteln. Die Informationen umfassen unter anderem Identifikationsdaten des Unternehmens, Verkaufsterminals, Empfängerkonten sowie den monatlichen Gesamtumsatz, der über Bizum abgerechnet wurde.
Fragen und Antworten der Steuerbehörde
Worin besteht die neue Informationspflicht zu Bizum gegenüber der Steuerbehörde?
Ab Februar 2026 melden Finanzinstitute der Steuerbehörde monatlich den kumulierten Umsatz, den Unternehmer und Freiberufler über Bizum vereinnahmt haben.
Wann wurde diese Änderung beschlossen?
Im April 2025. Seitdem besteht ein fortlaufender Austausch mit den Finanzinstituten, und die Steuerbehörde hat wiederholt auf den begrenzten Anwendungsbereich dieser Regelung hingewiesen.
Welche Informationen müssen gemeldet werden?
Die Finanzinstitute müssen monatlich folgende Angaben übermitteln:
vollständige Identifikation der an das Bizum-Zahlungssystem (oder vergleichbare Systeme) angeschlossenen Unternehmer und Freiberufler
Händlernummer
eingesetzte Verkaufsterminals
monatlicher über Bizum fakturierter Gesamtbetrag
Identifikation der Bank- oder Zahlungskonten, über die die Zahlungseingänge erfolgen
Müssen Bizum-Zahlungen zwischen Privatpersonen erklärt werden?
Nein. Meldepflichtig sind ausschließlich Zahlungseingänge von Unternehmern und Freiberuflern mit Sitz in Spanien. Zahlungen zwischen Privatpersonen sind ausdrücklich ausgenommen.
Hat diese Informationspflicht Auswirkungen auf Privatpersonen?
Nein. Die Banken übermitteln der Steuerbehörde nur monatlich aggregierte Informationen pro Unternehmer oder Freiberufler. Eine Meldung einzelner Zahlungsvorgänge erfolgt nicht.