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ADIÓS RESIDENCIA! Der Wegzug aus Spanien: Was beim Abschied steuerlich wirklich zählt

Der dritte Teil unserer Miniserie mit Thomas Fitzner und David Nadrowski über die wichtigsten steuerlichen Regeln, Risiken und Besonderheiten beim Wegzug aus Spanien – von der Ansässigkeit bis zur Wegzugssteuer.

Im dritten Teil unserer Miniserie widmen sich Thomas Fitzner und David Nadrowski einem Thema, das häufig unterschätzt wird: dem steuerlich korrekten Wegzug aus Spanien. Während sich viele intensiv mit dem Zuzug und der ersten Phase der Ansässigkeit beschäftigen, wird der Abschied oft erst dann relevant, wenn es bereits komplex wird.

Thomas Fitzner und David Nadrowski, die Leiter der Residentenabteilung der PlattesGroup erklären, warum das Timing beim Wegzug entscheidend ist, wie die spanische Ansässigkeit funktioniert und welche Auswirkungen sie auf Einkommensteuer, Vermögensteuer sowie Erbschaft und Schenkung hat.

Ein Schwerpunkt liegt auf der spanischen Wegzugssteuer, ihren Besonderheiten innerhalb der EU und den Herausforderungen beim Umzug in sogenannte Steueroasen. Außerdem geht es darum, welche Steuerpflichten bestehen bleiben, wenn in Spanien noch Vermögenswerte gehalten werden, und weshalb eine saubere Dokumentation wichtig ist, um spätere Überraschungen zu vermeiden.

Die Folge richtet sich an alle, die Spanien verlassen möchten oder frühzeitig planen wollen – praxisnah, fundiert und mit Einblicken aus dem Beratungsalltag der PlattesGroup.

Rückblick auf Teil 1 & 2:
Teil 1 vermittelt die Grundlagen für den Zuzug nach Spanien: 183 Tage, steuerliche Ansässigkeit, erste Schritte und praktische Hinweise für den Start auf Mallorca.
Teil 2 zeigt, was im ersten Jahr der Ansässigkeit wirklich zählt – von Formularen und Fristen bis zu typischen Herausforderungen, die langfristige Steuerfolgen beeinflussen.

 

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30. November 2025

Thomas Fitzner:
Ich bin Thomas Fitzner, Leiter der Abteilung Residenten bei der PlattesGroup. Neben mir sitzt David Nadrowski, mein Stellvertreter. In unserer Miniserie über Beratungserfahrungen für Residenten kommen wir jetzt zu dem Teil, bei dem es um den Wegzug aus Spanien geht. Welche Themen stellen sich dabei? Welche Probleme können auftreten? Welche Besonderheiten sind zu beachten? Wir können direkt anknüpfen an das, was wir in der ersten Folge zum Wohnsitzwechsel nach Spanien besprochen haben.

David Nadrowski:
Das Timing ist sehr wichtig. Der Zeitpunkt des Wegzugs bestimmt die Ansässigkeit, weil diese in Spanien immer an das Kalenderjahr geknüpft ist. Das bedeutet: Entweder bin ich für das gesamte Jahr ansässig oder nicht. Ich kann bis Mai in Spanien leben, wegziehen und bin für dieses Steuerjahr trotzdem kein Resident mehr, obwohl ich fünf Monate hier war. Ziehe ich hingegen Mitte Juli weg, gelte ich in diesem Kalenderjahr weiterhin als Resident. Das muss man unbedingt berücksichtigen.

Ein gutes Beispiel ist der Verkauf einer Hauptwohnsitzimmobilie. Steuerpflichtige ab 65 Jahren haben eine Steuerbefreiung, wenn sie ihre Hauptwohnsitzimmobilie veräußern. Diese gilt aber nur für Residenten. Wenn ich also wegziehen möchte, muss ich sicherstellen, dass ich im Verkaufsjahr noch als Resident gelte.

Thomas Fitzner:
Im Unterschied dazu steht die Reinvestitionsklausel. Wenn ich mit dem Verkaufserlös einen neuen Hauptwohnsitz im Ausland kaufe, kann ich die Steuerbefreiung auch dann anwenden, wenn ich zum Zeitpunkt des Verkaufs bereits Nichtresident bin. Diese Möglichkeit besteht bei über 65-Jährigen nicht.

David Nadrowski:
Beim Timing gibt es auch Besonderheiten bei der Erbschaft und Schenkungsteuer. Hier gelten die 365 Tage unmittelbar vor dem Erbfall oder der Schenkung. Dieser Zeitraum entscheidet darüber, ob man unbeschränkt oder beschränkt steuerpflichtig ist.

Thomas Fitzner:
Das bedeutet: Ich kann in Spanien erbschaft- und schenkungsteuerpflichtig sein, obwohl ich zu diesem Zeitpunkt nicht mehr Resident für Einkommen und Vermögensteuer bin – und umgekehrt. Es ist zum Beispiel möglich, dass ich für Einkommen und Vermögensteuer bereits als ansässig gelte, aber eine Erbschaft oder Schenkung bekomme und diese in Spanien nicht versteuern muss, weil ich nach diesem System noch nicht als unbeschränkt steuerpflichtig gelte.

Für Erbschaften und Schenkungen gilt der Zeitraum vor dem Fälligkeitstag. Für Einkommen und Vermögensteuer hingegen ist immer der 31. Dezember entscheidend und damit das Kalenderjahr. Dieser Unterschied kann beim Wegzug zu Situationen führen, die kontraintuitiv wirken und zu Steuerpflichten führen, die man nicht erwartet.

David Nadrowski:
Ein weiteres Thema beim Wegzug ist die spanische Wegzugsteuer. Diese greift, wenn man in den letzten 15 Jahren mindestens zehn Jahre in Spanien ansässig war. Das System ähnelt dem in Deutschland.

Thomas Fitzner:
Bevor jetzt jemand aufschreckt: „Ähnlich“ bedeutet nur von der Systematik her. In Deutschland wurde das Gesetz geändert, sodass die Wegzugsteuer meistens sofort fällig wird. In Spanien gilt noch die ältere deutsche Logik: Die Steuer wird gestundet, wenn man in ein EU-Land wegzieht, und nur ausgelöst, wenn man aus der EU herauszieht oder die Gesellschaftsanteile verkauft beziehungsweise die Firma auflöst.

Der bekannte „Neun-Jahres-Trick“, also nach neun Jahren kurz das Land wechseln, um der Steuer zu entgehen, funktioniert wegen der 15-Jahres-Regel nicht. Und wichtig: Das gilt für Ausländer. Spanier sind grundsätzlich immer wegzugsteuerpflichtig. Die Wegzugsteuer ist letztlich die Besteuerung eines fiktiven Verkaufs der Gesellschaftsanteile, damit das Finanzamt sich diesen Steuerzugriff sichert.

Dann gibt es noch ein etwas exotischeres Thema: Mandanten, die in ein Land ziehen möchten, das als Steueroase eingestuft ist. Das kann kompliziert werden.

David Nadrowski:
Genau. Der Wegzug wird vom spanischen Finanzamt nur dann anerkannt, wenn man nachweisen kann, dass man tatsächlich mehr als 183 Tage in diesem Land verbracht hat – etwa in Monaco. Dafür braucht man umfassende Nachweise wie Bankbelege und andere Dokumente, die die tatsächliche Anwesenheit bestätigen.

Thomas Fitzner:
Wir haben solche Fälle bereits begleitet. Am Ende entsteht ein Ordner voller Dokumente, den man dem Prüfer vorlegt. Wir wissen, worauf zu achten ist, damit der Wegzug anerkannt wird. Wichtig ist: Ein Wegzug ist nicht einfach ein Flugticket und „Tschüss, Spanien“, sondern hat steuerliche Folgen. Wenn man in Spanien noch eine Immobilie besitzt, bleibt man für bestimmte Bereiche steuerpflichtig – allerdings dann als Nichtresident. Die Bearbeitung würde bei uns entsprechend von der Residentenabteilung zu den Kolleginnen und Kollegen der Abteilung Wohn und Ferienimmobilien wechseln.

Entscheidend ist, den Wegzug zeitlich und steuerlich so zu planen, dass es später keine Probleme gibt. Aber man muss wissen, dass man innerhalb des Verjährungszeitraums von vier Jahren ab dem letzten Tag der Einreichungsfrist für alle Residentenerklärungen weiterhin Post vom spanischen Finanzamt bekommen kann – freundlich oder weniger freundlich. Und dann ist es gut, einen kompetenten Steuerberater in Spanien zu haben. Ich kenne da zufällig einen.

Das war der dritte und letzte Teil unserer Serie „Die Beratung von Residenten – die Residentenabteilung plaudert aus dem Nähkästchen“. Vielen Dank fürs Zuhören und bis zum nächsten Podcast zu einem anderen Thema.

 

Autorin: Timothea Imionidou / Mitarbeit: Nils Gießler

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