Einkommen- und Vermögensteuer: Die Einreichungsfrist läuft
15. April 2021Seit 7. April können in Spanien die Erklärungen für die Einkommen- und Vermögensteuer 2020 eingereicht werden. Die Frist für die Abgabe des so genannten Modelo 100 und Modelo 714 endet am 30. Juni und gilt bei der Einkommensteuer nur für Residenten, bei der Vermögensteuer für Residenten und Nichtresidenten. Wenn Unsicherheit über eine Erklärungspflicht besteht, sollte man sich so früh wie möglich an ein fachkundiges Steuerbüro wenden. Die Mandanten von European@ccounting werden von uns in den kommenden Tagen direkt kontaktiert.
Die Vermögensteuer wird parallel zur Einkommensteuer erstellt, beide Erklärungen sind miteinander verknüpft. Bestimmte Vergünstigungen in der Vermögensteuer etwa können nur im Zusammenwirken mit der Einkommensteuer in Anspruch genommen werden. Hinweis: Wer die simple Methode der automatischen Steuerabbuchung nutzen will, muss bis 25. Juni einreichen. Wichtig ist hierbei, dass die Einzahlung nur über eine in Spanien ansässige Bank erfolgen kann.
Nicht auf Faustregeln vertrauen
Grundsätzlich ist es sinnvoll, sich nicht auf die kursierenden Faustregeln für die Abgabepflicht zu verlassen. Dazu gehört etwa die 22.000-Euro-Regel: Wer diese Barriere nicht knackt, muss keine Erklärung einreichen, heißt es. Das stimmt, aber nur unter bestimmten Voraussetzungen. Eine Erklärungspflicht kann schon ab 1.000 Euro oder gar bei Minus-Einkommen entstehen. Bei Vermögensverlusten ist eine Erklärung auch ganz ungeachtet der Erklärungspflicht sinnvoll, wenn: Wer auch nur ein Jahr auslässt, verliert das Recht, den Verlust gegen zukünftige Gewinne zu verrechnen.
Hinweis: Die kürzlich bekanntgegebene Erhöhung des Spitzensteuersatzes für Arbeitseinkommen von mehr als 300.000 Euro um zwei Prozent oder auch die Reduktion des Höchstbetrags, der jährlich steuerschonend in private Pensionspläne eingezahlt werden kann, spielen bei dieser Erklärung noch keine Rolle, da die Regelungen erst per Steuerjahr 2021 in Kraft getreten sind.
Die wichtigsten Termine im Überblick:
7.4.: Beginn des Einreichungszeitraums für Einkommen- und Vermögensteuer
25.6. Einreichungsfrist bei automatischer Steuerabbuchung
30.6. Einreichungsfrist der Einkommen – und Vermögensteuer für 2020, zugleich Einzahlungstermin für die erste Rate (60%) von Steuernachzahlungen
5.11. Einzahlungstermin für die zweite Rate (40%) von Steuernachzahlungen
31.12. Fristende für Steuerrückerstattungen durch das Finanzamt
30.6. 2025 Verjährung
Tipp:
Mehr Informationen finden Sie in unseren Wegweisern „Die spanische Einkommensteuer für Residenten“ und „Vermögensteuer für deutsche Nichtresidenten“.
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