Immobilien, Lex Beckham, Influencer: Wo die spanischen Steuerprüfer 2026 genauer hinschauen wollen
20. März 2026
Es soll später keiner sagen können, dass er nicht gewarnt worden sei: Die spanische Steuerbehörde hat die Themenbereiche bekannt gegeben, auf die sich die Steuerprüfung in diesem Jahr schwerpunktmäßig konzentrieren soll. Laut einer Pressemitteilung der Agencia Tributaria vom 12. März sind dies in erster Linie der Immobiliensektor, die Ferienvermietung, ausländische Steuerpflichtige mit sogenannter Lex-Beckham-Regelung, die Besteuerung von Influencern sowie steuerliche Abzüge von wirtschaftlichen Interessenvereinigungen (AIE).
Festgelegt sind diese Schwerpunkte im sogenannten Jahresplan für Steuer- und Zollkontrollen (Plan de Control Tributario). Zu den Schwerpunkten gehören wie im vergangenen Jahr Maßnahmen gegen die Schattenwirtschaft, die Überprüfung großer Unternehmen sowie die Kontrolle größerer Vermögen, wobei explizit “Schaffung von Zweckgesellschaften zur Vermeidung oder Minimierung der Besteuerung” genannt wird. Auch die Frage der Ansässigkeit in Spanien werde weiterhin Schwerpunkt der Überprüfungen sein.
Bei den Methoden der Prüfung verweist die Steuerbehörde neben inzwischen eingeführten KI-Tools unter anderem auch auf die seit 1. Januar 2026 geltende erweiterte Transparenz bei Karten- und Kontobewegungen in Spanien.
Immobilien und Vermietungen
Das Wachstum des Immobilienmarktes habe neue Geschäftsmodelle hervorgebracht, die man künftig in allen Phasen genauer überwachen wolle, heißt es – von der Projektentwicklung über den Bau und die Vermarktung bis hin zur Vermittlung. Dabei werde insbesondere geprüft, ob Gewinne und Kosten korrekt erklärt werden und ob es mögliche missbräuchliche Subunternehmerstrukturen gebe.
Besondere Aufmerksamkeit werde man der Bewertung von Immobilien bei Übertragungen widmen – vor allem dann, wenn gesellschaftsrechtliche Strukturen in die Transaktion eingebunden sind.
Darüber hinaus will die Steuerbehörde auch die Provisionen von Immobilienmaklern und anderen Vermittlern beim Verkauf oder bei der Vermietung von Immobilien verstärkt kontrollieren.
Im Bereich der Wohnungsvermietung soll intensiver geprüft werden, ob Mieteinnahmen ordnungsgemäß erklärt werden, insbesondere bei solchen, die über Internetportale abgewickelt werden. Dabei richte sich der Fokus auch auf Fälle, in denen Personen oder Unternehmen eine Langzeitvermietung deklarieren, tatsächlich jedoch kurzfristige oder saisonale Vermietungen vornehmen.
Influencer
Die Steuerbehörde kündigt zudem verstärkte Kontrollen im Bereich des Influencer-Marketings an, also bei Kooperationen zwischen Marken und Influencern.
Da dieses Geschäftsfeld stark wachse und zunehmend etabliert sei, müsse die Überprüfung der Steuererklärungen in diesem Bereich weiter vertieft werden. Auch bei neuen digitalen Geschäftsmodellen müsse die Erfüllung der Steuerpflichten sichergestellt sein.
Besonderes Augenmerk gelte zudem jenen Influencern, die ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen, um eine Besteuerung in Spanien zu vermeiden.
Beckham-Regime
Die spanische Steuerprüfung will außerdem nach eigenen Angaben die Kontrolle über ausländische Arbeitnehmer verstärken, die nach Spanien kommen und das Beckham-Regime nutzen. Dieses erlaubt ihnen unter bestimmten Voraussetzungen, wie Nichtresidenten besteuert zu werden statt der regulären Einkommensteuer zu unterliegen.
Nach Angaben der Steuerbehörde wurde diese Regelung in den vergangenen Jahren teilweise missbräuchlich genutzt, so etwa durch Personen, die bereits zuvor in Spanien ansässig gewesen seien, oder durch den Einsatz künstlich geschaffener Strukturen.
Wohnsitzwechsel zwischen spanischen Regionen
Schließlich richtet sich die Aufmerksamkeit der Steuerbehörde auch auf Steuerpflichtige, die ihren Wohnsitz zwischen Autonomen Gemeinschaften in Spanien verlegen. Gegen sie bestehe in bestimmten Fällen der Verdacht, von bestimmten steuerlichen Vorteilen profitieren zu wollen, die in die Zuständigkeit der jeweiligen Region fallen, oder steuerliche Kontrollen erschweren zu wollen.
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