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FBAR

Erstveröffentlichung: 10. Juli 2026

Was ist die FBAR-Meldung?

FBAR steht für Report of Foreign Bank and Financial Accounts. Gemeint ist eine amerikanische Informationsmeldung über ausländische Bank- und Finanzkonten.

Die FBAR-Meldung beruht auf dem Bank Secrecy Act und wird über FinCEN Form 114 eingereicht. FinCEN steht für Financial Crimes Enforcement Network, eine Behörde des US-Finanzministeriums.

Die FBAR-Meldung ist keine Einkommensteuererklärung und löst für sich genommen keine Steuerzahlung aus. Ihre praktische Bedeutung ist trotzdem erheblich. Sie macht ausländische Finanzkonten für die amerikanischen Behörden sichtbar und kann bei Nichtabgabe oder fehlerhafter Abgabe empfindliche Sanktionen auslösen.

Für Personen mit Spanien-Bezug ist FBAR vor allem dann relevant, wenn sie amerikanische Staatsbürger, Green-Card-Inhaber oder aus anderen Gründen US-Personen sind und Bankkonten, Depots oder Zeichnungsberechtigungen in Spanien oder anderen Staaten halten.

Warum gibt es FBAR?

FBAR wurde geschaffen, um ausländische Finanzkonten von US-Personen transparenter zu machen. Der amerikanische Gesetzgeber will verhindern, dass Vermögen, Kapitalerträge oder Finanzstrukturen im Ausland der Kontrolle entzogen werden.

Die Vereinigten Staaten knüpfen Steuer- und Meldepflichten nicht nur an den Wohnsitz. Auch Staatsangehörigkeit, Green Card oder bestimmte andere US-Anknüpfungspunkte können dazu führen, dass eine Person amerikanische Steuer- und Meldepflichten hat, obwohl sie außerhalb der Vereinigten Staaten lebt.

Damit ist FBAR besonders wichtig für internationale Familien, Unternehmer, vermögende Privatpersonen und Personen mit mehreren Wohnsitzen. Wer in Spanien lebt oder dort Vermögen hält, kann dennoch amerikanischen Meldepflichten unterliegen, wenn ein US-Bezug besteht.

Wer muss eine FBAR-Meldung einreichen?

Eine FBAR-Meldung kann erforderlich sein, wenn mehrere Voraussetzungen zusammenkommen.

Betroffen ist eine US-Person, die ein finanzielles Interesse an einem oder mehreren ausländischen Finanzkonten hat oder Zeichnungsberechtigung beziehungsweise eine vergleichbare Verfügungsbefugnis über solche Konten besitzt. Zusätzlich muss der Gesamtwert aller ausländischen Finanzkonten zu irgendeinem Zeitpunkt im Kalenderjahr mehr als 10.000 US-Dollar betragen.

Wichtig ist: Es geht um den Gesamtwert aller meldepflichtigen ausländischen Konten zusammen. Nicht jedes einzelne Konto muss für sich genommen mehr als 10.000 US-Dollar aufweisen.

Wer gilt als US-Person?

Der Begriff US-Person ist für FBAR zentral. Er ist weiter, als viele Betroffene vermuten.

Als US-Person können insbesondere gelten:

Amerikanische Staatsbürger

Amerikanische Staatsbürger können auch dann FBAR-pflichtig sein, wenn sie seit vielen Jahren außerhalb der Vereinigten Staaten leben.

In den Vereinigten Staaten ansässige Personen

Auch steuerlich oder aufenthaltsrechtlich in den Vereinigten Staaten ansässige Personen können betroffen sein.

Green-Card-Inhaber

Green-Card-Inhaber sollten prüfen, ob und in welchem Umfang sie als US-Person gelten und dadurch FBAR-pflichtig sein können.

Amerikanische Gesellschaften

Auch US-Gesellschaften, Personengesellschaften, Limited Liability Companies und andere amerikanische Rechtsträger können FBAR-pflichtig sein.

Trusts und Nachlässe

Trusts und Nachlässe können ebenfalls betroffen sein, wenn sie nach den einschlägigen Regeln als US-Person einzuordnen sind.

Für die Praxis ist wichtig: Eine Person kann in Spanien leben, dort steuerlich ansässig sein und dennoch aus amerikanischer Sicht FBAR-pflichtig bleiben.

Welche Konten sind ausländische Finanzkonten?

Für FBAR-Zwecke sind ausländische Finanzkonten solche Konten, die bei einem Finanzinstitut außerhalb der Vereinigten Staaten geführt werden.

Dazu können insbesondere gehören:

Bankkonten

Klassische Girokonten, Sparkonten, Festgeldkonten und andere Einlagenkonten bei Banken außerhalb der Vereinigten Staaten können meldepflichtig sein.

Wertpapierdepots

Depots bei Banken, Brokern oder Verwahrstellen außerhalb der Vereinigten Staaten können unter FBAR fallen.

Investmentkonten

Bestimmte Investmentkonten, Fondsanteile oder Konten bei Finanzdienstleistern können relevant sein, wenn sie als ausländisches Finanzkonto einzuordnen sind.

Versicherungskonten

Bestimmte kapitalbildende Versicherungsprodukte oder vergleichbare Finanzprodukte können meldepflichtig sein, wenn sie die Voraussetzungen eines Finanzkontos erfüllen.

Firmenkonten

Auch Konten einer Gesellschaft können für eine natürliche Person relevant werden, wenn diese ein ausreichendes finanzielles Interesse oder Zeichnungsberechtigung hat.

Konten mit Zeichnungsberechtigung

Eine FBAR-Pflicht kann auch ohne wirtschaftliches Eigentum entstehen, wenn eine US-Person über ein ausländisches Konto zeichnungsberechtigt ist oder auf andere Weise über das Konto verfügen kann.

Was bedeutet finanzielles Interesse?

Ein finanzielles Interesse liegt typischerweise vor, wenn die US-Person Kontoinhaber ist oder rechtlich beziehungsweise wirtschaftlich als Inhaber des Kontos gilt.

Ein finanzielles Interesse kann aber auch mittelbar entstehen. Das ist besonders wichtig bei Gesellschaften, Trusts, Stiftungen, Familienstrukturen oder Konten, die von Bevollmächtigten gehalten werden.

In der Praxis sollte deshalb nicht nur auf den formalen Namen auf dem Konto geschaut werden. Entscheidend ist auch, wer wirtschaftlich hinter dem Konto steht, wer Kontrolle ausübt und wer über die Mittel verfügen kann.

Was bedeutet Zeichnungsberechtigung?

Zeichnungsberechtigung bedeutet, dass eine Person durch direkte Anweisung an die Bank oder das Finanzinstitut über das Konto verfügen kann. Dafür muss sie nicht zwingend wirtschaftlicher Eigentümer des Kontos sein.

Das ist besonders relevant für:

Geschäftsführer

Ein Geschäftsführer einer spanischen Gesellschaft kann Zeichnungsberechtigung über Gesellschaftskonten haben.

Finanzleiter und Mitarbeiter

Auch Mitarbeiter mit Bankvollmacht können betroffen sein, wenn sie US-Personen sind.

Familienmitglieder

Familienmitglieder mit Kontovollmacht können FBAR-relevant sein, auch wenn das Geld wirtschaftlich einer anderen Person gehört.

Bevollmächtigte

Berater, Treuhänder oder andere Bevollmächtigte können im Einzelfall prüfen müssen, ob eine reine Zeichnungsberechtigung eine FBAR-Pflicht auslöst.

Gerade bei Unternehmens- und Familienstrukturen wird diese Regel häufig unterschätzt.

Die 10.000-US-Dollar-Grenze

Die wichtigste Schwelle für FBAR ist der Gesamtwert von mehr als 10.000 US-Dollar. Maßgeblich ist der aggregierte Höchstwert aller ausländischen Finanzkonten zu irgendeinem Zeitpunkt im Kalenderjahr.

Das bedeutet: Wenn eine US-Person mehrere ausländische Konten hält, werden die Werte zusammengerechnet. Wird die Schwelle nur an einem Tag überschritten, kann für das gesamte Kalenderjahr eine FBAR-Meldung erforderlich sein.

Beispiel: Eine US-Person lebt in Spanien und hält ein spanisches Girokonto mit 6.000 US-Dollar Gegenwert und ein Depot in Deutschland mit 5.000 US-Dollar Gegenwert. Wenn die zusammenzurechnenden Werte zu irgendeinem Zeitpunkt mehr als 10.000 US-Dollar betragen, kann eine FBAR-Meldung erforderlich sein.

Die Schwelle ist niedrig. Viele Betroffene bemerken deshalb erst spät, dass sie überhaupt meldepflichtig sind.

Welche Informationen werden in der FBAR-Meldung angegeben?

Die FBAR-Meldung enthält Informationen zu den meldepflichtigen ausländischen Finanzkonten. Typische Angaben sind:

Name des Kontoinhabers

Es wird angegeben, auf wessen Namen das Konto geführt wird.

Kontonummer

Die Kontonummer, Depotnummer, IBAN oder ein vergleichbares Identifikationsmerkmal ist anzugeben.

Name und Anschrift des Finanzinstituts

Die Bank oder das Finanzinstitut, bei dem das Konto geführt wird, wird identifiziert.

Art des Kontos

Es ist anzugeben, ob es sich etwa um ein Bankkonto, Depot oder anderes Finanzkonto handelt.

Höchstwert des Kontos

Anzugeben ist der maximale Wert des Kontos während des Kalenderjahres, umgerechnet in US-Dollar.

Finanzielle Beteiligung oder Zeichnungsberechtigung

Die Meldung unterscheidet, ob die US-Person wirtschaftlich oder rechtlich am Konto beteiligt ist oder lediglich Zeichnungsberechtigung besitzt.

Frist für FBAR

Die FBAR-Meldung ist eine jährliche Meldung. Sie bezieht sich auf das Kalenderjahr.

Die reguläre Frist endet am 15. April des Folgejahres. Wer diese Frist nicht einhält, erhält automatisch eine Verlängerung bis zum 15. Oktober. Ein gesonderter Antrag auf Verlängerung ist grundsätzlich nicht erforderlich.

Das ist ein wichtiger Unterschied zu vielen anderen Steuerformularen. Die Verlängerung erfolgt automatisch. Dennoch sollte die FBAR-Meldung nicht aufgeschoben werden, weil fehlende Unterlagen, Währungsumrechnung und Kontenrecherche in internationalen Strukturen zeitaufwendig sein können.

Wie wird FBAR eingereicht?

Die FBAR-Meldung wird elektronisch über das BSA-E-Filing-System eingereicht. Das Formular heißt FinCEN Form 114.

Die Meldung wird nicht mit der amerikanischen Einkommensteuererklärung eingereicht. Sie ist ein eigenes Verfahren.

Privatpersonen können die FBAR-Meldung elektronisch einreichen. Berater, Steuerberater, Rechtsanwälte oder andere Institutionen, die im Auftrag eines Mandanten einreichen, müssen die technischen Anforderungen des BSA-E-Filing-Systems beachten. Wird die Meldung durch Dritte eingereicht, ist regelmäßig eine entsprechende Autorisierung erforderlich.

Aufbewahrungspflichten

Für meldepflichtige Konten müssen Unterlagen aufbewahrt werden. Dazu gehören insbesondere Informationen über den Namen auf dem Konto, die Kontonummer, Name und Anschrift des Finanzinstituts, Kontoart und Höchstwert im Kalenderjahr.

Die Aufbewahrung ist nicht nur formell wichtig. Sie ist entscheidend, wenn später Fragen zur Höhe des Kontos, zur Währungsumrechnung, zur Zeichnungsberechtigung oder zur rechtzeitigen Meldung entstehen.

In internationalen Familien- und Unternehmensstrukturen sollte die Dokumentation nicht nur beim einzelnen Kontoinhaber liegen. Auch die Gesellschaft, das Family Office oder die zentrale Finanzverwaltung sollte wissen, welche Konten und Vollmachten existieren.

FBAR und Spanien

Für Personen mit Spanien-Bezug ist FBAR besonders relevant, wenn eine US-Person spanische Konten, Depots, Gesellschaftskonten oder Bankvollmachten hält.

Typische Fälle sind:

Amerikanische Staatsbürger mit Wohnsitz in Spanien

US-Staatsbürger, die in Spanien leben, können FBAR-pflichtig sein, wenn ihre spanischen und sonstigen ausländischen Finanzkonten die Schwelle überschreiten.

Green-Card-Inhaber auf Mallorca

Auch Personen mit Green Card, die auf Mallorca oder in einem anderen Teil Spaniens leben, sollten prüfen, ob sie weiterhin amerikanische Meldepflichten haben.

Doppelstaatsbürger

Doppelstaatsbürger mit amerikanischer und europäischer Staatsangehörigkeit unterschätzen FBAR häufig. Aus amerikanischer Sicht kann die US-Staatsangehörigkeit entscheidend sein.

Unternehmer mit spanischer Gesellschaft

Eine US-Person, die Geschäftsführer, Gesellschafter oder Zeichnungsberechtigter einer spanischen Gesellschaft ist, sollte prüfen, ob Gesellschaftskonten in die FBAR-Meldung einzubeziehen sind.

Familienvermögen

Gemeinsame Konten, Familiengesellschaften, Vollmachten und Vermögensübertragungen können FBAR-Fragen auslösen, wenn eine US-Person beteiligt ist.

FBAR und das Modelo 290

FBAR und das Modelo 290 werden häufig verwechselt, weil beide mit US-Personen und ausländischen Finanzkonten zu tun haben. Sie sind aber grundverschieden.

FBAR

FBAR ist eine persönliche amerikanische Meldung der US-Person. Sie wird über FinCEN Form 114 beim BSA-E-Filing-System eingereicht.

Modelo 290

Das Modelo 290 ist die spanische FATCA-Meldung über Finanzkonten bestimmter US-Personen. Es wird von spanischen Finanzinstituten an die Agencia Tributaria übermittelt. Die spanische Steuerverwaltung kann die Informationen anschließend an die amerikanische Steuerbehörde weiterleiten.

Praktische Bedeutung

Eine Bankmeldung über das Modelo 290 ersetzt keine persönliche FBAR-Meldung. Umgekehrt ersetzt eine FBAR-Meldung nicht die FATCA-Compliance der Bank. Beide Systeme können nebeneinander gelten.

FBAR und FATCA

FBAR und FATCA verfolgen ähnliche Transparenzziele, beruhen aber auf unterschiedlichen Regeln.

FBAR ist eine Meldung nach dem Bank Secrecy Act. FATCA ist ein amerikanisches Steuertransparenz-Regelwerk, das unter anderem Finanzinstitute zur Identifikation und Meldung bestimmter US-Konten verpflichtet und für bestimmte Steuerpflichtige eigene Meldepflichten vorsieht.

In der Praxis können dieselben Konten in mehreren Zusammenhängen relevant sein. Ein spanisches Bankkonto einer US-Person kann in der persönlichen FBAR-Meldung auftauchen, über das Modelo 290 von der spanischen Bank FATCA-relevant gemeldet werden und zusätzlich für andere amerikanische Formulare Bedeutung haben.

Deshalb sollte nicht isoliert geprüft werden, ob eine Bank bereits etwas gemeldet hat. Entscheidend ist, welche eigenen Pflichten die betroffene Person hat.

FBAR und Form 8938

Form 8938 und FBAR werden ebenfalls häufig verwechselt. Beide betreffen ausländische Finanzwerte, unterscheiden sich aber in Rechtsgrundlage, Schwellenwerten, Umfang und Einreichungsweg.

FBAR

FBAR betrifft ausländische Finanzkonten. Die Meldung erfolgt über FinCEN Form 114 und wird nicht zusammen mit der amerikanischen Einkommensteuererklärung eingereicht.

Form 8938

Form 8938 betrifft bestimmte ausländische Finanzvermögenswerte und wird mit der amerikanischen Einkommensteuererklärung eingereicht, wenn die jeweiligen Schwellenwerte überschritten sind.

Unterschiedliche Schwellenwerte

Die FBAR-Schwelle liegt bei mehr als 10.000 US-Dollar Gesamtwert ausländischer Finanzkonten zu irgendeinem Zeitpunkt im Kalenderjahr. Für Form 8938 gelten andere und je nach Lebenssituation höhere Schwellenwerte.

Keine gegenseitige Ersetzung

Eine FBAR-Meldung ersetzt Form 8938 nicht. Form 8938 ersetzt die FBAR-Meldung nicht. Eine Person kann verpflichtet sein, beide Meldungen abzugeben.

FBAR und CRS

CRS steht für Common Reporting Standard. Es handelt sich um den OECD-Standard für den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten zwischen teilnehmenden Staaten.

FBAR ist dagegen eine amerikanische Eigenmeldung durch eine US-Person. CRS wird typischerweise von Finanzinstituten umgesetzt und betrifft den Informationsaustausch zwischen Steuerbehörden auf Grundlage der steuerlichen Ansässigkeit.

Für Personen mit Spanien-Bezug können beide Systeme nebeneinander wichtig sein. Eine US-Person kann in Spanien steuerlich ansässig sein, spanische Konten halten, FBAR-pflichtig sein und gleichzeitig im Rahmen von CRS oder FATCA in Bankprozesse einbezogen werden.

FBAR und DAC2

DAC2 ist die europäische Umsetzung des Common Reporting Standard. FBAR gehört nicht zum DAC2-System.

Der Unterschied ist wichtig. DAC2 betrifft den automatischen Informationsaustausch zwischen europäischen Steuerbehörden über Finanzkonten. FBAR betrifft eine persönliche Meldepflicht gegenüber den Vereinigten Staaten.

In der Praxis können die Daten aber zusammenwirken. Banken erfassen steuerliche Ansässigkeit, US-Bezug, wirtschaftlich Berechtigte und Kontodaten oft in einem gemeinsamen Compliance-Prozess. Die daraus entstehenden Informationen können in verschiedenen Meldesystemen relevant werden.

FBAR und spanische Steuerpflichten

FBAR ersetzt keine spanische Steuererklärung. Wer in Spanien steuerlich ansässig ist, muss seine spanischen Pflichten unabhängig prüfen.

Dazu können insbesondere gehören:

Einkommensteuer

Spanien besteuert steuerlich ansässige Personen grundsätzlich mit ihrem Welteinkommen. Kapitalerträge aus ausländischen Konten oder Depots können in der spanischen Einkommensteuer relevant sein.

Vermögensteuer

Ausländische Finanzkonten und Depots können Teil der spanischen Vermögensteuer-Bemessungsgrundlage sein, wenn die persönlichen und sachlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Solidaritätsabgabe auf große Vermögen

Bei sehr hohen Vermögen kann zusätzlich die Solidaritätsabgabe auf große Vermögen relevant werden.

Modelo 720

Ausländische Konten, Depots und andere Vermögenswerte können für das Modelo 720 relevant sein. FBAR ersetzt diese spanische Erklärungspflicht nicht.

Modelo 721

Bei virtuellen Währungen im Ausland können zusätzlich besondere spanische Erklärungspflichten in Betracht kommen. FBAR ist davon zu unterscheiden.

Bedeutung für Unternehmer und vermögende Privatpersonen

Für Unternehmer und vermögende Privatpersonen ist FBAR besonders wichtig, weil internationale Vermögensstrukturen häufig mehrere Konten, Gesellschaften und Zeichnungsberechtigungen umfassen.

Relevant ist FBAR insbesondere bei:

Internationalen Bankverbindungen

Wer Konten in Spanien, Deutschland, der Schweiz, Luxemburg oder anderen Staaten hält, sollte prüfen, ob die Werte zusammen mehr als 10.000 US-Dollar betragen.

Gesellschaftskonten

US-Personen mit Beteiligungen oder Zeichnungsberechtigungen an Gesellschaftskonten sollten prüfen, ob diese Konten zu melden sind.

Family-Office-Strukturen

Family Offices verwalten häufig mehrere Konten, Depots und Gesellschaften. Bei US-Personen in der Familie sollte FBAR systematisch in die Vermögensdokumentation aufgenommen werden.

Nachfolgeplanung

Bei Erbschaften, Schenkungen und Familiengesellschaften können US-Personen unbeabsichtigt Zugriff, Vollmachten oder wirtschaftliche Beteiligungen an ausländischen Konten erhalten. Das kann FBAR-Pflichten auslösen.

Wegzug und Zuzug

Ein Umzug nach Spanien oder aus Spanien heraus ändert nicht automatisch die US-Person-Eigenschaft. Deshalb sollten FBAR-Fragen getrennt von der spanischen Ansässigkeit geprüft werden.

Typische Fehler in der Praxis

Annahme, dass nur steuerpflichtige Erträge relevant sind

Für FBAR ist nicht entscheidend, ob ein Konto Erträge erzielt hat. Auch ein unverzinstes Konto kann meldepflichtig sein.

Unterschätzung der 10.000-US-Dollar-Grenze

Die Schwelle bezieht sich auf den Gesamtwert aller ausländischen Finanzkonten. Sie kann schnell überschritten werden.

Vergessen von Zeichnungsberechtigungen

Viele Betroffene denken nur an eigene Konten. Zeichnungsberechtigungen über Gesellschafts- oder Familienkonten können ebenfalls relevant sein.

Verwechslung mit FATCA

FATCA-Bankmeldungen ersetzen die persönliche FBAR-Meldung nicht.

Verwechslung mit Form 8938

Form 8938 und FBAR sind getrennte Meldungen. Je nach Fall können beide erforderlich sein.

Fehlende Währungsumrechnung

Kontowerte müssen für FBAR-Zwecke in US-Dollar angegeben werden. Die verwendete Umrechnung sollte nachvollziehbar dokumentiert werden.

Fehlende Dokumentation

Ohne Kontoauszüge, Jahresendwerte, Höchstwerte und Bankdaten kann eine spätere Korrektur oder Verteidigung schwierig werden.

Was tun bei versäumten FBAR-Meldungen?

Versäumte FBAR-Meldungen sollten nicht ignoriert werden. Die richtige Vorgehensweise hängt davon ab, ob auch amerikanische Steuererklärungen fehlen, ob Einkommen nicht erklärt wurde, ob bereits eine Prüfung läuft und ob der Fehler vorsätzlich oder nicht vorsätzlich war.

In Betracht kommen je nach Fall:

Nachreichung verspäteter FBAR-Meldungen

Wenn keine Steuerverkürzung vorliegt und die IRS noch nicht kontaktiert hat, kann eine Nachreichung verspäteter FBAR-Meldungen möglich sein.

Streamlined Filing Compliance Procedures

Für bestimmte Steuerpflichtige mit nicht vorsätzlichen Verstößen können die Streamlined-Verfahren relevant sein. Diese Verfahren sollten sorgfältig geprüft werden.

Voluntary Disclosure

Bei komplexeren oder risikoreicheren Fällen kann eine freiwillige Offenlegung in Betracht kommen. Dies sollte nicht ohne spezialisierte Beratung erfolgen.

Fachliche Prüfung vor Einreichung

Vor einer Korrektur sollte geprüft werden, welche Jahre betroffen sind, welche Konten einzubeziehen sind, ob Form 8938 oder andere Meldungen fehlen und ob spanische Steuerpflichten berührt sind.

Sanktionen und Risiken

FBAR-Verstöße können erhebliche Folgen haben. In Betracht kommen zivilrechtliche Geldbußen und in schweren Fällen auch strafrechtliche Konsequenzen.

Die Höhe möglicher Sanktionen hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Eine wichtige Rolle spielt insbesondere, ob ein Verstoß als vorsätzlich oder nicht vorsätzlich eingeordnet wird. Die zivilrechtlichen Höchstbeträge werden zudem regelmäßig inflationsbedingt angepasst.

Für Betroffene ist deshalb entscheidend, frühzeitig zu reagieren. Je länger eine fehlende oder fehlerhafte Meldung unentdeckt bleibt, desto schwieriger kann die spätere Einordnung werden.

Praktische Einordnung

FBAR ist eine der wichtigsten amerikanischen Meldepflichten für US-Personen mit internationalen Finanzkonten. Die Schwelle ist niedrig, der Anwendungsbereich weit und die Sanktionen können erheblich sein.

Für Personen mit Spanien-Bezug ist FBAR besonders relevant, weil spanische Bankkonten, Depots, Gesellschaftskonten und Zeichnungsberechtigungen schnell in den Anwendungsbereich fallen können. Die Frage ist nicht, ob Spanien die Konten besteuert. Die Frage ist, ob eine US-Person aus amerikanischer Sicht meldepflichtige ausländische Finanzkonten hält oder darüber verfügen kann.

FBAR sollte deshalb zusammen mit FATCA, Form 8938, dem Modelo 290, spanischer Einkommensteuer, Vermögensteuer und möglichen Auslandsvermögens-Erklärungen geprüft werden. Gerade bei Unternehmerfamilien, internationalen Vermögensstrukturen und US-Personen mit Wohnsitz in Spanien ist eine saubere Dokumentation entscheidend.

Häufige Fragen zu FBAR

Was bedeutet FBAR?

FBAR steht für Report of Foreign Bank and Financial Accounts. Gemeint ist die amerikanische Meldung ausländischer Bank- und Finanzkonten über FinCEN Form 114.

Wer muss eine FBAR-Meldung einreichen?

Eine US-Person muss eine FBAR-Meldung einreichen, wenn sie ein finanzielles Interesse an ausländischen Finanzkonten hat oder Zeichnungsberechtigung über solche Konten besitzt und der Gesamtwert dieser Konten zu irgendeinem Zeitpunkt im Kalenderjahr mehr als 10.000 US-Dollar beträgt.

Wird FBAR mit der amerikanischen Steuererklärung eingereicht?

Nein. FBAR wird nicht mit der amerikanischen Einkommensteuererklärung eingereicht. Die Meldung erfolgt elektronisch über das BSA-E-Filing-System.

Welche Frist gilt für FBAR?

Die reguläre Frist ist der 15. April des Folgejahres. Es gibt eine automatische Verlängerung bis zum 15. Oktober.

Betrifft FBAR auch Personen in Spanien?

Ja, wenn sie US-Personen sind und ausländische Finanzkonten oder Zeichnungsberechtigungen haben, die die Schwelle überschreiten. Spanische Konten gelten aus US-Sicht als ausländische Finanzkonten.

Betrifft FBAR auch spanische Gesellschaftskonten?

Ja, wenn eine US-Person ein finanzielles Interesse oder Zeichnungsberechtigung über solche Konten hat, kann eine FBAR-Prüfung erforderlich sein.

Ist FBAR dasselbe wie FATCA?

Nein. FBAR ist eine persönliche Meldung über ausländische Finanzkonten. FATCA ist ein eigenes amerikanisches Steuertransparenz-Regelwerk, das unter anderem Finanzinstitute und bestimmte persönliche Meldepflichten betrifft.

Ist FBAR dasselbe wie das Modelo 290?

Nein. Das Modelo 290 wird von spanischen Finanzinstituten im Rahmen von FATCA eingereicht. FBAR wird von der betroffenen US-Person selbst beziehungsweise in ihrem Auftrag eingereicht.

Ist FBAR dasselbe wie Form 8938?

Nein. Form 8938 wird mit der amerikanischen Einkommensteuererklärung eingereicht und betrifft bestimmte ausländische Finanzvermögenswerte. FBAR wird separat über FinCEN Form 114 eingereicht.

Ersetzt FBAR das Modelo 720?

Nein. FBAR ersetzt keine spanischen Erklärungspflichten. Wer in Spanien steuerlich ansässig ist, muss Modelo 720, Vermögensteuer und andere spanische Pflichten gesondert prüfen.

Muss ich FBAR melden, wenn das Konto keine Zinsen gebracht hat?

Ja, das kann erforderlich sein. Für FBAR ist nicht entscheidend, ob das Konto Erträge erzielt hat. Maßgeblich sind Kontoart, US-Person-Eigenschaft, finanzielles Interesse oder Zeichnungsberechtigung und die 10.000-US-Dollar-Grenze.

(Stand: Juli 2026/ng)

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