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Nicht-EU-Bürger im Niemandsland: Regierung kämpft gegen Urteil, das Diskriminierung bei Vermietung beseitigt

Update: Bei der Vermietung spanischer Immobilien können unter anderem Schweizer laut aktueller Gesetzeslage ihre Kosten nicht geltend machen. Der Nationale Gerichtshof hält das für EU-rechtswidrig.

12. Januar 2026
Dürfen auch Nicht-EU-Ausländer Nebenkosten in der Vermietung geltend machen?

Nicht-EU-Bürger, die eine Immobilie auf Mallorca vermieten, sollen genauso wie EU-Bürger die anfallenden Nebenkosten in der Steuererklärung geltend machen können. Zu diesem Schluss war zumindest der Nationale Gerichtshof in Spanien (Audiencia Nacional) in einem Urteil vom 28. Juli 2025 gekommen, wie wir im vergangenen Jahr berichtet haben. Die Richter verweisen darin auf einen Verstoß durch die derzeitige Regelung in Spanien gegen den Grundsatz des freien Kapitalverkehrs der Europäischen Union.

Gegen dieses Urteil hat jetzt der staatliche juristische Dienst Einspruch eingelegt. Das bedeutet, dass die Entscheidung nicht rechtskräftig ist und im Konflikt mit der Steuerbehörde weniger Gewicht hat, solange das Verfahren nicht abgeschlossen ist. 

Die Praxisrelevanz der Entscheidung

Der jetzige Einspruch ist von Bedeutung für die Entscheidung, die nun jeder Nicht-EU-Bürger dieser Tage treffen muss: Bis zum 20. Januar wird die Einreichung der Jahreserklärung für Nichtresidenten mit Mieteinkünften fällig.

Also Einreichen mit oder ohne Kostenabzug? Möglich ist dabei auch ein Zwischending: ohne Kostenabzug einreichen und dann eine Rückerstattung beantragen. Dafür ist vier Jahre Zeit, danach ist die Erklärung verjährt.

19 oder 24 Prozent?

Zum Hintergrund: Während Residenten der EU und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) ihre Netto-Mieteinnahmen mit 19 Prozent beim spanischen Finanzamt versteuern, wird im Fall von Nicht-EU-EWR-Residenten – so etwa Bürgern der Schweiz, von Andorra oder Monaco – ein Steuersatz von 24 Prozent auf die Brutto-Einnahmen angewandt. 

Das jetzige Urteil moniert nun die Ungleichbehandlung hinsichtlich der Unterscheidung von Brutto- und Nettoeinnahmen, nicht aber hinsichtlich der unterschiedlichen Steuersätze. Gegen diese Ungleichbehandlung sind ebenfalls Verfahren anhängig, was wir thematisieren werden, sobald es dazu Neuheiten gibt. 

Wie es jetzt weitergeht

Nun ist der Oberste Gerichtshof (Tribunal Supremo) am Zug. Schließt dieser sich der Auffassung des Nationalen Gerichtshofs an, womit allgemein gerechnet wird, müsste die Regierung das Gesetz ändern.

Gerne berät die PlattesGroup zu Ihrer individuellen Situation.

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