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Steuern zahlen in Spanien – So klappt es wirklich!

Lieber Lastschriftverfahren oder Einzahlung? Was tue ich, wenn mein Konto nicht gedeckt ist? Die Grundlagen, wie Steuern in Spanien form- und fristgerecht beglichen werden.

Illustration eines Mannes, der in einem modernen Büroraum an einem Laptop seiner Steuern zahlt

In Spanien gilt das Selbstveranlagungssystem. Anders als in Deutschland gibt es hierzulande keine Steuerbescheide vom Finanzamt. Der Steuerpflichtige hat sich selbst darum zu kümmern, wann, wieviel und für was er an den Fiskus abzuführen hat. Und damit nicht genug: Für jede Art von Steuern gibt es eigene Stichtage, Fristen und Regelungen. 

Thomas Fitzner, der Steuerexperte und Leiter der Abteilung Residenten bei der PlattesGroup erklärt die Grundlagen, wie Steuern in Spanien zu zahlen sind, ausführlich. Dabei beantwortet er unter anderem folgende Fragen:

  • Wie funktioniert das Steuersystem in Spanien?
  • Welche Zahlungsarten gibt es – von der IBAN-Abbuchung bis zum NRC-Code?
  • Was tun, wenn man seine Steuern nicht rechtzeitig zahlen kann?
  • Gibt es Möglichkeiten für Zahlungsaufschub oder Ratenzahlung?
  • Rückerstattungen – wann bekommt man Steuern zurück?

 

Jörg Jung
Ich sag mal direkt: Hallo Thomas Fitzner.

Thomas Fitzner
Hallo Jörg!

Jörg Jung
Ja, wir reden über was. Und zwar über und lieber Thomas Fitzner, erstmal wieder um dich vorzustellen, Steuerexperte und Leiter der Abteilung Residenten bei der PlattesGroup. Wir reden mal über Steuern allgemein. Also wir haben ja auch die letzten Podcast-Folgen ganz viel über Vermögensteuer geredet, Einkommensteuer, aber mich würde jetzt mal interessieren, wie funktioniert denn Steuernzahlen in Spanien allgemein?

Thomas Fitzner
Da muss ich jetzt was sagen?

Jörg Jung
Ja, du solltest jetzt was sagen und zwar, du bist der einzige Kompetente in unserer Runde hier. Also wir reden ja über Steuern.

Thomas Fitzner
Ich habe eine intelligente Frage erwartet. Okay.

Jörg Jung
Ich wollte es jetzt einfach mal ganz allgemein halten. Also so wie "Wie backt man Brot?" und wie funktioniert Steuernzahlen in Spanien?

Thomas Fitzner
Ja, da muss ich jetzt durch. Also es gibt grundsätzlich zwei Möglichkeiten. Die einfachste ist, dass man in die Steuererklärung einfach die IBAN-Nummer des Kontos einträgt, was dazu führt, dass am letzten Tag der Frist das Finanzamt vom angegebenem Konto den Steuerbetrag abbucht, da muss man dann selber gar nichts mehr machen. “Fire and forget.” Das heißt, man reicht ein mit dieser IBAN-Nummer und das Finanzamt holt sich dann das Geld. Das hängt damit zusammen, dass wir hier ja das Selbstveranlagungssystem haben. Das bedeutet, es ist nicht so, dass ich jetzt einen Bescheid kriege oder was, sondern ich muss entweder selbst oder über einen Steuerberater die Erklärung erstellen. Ich muss ausrechnen, wie viel ich einzahlen muss. Und dann reiche ich einfach ein und das Finanzamt holt sich wie gesagt das Geld. Allerdings ist die Voraussetzung für die meisten der persönlichen Erklärungen, dass ich da ein spanisches Konto haben muss. Und dass ich Eigentümer oder Miteigentümer dieses Kontos sein muss. Da gibt es allerdings eine Ausnahme: Seit vergangenem Jahr kann die Einkommenssteuererklärung für Nicht-Residenten auch über ein ausländisches Konto mit diesem automatischen Abbuchungsverfahren gemacht werden. Und zwar in jenen Ländern, die Teil, Bestandteil des SEPA-Verfahrens sind. Das ist ein Überweisungsverfahren, SEPA. Das sind im Wesentlichen die Länder der Europäischen Union und noch einige weitere. 

Allerdings kann eine solche Abbuchung auch schiefgehen und es ist dann unangenehm, weil dann hat man zwar die Erklärung eingereicht und die Steuer wurde nicht abgebucht. Darum empfehlen wir unseren Mandanten auch immer, wenn wir die eingereichte Erklärung zusenden. Bitte schauen Sie am Tag nach dem Fristende, ob denn die Abbuchung durchgeführt wurde, um sicherzustellen, dass das funktioniert hat. Unter welchen Umständen kann das schiefgehen? Also es gibt einen Klassiker, stell dir vor, es kommt jetzt ein Deutscher hier nach Spanien, eröffnet ein Konto und er hat noch keine NIE, also diese Identifizierungsnummer von Ausländern zu behördlichen Zwecken. Und er muss sich ja identifizieren für dieses Konto und es wird dann seine Reisepassnummer eingetragen, wird dann Resident und diese Eintragung der Reisepassnummer wird nie geändert. Das heißt, dieses Konto ist nicht mit einer NIE verknüpft. Die NIE wird bei der Anmeldung beim Finanzamt automatisch und im gleichen Wort- bzw. Ziffernlaut dann auch zur Steuernummer. Das heißt die persönliche Identifizierungsnummer und die Steuernummern sind identisch. Das ist vor allem aus deutscher Sicht, wo es ja sogar mehrere Steuernummern gibt ein sehr, sehr einfaches System. Spanier zum Beispiel, die können ihre Ausweisnummer auch direkt als Steuernummer verwenden. Das ist simpel und angenehm. Aber wie gesagt, wenn ein Ausländer hierher kommt und dann seine Reisepass- oder Ausweisnummer bei der Bank angegeben hat und das nicht ändert, der läuft Gefahr, dass bei einem solchen Einzug das Finanzamt das Konto nicht erkennt oder nicht akzeptiert, weil es nicht mit einer NIE verknüpft ist bzw. mit der gleichlautenden Steuernummer. Das ist ein möglicher Grund dafür, dass eine solche Abbuchung schiefgehen kann. Und ein anderer ist ganz profan, dass das Konto nicht gedeckt ist. Aber wir erleben selten, dass es schiefgeht. Und das ist wirklich die einfachste Möglichkeit, in Spanien Steuern zu zahlen. Und wenn das nicht funktioniert, aus welchem Grund immer, zum Beispiel wenn man kein spanisches Konto hat, beziehungsweise jetzt nicht ein Modelo 210, das ist das Formular 210 Auslandseinkommensteuererklärungen für Ausländer, die nicht macht, sondern andere Erklärungen macht, für die die Möglichkeit über ein ausländisches Konto zu zahlen nicht besteht, dann muss ich das mit einem sogenannten NRC machen. 

Das Verfahren ist wie folgt, wir erstellen den Entwurf der Erklärung, teilen dem Kunden mit, wie viel er da einzahlen muss. Dann muss dieses Geld, dieser Betrag, der zahlungsfähige Steuerbetrag, an das Finanzamt eingezahlt werden. Und zwar auf eine Weise, dass ein Bestätigungscode generiert wird, der NRC heißt, Numero de Referencia Completo. Und erst wenn ich als Bearbeiter diesen NRC-Code habe, der also bestätigt, dass die Einzahlung erfolgt ist, dann kann ich erst einreichen. Das hat auch Vorteile, nämlich den, dass ich anders zum Beispiel als in Deutschland eine komplette Kontrolle darüber habe, zu welchem Zeitpunkt ich die Einzahlung vornehmen möchte. Das ist unter anderem bei Anrechnungsthemen interessant. Und ich kann diese Zahlung, anders als bei der Abbuchung von jedem beliebigen Konto vornehmen. Natürlich nur von jedem Konto, auf das ich eine Berechtigung habe. Beziehungsweise auch über Treuhandkonten. Jetzt muss ich aber erwähnen, dass es mittlerweile viele Firmen, viele Notare, viele Steuerbüros gibt, die diesen Service über Treuhandkonto nicht mehr anbieten. Das hat einfach damit zu tun, dass Zahlungen Fremder über eigene Konten mittlerweile mit einem hohen administrativen Aufwand verbunden sind, weil immer komplexere Geldwäschegesetze erfüllt werden müssen. Das sei nur nebenbei erwähnt. Das heißt, ist der Grund, warum nicht jeder Dienstleister eine Zahlung über sein Konto gerne sieht. Das sind also die Möglichkeiten dieser NRC-Code. Das ist fällig, wenn ich schon aus einer Frist raus bin, diese automatische Abbuchung geht nur, wenn ich in einer bestimmten Frist die Erklärung einreiche. Diese Frist endet normalerweise fünf Tage vor dem endgültigen Ende der Einreichungsfrist. Das heißt zum Beispiel bei der Einkommenssteuererklärung müsste ich bis 25. Juni einreichen, um mit diesem simpelsten Steuerzahlungssystem das abwickeln zu können. Und wenn ich diese Frist reiße, dann muss ich über das etwas komplexere System mit diesem genannten NRC und der vorherigen Einzahlung etc. etc. das machen. Beziehungsweise muss ich logischerweise dieses etwas komplexere System immer dann verwenden, wenn ich zum Beispiel eine Nacherklärung einreiche. Da bin ich aus der Frist komplett draußen und muss deswegen erst einzahlen und kann dann erst einreichen.

Es gibt natürlich noch eine dritte Art Steuern zu zahlen, die einfach darin besteht, dass man dem Finanzamt eine permanente Einzugsberechtigung übermittelt. Das geht nur für bestimmte Steuern, also zum Beispiel die Grundsteuer oder Kraftfahrzeugsteuer. Dann sagt man dem Finanzamt, das ist mein Konto und da holst du dir einfach jedes Jahr, was du brauchst und dann geht es automatisch weg. Das ist nicht möglich bei all jenen Steuererklärungen,  die die Einreichung eines Formulars, eines Modelos bedingen. Das ist die Einkommenssteuer sowohl für Residenten wie Nicht-Residenten. Das ist die Vermögensteuer. Das ist die Erbschaftssteuer. Das ist die Schenkungssteuer. Für alle diese Steuerarten gilt und ich spreche jetzt natürlich aus meinem, aus meinem Feld der Verantwortlichkeiten nur über die Steuern für natürliche Personen. Das sind die wesentlichen Steuern, die ich hier zu berücksichtigen habe. Oder zum Beispiel gibt es auch die Grunderwerbsteuer zum Beispiel beim Kauf eines Hauses oder bei bestimmten Übertragungen. Und eventuell, wenn ich als natürliche Person gewerblich tätig bin, habe ich dann auch noch Umsatzsteuererklärungen einzureichen oder unterjährige Einkommensteuererklärungen. Und das funktioniert genau gleich. Also entweder mit dieser IBAN oder mit einem automatischen Einzug oder mit der Einzahlung NRC Code und dann Einreichung.

Jörg Jung
Was ist denn eigentlich, wenn der Steuertermin da ist, aber ich habe nicht die Kohle um die Steuern zu bezahlen?

Thomas Fitzner
Ja, da gibt es eine gute und eine schlechte Nachricht. Die schlechte ist, dass es hier grundsätzlich keine Fristverlängerung gibt. Das heißt, zum Beispiel die Einreichungsfrist für Einkommen- und Vermögensteuer ist in Marmor gemeißelt. Das heißt, das muss ich am 30. Juni oder wenn das ein Feiertag ist am 1. oder 2. Juli muss ich das abgeben. In jedem Fall. Es gibt aber, und das ist die gute Nachricht, es gibt mehrere Möglichkeiten, wenn man tatsächlich in dem Moment diese Liquidität nicht hat, gibt es mehrere Möglichkeiten, sich da mit dem Finanzamt zu einigen. Die einfachste Möglichkeit und die erfordert auch keinen Antrag, sondern die wählt man eigentlich, das ist eine Option, ein Optionsrecht, das ausgeübt werden kann, besteht darin, dass man bei der Einkommenssteuer, und das gilt aber nur für die Einkommenssteuer, die Option wählt, dass man in zwei Raten bezahlt, nämlich 60 Prozent zum Datum der eigentlichen Einreichungsfrist und dann 40 Prozent einige Monate später, nämlich am 5. November. Das heißt, man kann die Einkommenssteuerzahlung in zwei Tranchen aufteilen, 60, 40.

Man kann aber auch, wenn das keine Lösung bringt, kann man auch generell einen Aufschub der Zahlung bitten. Das hat dann keine Säumniszuschläge zur Folge, allerdings Zinsen. Und diesen Aufschub, den sollte man jetzt auch nicht leichten Herzens beantragen, denn das Finanzamt würde sich zumindest die spanischen Konten ansehen, zu sehen, ob da nicht sowieso Geld drum liegt und dann gegebenenfalls diesen Antrag nicht genehmigen. Und ein weiterer Haken ist, dass ab einer bestimmten Summe, die wurde gerade im Vorjahr geändert, nämlich 50.000 Euro, wird dieser Aufschub nur gewährt, wenn ich eine entsprechende Bürgschaft dem Finanzamt biete. Das ist deswegen ein Problem, weil so eine Bürgschaft dann auch wieder mit Kosten verbunden sind. Also zum Beispiel, wenn ich dafür jetzt eine Hypothek errichten muss.

Jörg Jung
Gibt's noch weitere Möglichkeiten in Richtung Zahlungsaufschub? Also ich sehe immer noch Licht am Ende des Tunnels für mich eventuell.

Thomas Fitzner
Also wenn das alles nicht geht, stellen wir uns jemanden vor, der also echte Liquiditätsprobleme hat und deswegen auch momentan die Bürgschaft nicht finanzieren kann oder aus irgendwelchen Gründen einen längeren Zahlungsplan benötigt. Der müsste dann und das haben wir in der Praxis auch tatsächlich schon einige Male gemacht, für Mandanten mit dem Finanzamt eine Ratenzahlung aushandeln. Das wird dann individuell vereinbart und wird dann je nach Verhältnissen des Steuerzahlers wird das auch gewährt oder lässt sich das Finanzamt zu einem solchen zu einem solchen Ratenzahlungsplan breitschlagen. Wir haben natürlich primären ein Interesse daran, dass sie das Geld bekommen. Aber das ist nicht der Standard. Das ist eine Ausnahmesituation.

Jörg Jung
Mal andersrum Thomas, ich habe das Geld, könnte meine Steuern bezahlen, habe aber überhaupt keine Ahnung wie viel Steuern bezahlen muss, weil ich gar keine Daten habe und gar nicht weiß, wo ich die hernehmen soll. Gibt es diese Fälle auch?

Thomas Fitzner
Ja, gibt es. Also das setzt natürlich voraus, dass man ungefähr eine Idee hat, wie viel das sein könnte. Aber nehmen wir mal an, jemand hat überhaupt keine Liquiditätsprobleme. Aber tatsächlich liegen ihm noch nicht die, für die Erstellung oder korrekte Erstellung der erklärungsnötigen Daten vor. Das haben wir doch gelegentlich mit deutschen Mandanten, weil wir vielfach hier für die Erstellung der spanischen Steuererklärung Daten aus Deutschland benötigen, wo die Fristen ja wesentlich großzügiger sind als in Spanien und manchmal einfach bestimmte Informationen noch nicht vorlegen. Was macht man dann? Ich komme also zum Ende der Frist, ich habe die Daten nicht, ich kann die Einkommensteuererklärung nicht korrekt einreichen. Da gibt es gibt es im Prinzip zwei Möglichkeiten. Eine Möglichkeit ist, ich reiche mal mit dem ein, was ich habe, zahle das und wenn ich dann die Daten bekomme, mit denen ich die Erklärung dann vervollständigen kann, reiche ich außerfristmäßig eine Nacherklärung ein. Das heißt, ich berichtige die bereits eingereichte Erklärung. Und das ist ein ziemlich undramatischer Vorgang. Da wurden auch vor zwei Jahren die Säumniszuschläge, die dabei anfallen, wesentlich herabgesetzt. Also ich würde, wenn ich jetzt einen Monat später dran bin, würde ich unter bestimmten Voraussetzungen nur 0,75 Prozent Säumniszuschlag auf die nachgezahlte Summe bezahlen. Das ist die eine Möglichkeit. Die andere Möglichkeit ist, mir fehlen also wirklich die ganz wesentlichen Daten, ich reiche gar nicht ein. Und reiche dann außerhalb der Frist eben in dem Moment ein, wenn mir die Informationen vorliegen. Das ist nur dann anzuraten, wenn ich einigermaßen sicher bin, dass dem spanischen Finanzamt nicht Informationen über die zu besteuerten Vorgänge vorliegen. Denn der schlimmste Fall wäre, wenn mir das Spanische Finanzamt zuvorkommt. Das heißt, bevor ich diese außerfristmäßige Erklärung einreiche, kommen die um die Ecke und klopfen mir auf die Finger und sagen, wo ist deine Erklärung geblieben? Dann bin ich ja nicht mehr in den normalen Säumniszuschlägen, die relativ milde sind, sondern dann habe ich die Initiative verloren, wenn mal ein Verfahren angeleiert ist, bin ich nicht mehr in dieser Regelung drin, sondern in in einer anderen Regelung. Da gibt es dann schon Strafen und Zinsen und es wird dann teurer.

Jörg Jung
Wir hatten es ja in einer der letzten Podcast-Folgen schon mal mit der Einkommenssteuer und du hast dann auch glücklicherweise erwähnt, es gibt ja auch die Fälle, wo man denn was zurückkriegt, also dass man im Prinzip nicht draufblechen muss, eventuell was zurückkriegt. Was passiert denn dann?

Thomas Fitzner
Na dann kriegt man das Geld zurück. Da ist jetzt die Frist großzügig. Und zwar, wir erinnern uns, 30.6. normalerweise, wenn es kein Wochenendtag ist, ist der letzte Tag der Einreichung der Einkommenssteuer und auch der Vermögensteuer. Jetzt bei der Einkommenssteuer ist es möglich, dass ich eine Rückerstattung erhalte, wenn ich zum Beispiel als Gewerbetreibender schon unterjährig Steuern eingezahlt habe und in der Jahreserklärung, die ja meine ganzen sonstigen Verhältnisse und anderes Einkommen oder auch Absatzbeträge berücksichtigt, sich herausstellt, dass ich mehr eingezahlt habe oder für mich eingezahlt worden ist von der Firma oder von Kunden, als ich eigentlich gesamthaft für das Jahr abführen muss. Dann gibt es also eine Rückerstattung und dafür kann sich das Finanzamt vom 1.07. bis zum 31.12. Zeit nehmen. Die haben da also sechs Monate. Das kann auch länger werden, aber das versuchen die zu vermeiden, denn ab dem 1. Januar des Folgejahres müsste das Finanzamt mir dann für jeden Tag, das wird tatsächlich tagesgenau ausgerechnet, Zinsen bezahlen für die Verspätung.

Jörg Jung
Jetzt gehen wir mal zu dem Fall, ich habe keine konkreten Daten, die ich da irgendwie angeben könnte. Kann ich dann auch sagen, och, ich schätze mal einfach Pi mal Daumen. Also geht es überhaupt oder wäre es ratsam?

Thomas Fitzner
Also vom Grundsatz her ist es möglich, denn ich muss ja weder mit der Einkommensteuer- noch mit der Vermögensteuererklärung muss ich Dokumente einreichen. Ich reiche nur einen Datensatz ein und bezahle entsprechend und Dokumente sind ja erst vorzulegen, wenn sich das Finanzamt für diese Erklärung zu interessieren beginnt. Und diese Kontrollabrufe werden ja nach dem Stichprobenprinzip vorgenommen oder aber wenn dem Finanzamt abweichende Daten vorliegen. Also möglich ja. Ratsam auf jeden Fall, denn man spart sich die Säumniszuschläge. Man muss allerdings nur eines berücksichtigen. Wenn man jetzt mit geschätzten Zahlen einreicht, kommen ja irgendwann die korrekten Daten. Und da kann sich ergeben, dass ich da entweder zu viel oder zu wenig eingezahlt habe. Und man sollte auf jeden Fall darauf achten, dass man unter dem geschätzten endgültigen Betrag liegt. Aus dem einfachen Grund, weil eine Nachzahlung, also eine Nacherklärung, die in eine Nachzahlung mündet, administrativ gesehen wesentlich einfacher und undramatischer ist als ein Rückerstattungsantrag. Wenn ich also sehe, die endgültigen Daten führen zu einer Rückerstattung, dann muss ich dem Finanzamt sehr genau belegen, warum ich diese Rückerstattung haben will. Die wollen sich das dann genau anschauen. Das heißt, ich habe direkt eigentlich eine Art Verfahren am Hals damit. Und das kann auch dazu führen, dass ich dann zusätzliche Kosten, auf jeden Fall zusätzlichen Zeitaufwand, aber auch zusätzliche Kosten habe, weil sich ja dann ein Steuerberater damit beschäftigen muss, der diese Unterlagen dann dem Finanzamt vorlegen muss. Das heißt, wenn man einen Rückerstattungsantrag stellt, ist einem eine genauere Prüfung dieser Erklärung gewiss. Und deswegen sollte man bei dieser Methode, wenn man also mit geschätzten Zahlen arbeitet, darauf achten, dass man in jedem Fall pessimistische Zahlen ansetzt, also niedrigere Zahlen, damit die Nacherklärung in jedem Fall auch eine Nachzahlung und nicht eine Rückerstattung zur Folge hat.

Jörg Jung
Wieder einmal sehr hilfreiche Informationen von Thomas Fitzner. Ich danke Dir. Bis zum nächsten Mal.

Thomas Fitzner
Vielen Dank.

Autor: Jörg Jung / Mitarbeit: C. Schittelkopp

09. Februar 2025
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