Familienstiftung in Deutschland: neue Herausforderung durch Registrierungspflicht!
30. Mai 2025
Die Einführung eines bundesweiten Stiftungsregisters zum 1. Januar 2026 stellt Familienstiftungen in Deutschland vor neue Herausforderungen – insbesondere solche, die bislang weitgehend im Stillen und unterhalb des öffentlichen Radars operieren konnten. Die Änderungen bedeuten einen tiefgreifenden Einschnitt in die bisherige Rechts- und Verwaltungspraxis.
Bislang existierten in Deutschland lediglich dezentral geführte Stiftungsaufsichten in den Ländern – teils digital, teils analog. Transparenz war dabei oft eine Frage der Interpretation. Dies ändert sich nun grundlegend: Mit dem neuen Register wird eine zentrale, digital zugängliche Erfassung aller rechtsfähigen Stiftungen des bürgerlichen Rechts geschaffen, vergleichbar mit dem Handelsregister. Zuständig ist das Bundesamt für Justiz in Bonn.
Für Familienstiftungen, deren Gründung häufig dem Schutz von Vermögenswerten, der Nachfolgeplanung und der diskreten Verwaltung familiärer Interessen dient, ist dies kein bloß technischer Schritt, sondern eine Herausforderung in mehrfacher Hinsicht – die Transparenzpflicht muss mit dem Diskretionsinteresse auf einen Nenner gebracht werden.
Im neuen Register werden unter anderem folgende Informationen veröffentlicht:
Name und Sitz der Stiftung
Stiftungszweck und vertretungsberechtigtes Organ
Vertretungsregelungen (Einzelvertretung, Gesamtvertretung)
Aktuelle Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs
Zwar bleiben Angaben zu Vermögensausstattung und internen Regelungen weiterhin vertraulich. Doch allein die Offenlegung von Personen und Strukturen kann strategisch sensible Informationen preisgeben.
Pflicht zur Anmeldung und Mitteilung
Stiftungen sind verpflichtet, bis spätestens 31. Dezember 2026 ihre Daten elektronisch beim Register einzureichen – inklusive notariell beglaubigter Erklärungen. Auch künftige Änderungen wie zum Beispiel Wechsel im Vorstand sind unverzüglich zu melden. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, riskiert Bußgelder und die Nichterfassung im Register – mit Folgen für die Rechtsfähigkeit und Außenwirkung der Stiftung.
Ein oft übersehener Aspekt: Familienstiftungen können parallel auch im Transparenzregister meldepflichtig sein, insbesondere wenn sie wirtschaftlich berechtigte Personen aufweisen – etwa durch Begünstigte mit maßgeblichem Einfluss. Das birgt die Gefahr einer doppelten Veröffentlichung vertraulicher Daten.
Handlungsempfehlungen: Jetzt aktiv werden
Für Stifterfamilien, Stiftungsräte und Berater ergeben sich daraus mehrere Handlungsfelder:
Register-Compliance prüfen: Entspricht die Satzung den neuen Anforderungen? Sind alle meldepflichtigen Angaben vollständig und korrekt?
Datenschutzrechtliche Prüfung: Lassen sich bestimmte Konstellationen vermeiden, die eine Offenlegung wirtschaftlich Berechtigter nach sich ziehen würden?
Strukturanpassung: Gegebenenfalls kann eine organisatorische oder personelle Umstrukturierung sinnvoll sein – zum Beispiel durch die Zwischenschaltung von Kapitalgesellschaften oder die Anpassung des Kreises der Begünstigten.
Vorbereitung: Die elektronische Einreichung bedarf notarieller Beglaubigung. Der zeitliche Vorlauf darf dabei nicht unterschätzt werden.
Strategischer Ausblick für den Stiftungsstandort Deutschland
Die Reform ist Teil eines europäischen Trends zur Stärkung von Transparenz und Bekämpfung von Geldwäsche. Für Stiftungen bedeutet das eine neue Pflicht zur Sichtbarkeit, die mit dem bisherigen Selbstverständnis oft schwer vereinbar ist. In der Folge könnten grenzüberschreitende Strukturen zum Beispiel im Fall von Liechtenstein oder Österreich an Attraktivität gewinnen – gerade für international agierende Familien mit hohem Diskretionsbedürfnis.
Fazit
Das neue Stiftungsregister bringt nicht nur mehr Transparenz, sondern auch mehr Komplexität. Wer in der Stiftungswelt auch künftig souverän agieren will, sollte die neuen Regeln nicht nur kennen, sondern proaktiv strategisch darauf reagieren. Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, bestehende Strukturen zu überprüfen und Weichen für eine zukunftssichere Ausrichtung zu stellen.
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