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Mit dem neuen Jahr gilt in Spanien ein höherer Satz bei der Kapitalertragsteuer

Die Änderung, die in einem jetzt beschlossenen Steuerpaket der spanischen Linksregierung enthalten ist, betrifft Mallorca-Residenten, die etwa ihre Immobilie verkaufen.

02. Januar 2025

Die höheren Spitzensteuersätze für Residenten sind durch: Gerade noch rechtzeitig zum Jahreswechsel ist ein Steuerpaket der spanischen Linksregierung im amtlichen Gesetzesblatt (BOE) veröffentlicht worden, das somit mit Wirkung zum 1. Januar 2025 in Kraft getreten ist und unter anderem die Kapitalertragsteuer betrifft. 

Deklaration in Einkommensteuer (IRPF)

Konkret steigt mit dem Gesetz 7/2024 vom 20. Dezember (externer Link) der Spitzensteuersatz der Kapitalertragssteuer ab 300.000 Euro, und zwar von 28 auf 30 Prozent. Dieser Satz fällt an, wenn Steuerinländer, sprich Residenten, Kapitalerträge erzielen, also unter anderem Dividenden, Zinsen oder Gewinne aus der Übertragung von Vermögenswerten wie Immobilien. In Spanien ist die Kapitalertragsteuer in der jährlichen Einkommensteuer (IRPF) enthalten, die jeweils bis Ende Juni des Folgejahres deklariert werden muss - die Neuerung gilt somit für die 2026 abzugebende Erklärung für das Steuerjahr 2025.

In dem jetzt beschlossenen Steuerpaket wurden ganz unterschiedliche Maßnahmen zusammengefasst, sie reichen von höheren Steuern für Großkonzerne und Banken, die eigentlich nur übergangsweise gelten sollten, über Steuersenkungen für Kleinunternehmen bis hin zu einer neuen Spezialabgabe für E-Zigaretten sowie auch Steuervergünstigungen für Opfer der Flutkatastrophe in der Region Valencia im vergangenen Herbst. 

Höhere Umsatzsteuer bei Ferienvermietung in Warteschleife

Keine parlamentarische Mehrheit zustande brachte die linke Minderheitsregierung in Madrid allerdings für die geplante Erhöhung der Umsatzsteuer in der Ferienvermietung in Spanien von 10 auf 21 Prozent. Dennoch wird es in diesem Bereich Neuerungen geben: Die spanische Regierung setzt mit einem am 2. Januar in Kraft getretenen Gesetz die EU-Vorgaben zur Registrierung der Angebote zur Kurzzeitvermietung um und hat eine Frist für die Eintragung bis zum 1. Juli 2025 festgelegt. Nähere Infos zur praktischen Umsetzung werden wir in Kürze veröffentlichen. 

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