Skip to main content Skip to page footer

Jetzt soll das Finanzamt die Strafen in der Ferienvermietung auf Mallorca eintreiben

Der Inselrat holt sich im Kampf gegen illegale Angebote Schützenhilfe vom Fiskus.

11. Februar 2025
Inspektion einer Ferienimmobilie.

Im Kampf gegen die illegale Ferienvermietung auf Mallorca bekommen die Inspektoren des Inselrats bald Schützenhilfe vom Finanzamt. So wurde ein Kooperationsabkommen mit der Agencia Tributaria de les Illes Balears (ATIB) auf den Weg gebracht, um die Zustellung und das Eintreiben der ausgestellten Strafen zu verbessern. Denn daran mangelt es bislang in vielen Fällen, wie der Inselrat in einer Pressemitteilung vom 10. Februar erklärt. 

Finanzamt mit besserer Datenbank

Offenbar blieb bislang auch deshalb “ein großer Prozentsatz” der Strafbescheide wirkungslos, weil diese wegen Fehlern in der Adresse nicht zugestellt werden konnten. Das sei von vielen betroffenen Ferienvermietern ausgenutzt worden, um sich ihrer Verantwortung zu entziehen, heißt es beim Inselrat. Hier soll künftig das Abkommen mit dem Finanzamt ansetzen, das der Inselrat am 13. Februar offiziell verabschieden wollte. In der für ihre Effizienz bekannten Behörde könne man nicht nur auf das auf solche Problemfälle spezialisierte Personal, sondern auch auf die Datenbank des Fiskus zurückgreifen, die umfangreicher und präziser sei als die des Inselrats. 

Die ATIB soll dann umgehend damit beginnen, die Geldbußen einzuziehen und Vermietern mitteilen, wenn ein Verfahren gegen sie eingeleitet wird. Die kassierten Geldbußen sollen dann dem Inselrat überlassen werden. 

Schon bisher härtere Gangart gegen illegale Angebote

Die Gangart gegen illegale Angebote in der Ferienvermietung wird seit Längerem auf allen Ebenen deutlich verschärft, wobei sich der Erfolg noch zeigen muss. Zuletzt trat in Spanien zum Jahreswechsel ein Gesetz in Kraft, wonach alle Angebote zur Kurzzeitvermietung mit Stichtag 1. Juli in ein zentrales Register eingetragen sein müssen. Die Vorgabe der spanischen Zentralregierung ergänzt das bisher vorgeschriebene Registrierungs- und Genehmigungsverfahren für die Ferienvermietung auf Mallorca (DRIAT), für das weiterhin der Inselrat zuständig ist. Mit den neuen Regeln, die auf Vorgaben der EU beruhen, erhalten alle Mietobjekte zur Kurzzeitvermietung zusätzlich eine spanienweit eindeutige Identifikationsnummer.

Zuvor hatte der Inselrat auf Mallorca die jahrelang als zu gering kritisierten Ressourcen ausgebaut. Laut einer Ankündigung im Sommer 2024 wurde die Zahl der Inspektoren um 50 Prozent auf 30 erhöht, um Verfahren schneller bearbeiten zu können.

Alle Menschen sind klug.
Die einen vorher, die anderen nachher.

Die Kollegen freuen sich auf Ihre Beratungsanfrage.

Unsere Kompetenzzentren

Wissen | Networking

Beratungsanfrage

Vielen Dank für Ihr Interesse an unseren Dienstleistungen.
Ein Experte aus dem zuständigen Kompetenzzentrum wird Ihre Anfrage bearbeiten und sich bei Ihnen melden.

Bitte beachten Sie unsere Honorare
Datenschutzhinweise ansehen
* Pflichtfelder

Beratungsanfrage

Bitte beachten Sie unsere Honorare
Datenschutzhinweise ansehen
* Pflichtfelder