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Zeit für die Grundsteuer: fiskalische Pflichten von Immobilieneigentümern beim Rathaus

Welche Steuern und Gebühren auf kommunaler Ebene auf Mallorca anfallen. Achtung: keine Benachrichtigung in Papierform!

Auch wenn kein Zahlungsbescheid des Rathauses im Briefkasten landet: In den meisten Gemeinden auf Mallorca wird es wieder Zeit für die Zahlung der kommunalen Abgaben wie Grundsteuer, Kfz-Steuer oder Müllgebühren. Auch wenn sich die Fristen zum Teil unterscheiden, beginnen die meisten Kommunen auf Mallorca im Oktober, ihre Steuern einzuziehen. Viele Rathäuser setzen dabei – ähnlich wie der spanische Fiskus generell – auf die Eigenverantwortung der Bürger. Sie müssen sich selbst um Termine und Überweisung kümmern, sofern zuvor keine Einzugsermächtigung für die kommunalen Abgaben eingerichtet wurde.

Welche Steuern und Abgaben anfallen

Es sind mehrere Steuern, die in die Zuständigkeit der Gemeinden fallen und die in erster Linie Immobilieneigentümer zahlen müssen. Am stärksten ins Gewicht fällt die Grundsteuer (Impuesto sobre Bienes Inmuebles, IBI), die auf der Basis des aktuellen Katasterwerts der Immobilie und des jeweiligen kommunalen Hebesatzes berechnet wird. Wer ein Fahrzeug auf der Insel angemeldet hat, muss darüber hinaus die Zulassungssteuer abführen, die sich von Gemeinde zu Gemeinde unterscheidet. Und auch die Gebühren für Müllabfuhr und Müllentsorgung fallen an. Unternehmer müssen darüber hinaus die Gewerbesteuern (Impuestos sobre actividades económicas) bezahlen.  Ebenfalls in die Gemeindekasse fließen die Gebühren für Parkverbotszonen vor der eigenen Einfahrt (vado) oder für ein Jagdrevier (coto de caza).

Die Zahlung wird mit Ausnahme der Gemeinden Calvià und Inca sowie Kommunen auf den kleineren Nachbarinseln über die balearische Steuerbehörde (sede.atib.es) abgewickelt. Der Zeitraum der "freiwilligen Zahlung" (periodo voluntario de pago de tributos) beginnt in den meisten Gemeinden am 1. Oktober und endet am 2. Dezember, wobei für ein knappes Dutzend Rathäuser auf den Balearen abweichende Fristen gelten. Die ATIB warnt explizit auf ihrer Website: "Es werden keine Zahlungsbenachrichtigungen in Papierform versendet."

Ein virtueller Assistent steht bereit

Einerseits stellt die balearische Steuerbehörde den Steuerzahlern auf der Website sowie inzwischen auch in einer eigenen App verschiedene Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung – von der Überweisung über die EC-Karte bis hin zu Bizum. Auch eine Art virtueller Briefträger (cartero virtual) steht bereit, der per E-Mail oder SMS über die Fristen informiert und mit dem sich die Zahlungen automatisieren lassen. Andererseits ist die erstmalige Anmeldung etwas kompliziert - sie erfolgt per Code, elektronischem Ausweis oder etwa mit dem Zertifizierungssystem Cl@ve - , und die Abwicklung ist nur auf Spanisch und Katalanisch möglich.

Wer nicht "freiwillig" zahlt

Bei den kommunalen Gebühren handelt es sich angesichts der Komplexität des spanischen Steuersystems um vergleichsweise einfache Behördengänge, die aber bei Missachtung der Vorgaben ebenso Strafzahlungen oder Sanktionen nach sich ziehen können, sobald die Frist zur "freiwilligen Zahlung" verstrichen ist und der "Zeitraum der Vollstreckung" (periodo ejecutivo) beginnt. Gerne kümmern wir uns um die Beantragung der Zahlkarten, mit denen die fälligen Beträge bei der Bank eingezahlt werden können, oder richten für Sie eine Einzugsermächtigung ein.

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