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Transparenz für europaweite Krypto-Einnahmen: das Ende der "freiwilligen" Steuerehrlichkeit

Seit Jahresbeginn ist die Richtlinie DAC8 in Kraft. Was sie besagt und welche Folgen sie hat.

13. April 2026
KI-Illustration Vernetzung Europa

“Freiwillige” Ehrlichkeit bei Kryptowerten in der Einkommensteuererklärung war gestern: Die Finanzämter erhalten künftig eine automatische Kontrollmitteilung über europaweite Krypto-Aktivitäten, ähnlich wie es bei Zinserträgen von Banken bereits üblich ist. Denn Kryptowährungen und andere digitale Assets unterliegen seit Jahresbeginn einer automatischen, europaweiten Melde‑ und Austauschpflicht innerhalb der Europäischen Union, die Behörden einen bisher nie gesehenen Einblick in Transaktionen gibt und Steuerumgehung deutlich erschweren soll.

Das bedeutet DAC8

Hintergrund ist die achte Richtlinie zur administrativen Zusammenarbeit (DAC8), mit der die EU-Steuerlandkarte für Kryptowerte zum Jahreswechsel 2026 völlig neu gezeichnet wurde. Die Richtlinie dehnt den automatischen Informationsaustausch nun auf Krypto‑Assets aus und sorgt dafür, dass Daten über Halter und Transaktionen systematisch erfasst und zwischen den EU-Steuerbehörden geteilt werden.

Dabei spielt es keine Rolle, wo ein Anbieter seinen Sitz hat: Crypto‑Asset Service Provider (CASP) müssen alle steuerlich relevanten Daten von EU‑Kunden sammeln, verifizieren und melden - auch wenn sie außerhalb der EU ansässig sind. Diese Pflicht umfasst unter anderem Namens‑ und Steuerdaten, Transaktionswerte, Kauf‑/Verkaufs‑Details sowie Wallet‑Informationen. Die Informationen werden nach dem EU‑Schema an nationale Behörden übermittelt, die sie intern und europaweit austauschen, um steuerliche Risiken zu erkennen.

Umsetzung in Deutschland und Spanien

In Deutschland wurde DAC8 über das Kryptowerte‑Steuertransparenzgesetz (KStTG) umgesetzt. Die wesentlichen Teile des KStTG sind am 1. Januar 2026 in Kraft getreten. Seitdem müssen Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen (CASPs) die melderelevanten Daten ihrer Nutzer erfassen und an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) melden. Der automatische Austausch zwischen den EU-Staaten startet im September 2027 - die Finanzbehörden benötigen Zeit, um die Massendaten technisch zu validieren und in das EU-weite System einzuspielen. Die DAC8-Richtlinie sieht vor, dass dieser Austausch spätestens neun Monate nach Ende des Berichtsjahres – also bis zum 30. September 2027 – abgeschlossen sein muss.

In Spanien geschah die Umsetzung durch ein im Jahr 2025 verabschiedetes Gesetz zur Transposition europäischer Richtlinien. Ein königliches Dekret (Real Decreto) legt die technischen Details für die Sorgfaltspflichten und die Meldeformulare fest. Für die spanischen Steuerbehörden ergänzt DAC8 die bereits bestehende spanische Meldepflicht im Modelo 721, das spanische Steuerpflichtige zur Deklaration von Krypto-Beständen im Ausland über 50.000 Euro verpflichtet.

Praktische Folgen

Für Krypto‑Plattformen und Dienstleister bedeutet das: erheblicher Umstellungs‑ und Implementierungsaufwand für Daten‑Erfassung, IT‑Infrastruktur und Compliance, weil die Regeln weit über traditionelle Finanztransparenz hinausgehen.

Die Konsequenz für Nutzer: Kryptotransaktionen sind nicht mehr im Dunkeln – Behörden können Aktivitäten leichter nachvollziehen, Unterschiede zwischen gemeldeten Daten und Steuererklärungen schnell erkennen und steuerliche Verstöße zielgerichtet verfolgen. 

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