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Mallorca wird zum Steuerparadies auch für die Schenkungsteuer

Nach der Abschaffung der Erbschaftsteuer für enge Verwandte weitet die balearische Landesregierung die Reform nun auch auf die Schenkungsteuer aus. Was zu beachten ist.

25. Juli 2025
News: Mallorca schafft die Schenkungsteuer für enge Verwandte ab

Die balearische Landesregierung hat neben Nachbesserungen bei der Erbschaftsteuer überraschend auch zentrale Änderungen bei der Schenkungsteuer beschlossen. Die Steuerbelastung für Schenkungen im engen Familienkreis sinkt damit praktisch auf null, allerdings müssen speziell bei Immobilientransaktionen weitere Steueraspekte beachtet werden. 

Nach der Veröffentlichung des Gesetzestextes im Rahmen des Haushaltspakets im balearischen Gesetzesblatt am 24. Juli  (externer Link) sind die Änderungen bereits am 25. Juli in Kraft getreten - und gelten im Gegensatz zu den Bestimmungen des Haushalts für 2025 nicht rückwirkend. 

Schenkungsteuer und Erbschaftsteuer werden angeglichen

Mit den jetzigen Änderungen gleicht die Landesregierung die Schenkungsteuer der Erbschaftsteuer an, die bereits nach dem Regierungsantritt der Konservativen auf den Balearen vor zwei Jahren reformiert worden war. Lag der Satz der Schenkungsteuer bislang bei sieben Prozent, erhalten jetzt Angehörige der sogenannten Verwandtschaftsgruppen I und II - direkte Familienangehörige wie Eltern und Kinder, Großeltern und Enkelkinder sowie Ehepartner - eine Ermäßigung von 100 Prozent, womit die Steuer praktisch ausgesetzt ist.

Des Weiteren wurden Nachlässe für weitere Verwandtschaftsgruppen festgelegt. Konkret gibt es eine Reduktion der Schenkungsteuer um 60 Prozent bei Blutsverwandten zweiten und dritten Grades - also Onkel und Tanten sowie Nichten und Neffen - der berichtigten Bruttosteuerschuld. Für die weiteren Steuerpflichtigen der Verwandtschaftsgruppe III beträgt der Abzug 35 Prozent.

Was bei Immobilientransaktionen zu beachten ist

Während Geldtransaktionen zwischen direkten Familienangehörigen mit der Reform praktisch steuerfrei werden, müssen speziell bei Immobilienschenkungen weitere fiskalische Aspekte beachtet werden: 

  • So können die beschlossenen Abzüge nur geltend gemacht werden, wenn der Transaktionswert den Katasterreferenzwert der Immobilie um maximal 20 Prozent überschreitet.
  • Darüber hinaus muss auf die Differenz zwischen dem Wert der Immobilie zum Zeitpunkt der Anschaffung sowie dem Wert zum Zeitpunkt der Schenkung Einkommensteuer (IRPF oder IRNR) abgeführt werden.

Die Neuerungen sind vor allem für Steuerzahler mit fiskalischem Wohnsitz auf den Balearen sehr vorteilhaft - im Fall der Verwandtschaftsgruppen I und II werden Schenkungen ab sofort überhaupt nicht mehr durch die Schenkungsteuer belastet. Nichtresidenten müssen in jedem Fall beachten, welche steuerliche Belastung durch die Bestimmungen in ihrem Wohnsitzland anfällt. 

Der politische Hintergrund

Getroffen wurden die Entscheidungen im Zuge des Balearen-Haushalts, den das Balearen-Parlament am 9. Juli mit den Stimmen der konservativen Volkspartei (PP) und der Rechtspartei Vox verabschiedet hatte. Die PP stellt zwar die Regierung, hat aber keine absolute Mehrheit im Parlament. Um dennoch handlungsfähig zu sein und die nötigen Stimmen für die Verabschiedung des neuen Haushalts zusammenzubekommen, hatte die PP gegenüber Vox in den vergangenen Monaten immer wieder Zugeständnisse gemacht – zuletzt auch bei der Erbschaftsteuer. Diese war bereits vor zwei Jahren für direkte Verwandte weitgehend abgeschafft worden

Die Neuerungen bei der Erbschaftsteuer im Detail

Bereits vor dem Haushaltsbeschluss bekannt geworden waren Erleichterungen bei der Erbschaftsteuer für die weitere Verwandtschaft, die ebenfalls im Gesetzespaket enthalten sind. Konkret betrifft dies Vergünstigungen bei der Erbschaftsteuer für die Verwandtschaftsgruppe III. Diese umfasst unter anderem Onkel, Tanten, Nichten, Neffen, Stiefkinder sowie Schwiegersöhne und -töchter.

Konkret steigt die Reduktion der Erbschaftsteuer (Impuesto de Sucesiones) bei Blutsverwandten der Gruppe III von 50 auf 60 Prozent hinsichtlich der berichtigten Bruttosteuerschuld, falls keine direkten Nachfahren oder Adoptivkinder des Verstorbenen existieren. Gibt es hingegen Nachkommen, kommt kein Nachlass zur Anwendung. Für die weiteren Verwandten der Gruppe III steigt die Entlastung von bisher 25 auf 35 Prozent. Die Vergünstigungen gelten auch für Erbschaften zu Lebzeiten, bekannt als Nachfolgepakt (pacto sucesorio)

Als die PP-Regierung vor zwei Jahren auf den Balearen angetreten war, hatte eine ihrer ersten Amtshandlung in der weitgehenden Abschaffung der Erbschaftsteuer bestanden. Für den Nachlass im Fall von Eltern, Kindern, Großeltern, Enkeln und Ehepartnern – also Angehörige der Verwandtschaftsgruppen I und II – fallen keine Steuern an. Waren Nichtansässige laut dem ursprünglichen Gesetzestext zunächst von der Steuerreform ausgeschlossen, wurde dieser Fehler rückwirkend korrigiert. Die Gesamtersparnis für die Steuerzahler wurde für den Zeitraum des ersten Jahres nach Inkrafttreten mit rund 200 Millionen Euro beziffert. 

Was Nichtresidenten bei der Nachfolgeplanung wissen müssen

Im Fall von Nichtresidenten ist zu beachten: Waren bis 2014 bei der Erbschaftsteuer die staatlichen spanischen Steuertabellen maßgeblich, können Nichtansässige seitdem unter bestimmten Voraussetzungen die Regelung auf den Balearen in Anspruch nehmen, wenn sich der größte Teil der geerbten Güter und Rechte hier befindet. 

In jedem Fall sollten sich Nichtresidenten schon vor einem Immobilienerwerb mit dem Thema beschäftigen: Welche Belastung im möglichen Erbfall entsteht, hängt auch von der Art des Erwerbs ab. Zudem ist bei der Wahl der Steuertabelle zu berücksichtigen, ob der Erbe kurz- oder mittelfristig einen Verkauf der Immobilie in Betracht zieht. Die PlattesGroup unterhält ein eigenes Kompetenzzentrum für die Beratung und Umsetzung in Sachen Vorsorge (Testament, Vollmachten) sowie Erben und Schenken.

Weiterlesen: Erben und Schenken im Detail

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